Deutsche Cannabis AG: BaFin setzt Geldbußen fest
Die BaFin hat am 13. Februar 2019 Geldbußen in Höhe von insgesamt 120.000 Euro zulasten der Deutsche Cannabis AG festgesetzt.
Den Sanktionen gegen die Deutsche Cannabis AG lagen folgende Verstöße zugrunde:
Die Deutsche Cannabis AG hatte entgegen § 114 Absatz 1 Satz 2 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) nicht rechtzeitig eine Bekanntmachung darüber veröffentlicht, ab welchem Zeitpunkt und unter welcher Internetadresse die in § 114 Absatz 2 WpHG genannten Rechnungslegungsunterlagen für die Geschäftsjahre 2015 und 2016 zusätzlich zu ihrer Verfügbarkeit im Unternehmensregister öffentlich zugänglich waren.
Die Deutsche Cannabis AG hatte entgegen § 115 Absatz 1 Satz 1 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) der Öffentlichkeit den Halbjahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2016 nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt.
Die Deutsche Cannabis AG hatte entgegen § 115 Absatz 1 Satz 2 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) nicht rechtzeitig eine Bekanntmachung darüber veröffentlicht, ab welchem Zeitpunkt und unter welcher Internetadresse der Halbjahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2016 zusätzlich zu seiner Verfügbarkeit im Unternehmensregister öffentlich zugänglich war.
Die Gesellschaft hat am 24. Februar 2019 gegen den Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt.
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