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Public Viewing bei Fußball-EM

Die Fußball-Europameisterschaft in Deutschland steht kurz bevor. Der Bundesrat beschäftigt sich in seiner nächsten Sitzung mit einer Verordnung, die Ausnahmen von geltenden Lärmschutzregeln ermöglicht, um Public Viewing auch zu späteren Anstoßzeiten zu erlauben.

Anpassung der Lärmschutzregeln

Das gemeinsame Anschauen von Fußballspielen im öffentlichen Raum bei Welt- und Europameisterschaften erfreut sich in Deutschland großer Beliebtheit. Besonders bei der EM im eigenen Land ist zu erwarten, dass solche Veranstaltungen großen Zulauf bekommen. Da viele Spiele um 21 Uhr beginnen und somit erst spät am Abend enden, müssen einige Lärmschutzregeln angepasst werden, um die rechtssichere Durchführung von Public-Viewing-Veranstaltungen zu gewährleisten. Diese Anpassungen sollen sicherstellen, dass Fans die Spiele ohne rechtliche Bedenken in einer geselligen Atmosphäre verfolgen können.

Öffentliche TV-Übertragung wird wie Sportveranstaltung behandelt

Die Verordnung über den Lärmschutz bei öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien während der Fußball-Europameisterschaft der Männer 2024 ähnelt inhaltlich ihren Vorgängern, die während früherer großer Fußballturniere seit der Weltmeisterschaft 2006 in Kraft gesetzt wurden. Sie ergänzt Regelungen aus der Sportanlagenlärmschutzverordnung, indem sie diese nicht nur für den Betrieb von Sportanlagen, sondern auch für die öffentliche Übertragung von Fußballspielen anwendbar erklärt. So müssen einerseits die Immissionsrichtwerte eingehalten werden, andererseits wird aber die Möglichkeit für die Erteilung von Ausnahmen eröffnet, wenn nach einer Interessenabwägung das Interesse an der öffentlichen Übertragung der Spiele überwiegt.

Sicherheits- und Hygienemaßnahmen

Neben den Lärmschutzregelungen wird auch großer Wert auf die Sicherheits- und Hygienemaßnahmen gelegt. Veranstalter von Public-Viewing-Events müssen sicherstellen, dass die Zuschauer in einem sicheren Umfeld die Spiele genießen können. Dazu gehören ausreichende Sicherheitsvorkehrungen, eine geregelte Zugangskontrolle und die Einhaltung der Hygienestandards, insbesondere im Hinblick auf die COVID-19-Pandemie.

Wie es weitergeht

Wenn der Bundesrat der Verordnung zustimmt, tritt diese am Tag nach der Verkündung in Kraft und gilt bis zum 31. Juli 2024. Diese zeitliche Begrenzung stellt sicher, dass die speziellen Regelungen nur für die Dauer der Europameisterschaft und eine kurze Nachlaufzeit gelten. Veranstalter und Kommunen können dann mit der Planung und Durchführung von Public-Viewing-Events beginnen, um den Fans ein unvergessliches Fußballerlebnis zu bieten.

Zusätzliche Maßnahmen zur Förderung von Public Viewing

Zur Förderung von Public-Viewing-Veranstaltungen plant die Regierung, in Zusammenarbeit mit lokalen Behörden und Event-Organisatoren, spezielle Förderprogramme und Anreize bereitzustellen. Diese sollen dazu beitragen, dass eine breite Palette an Public-Viewing-Events in verschiedenen Städten und Gemeinden stattfinden kann, sodass möglichst viele Menschen die Spiele in einer gemeinschaftlichen und festlichen Atmosphäre erleben können.

Durch diese umfassenden Maßnahmen wird die Fußball-Europameisterschaft 2024 nicht nur sportlich, sondern auch gesellschaftlich ein Highlight, das die Menschen in Deutschland zusammenbringt und für unvergessliche gemeinsame Erlebnisse sorgt.

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