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Anlegerschutz

Deutsche Biofonds Hydropower VII GmbH – Pistole auf die Brust?

RyanMcGuire (CC0), Pixabay
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Deutsche Biofonds Hydropower VII GmbH

Einladung zur Gesellschafterversammlung

für alle Kapitalgeber

der Deutschen Biofonds Hydropower VII GmbH

Wir laden hiermit alle Kapitalgeber der Deutschen Biofonds Hydropower VII GmbH zu der am

Freitag, den 17.03.2023, um 15:00 Uhr
in der SIX Swiss Exchange AG (Schweizer Börse), SIX Convention Point,
Pfingstweidstrasse 110, 8005 Zürich,

stattfindenden Gesellschafterversammlung ein. Alle Kapitalgeber, die nicht bereits den Austritt aus der Gesellschaft erklärt hatten, sind aufgrund Sitzverlegung der Gesellschaften in die Türkei sowie dort vollzogener Verschmelzungs- und Kapitalerhöhungsvorgänge inzwischen zu Aktionären der Deutschen Biofonds Enerji Madencilik Yatirim Danismanlik A.S. geworden.

Die der Gesellschaft bekannten Kapitalgeber erhalten die Einladung zusätzlich durch einfachen Brief an die letzte der Gesellschaft bekannte Adresse.

Diejenigen Kapitalgeber, die an der Präsenzveranstaltung in Zürich teilnehmen möchten, werden gebeten, dies bis spätestens 03.03.2023 per E-Mail an

info@deutschebiofonds.com

mitzuteilen.

Sofern dem Kapitalgeber selbst ein Erscheinen nicht möglich ist, kann er sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Nicht zugelassen werden als Bevollmächtigte aufgrund des bestehenden Interessenkonflikts jedoch solche Personen der rechts- oder steuerberatenden Berufe, die bzw. deren Kanzleien gegen eine Gesellschaft der Deutschen Biofonds Gruppe, eines ihrer Organe, einen ihrer Mittelverwendungskontrolleure oder einen ihrer Anlagevermittler in der Vergangenheit bereits juristisch vorgegangen sind oder derzeit vorgehen.

Bei der Eingangskontrolle zur Gesellschafterversammlung haben sich alle Teilnehmer durch ein amtliches Dokument auszuweisen. Kapitalgeber, die die Einladung zur Gesellschafterversammlung nicht postalisch erhalten haben, müssen ihre Beteiligung als Kapitalgeber schriftlich nachweisen.

Tagesordnungspunkt 1
Beschlussfassung über die Einziehung von Geschäftsanteilen

Im Hinblick darauf, dass der ehemalige Vertreter der Fondsinitiatorin 21,35 Mio. Aktien im Wege der Kapitalerhöhung in die Deutsche Biofonds Enerji Madencilik Yatirim Danismanlik A.S. eingebracht und dadurch eine wesentliche Voraussetzung für den geplanten Börsengang geschaffen hat, sollen die Kapitalgeber der Deutschen Biofonds erklären bzw. zustimmen, dass gegen diesen weder die Gesellschaften noch die Gesellschafter bzw. Anleger Ansprüche mehr geltend machen.

Die Gesellschafter, die dem nicht zustimmen, würden faktisch gegen die Interessen der Deutschen Biofonds Enerji Madencilik Yatirim Danismanlik A.S. vorgehen und sich damit gesellschaftsschädigend verhalten. Sie sollen deshalb – sofern sie nicht ohnehin bereits den Austritt aus der Gesellschaft erklärt hatten – aus der Gesellschaft ausgeschlossen und ihre Gesellschaftsanteile eingezogen werden.

Auch die Anteile der Gesellschafter, die sich nicht oder nicht in voller Höhe von 10,5 % ihrer ursprünglichen Zeichnungssumme an den Sanierungskosten beteiligen und auch nicht zuvor bereits den Austritt aus der Gesellschaft erklärt haben, sollen eingezogen werden. Das Nichtmitwirken an notwendigen Sanierungsmaßnahmen ist als gesellschaftswidrig anzusehen und eröffnet die Möglichkeit, die gesellschaftswidrig handelnden Gesellschafter aus der Gesellschaft auszuschließen.

Den ausscheidenden Gesellschaftern wird das zum Zeitpunkt ihres Ausscheidens festgestellte Auseinandersetzungsguthaben angeboten. Unterlagen hierzu können per E-Mail unter

info@deutschebiofonds.com

angefordert werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die ausgeschlossenen Gesellschafter die durch ihren Ausschluss entstehenden Kosten in Höhe von jeweils mindestens 2.300,00 EUR zu tragen haben.

Über den Ausschluss aus der Gesellschaft und die Einziehung der Anteile wird in der Gesellschafterversammlung Beschluss gefasst werden. Diejenigen Gesellschafter, die von einer etwaigen Einziehung selbst betroffen wären, sind bei dieser Beschlussfassung nicht stimmberechtigt, können jedoch an der Versammlung teilnehmen.

Zur Vermeidung eines Ausschlusses aus der Gesellschaft werden alle Anleger gebeten, bis spätestens 03.03.2023 eine Forderungsverzichtserklärung zu unterzeichnen, die per E-Mail unter

info@deutschebiofonds.com

angefordert werden kann.

Es besteht zudem bis 03.03.2023 Gelegenheit, den Sanierungskostenbeitrag in Höhe von 10,5 % der ursprünglichen Zeichnungssumme – natürlich nur, soweit dieser noch nicht einbezahlt wurde – zu überweisen. Die Kontoverbindung kann per E-Mail unter

info@deutschebiofonds.com

erfragt werden.

Tagesordnungspunkt 2
Abstimmung über den Investitions- und Finanzierungsplan für den Börsengang

Zur Realisierung des Börsengangs benötigt die Deutsche Biofonds neben den Ausgaben für die den Börsengang begleitende Bank sowie die Bereitstellung des erforderlichen liquiden Eigenkapitals insbesondere hohe Managementkapazitäten, die es zu finanzieren gilt. Die der Abstimmung zugrunde liegenden Zahlen sowie der Bericht über die Börsenvorbereitung der Deutschen Biofonds können per E-Mail unter

info@deutschebiofonds.com

angefordert werden.

 

Mainz, 10.02.2023

Deutsche Biofonds Hydropower VII GmbH

Der Geschäftsführer

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