Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 28. Dezember 2021 eine Geldbuße in Höhe von 8,66 Mio. Euro gegen die Deutsche Bank AG festgesetzt. Als beaufsichtigter Kontributor zum EURIBOR hatte die Bank zeitweise nicht über wirksame präventive Systeme, Kontrollen und Strategien im Sinne von Artikel 16 Absatz 2 a) der europäischen Referenzwerte-Verordnung (Verordnung (EU) 2016/1011) verfügt.
Gegen den Bußgeldbescheid der Wertpapieraufsicht kann die Bank Einspruch einlegen.
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