Die BaFin hat am 14. Dezember 2017 eine Geldbuße in Höhe von 375.000 Euro gegen die Deutsche Cannabis AG festgesetzt. Der Maßnahme lag ein Verstoß gegen § 26a Absatz 1 Satz 1 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) zugrunde. Die Deutsche Cannabis AG hatte eine Veränderung der Gesamtzahl der Stimmrechte nicht rechtzeitig veröffentlicht. Das Unternehmen kann gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen.
So wirbt das Unternehmen aus seiner Homepage:
Die Deutsche Cannabis AG ist die erste europäische Private Equity-Gesellschaft für die Cannabis-Industrie.
Aus der seit dem Jahr 2000 börsennotierten F.A.M.E. AG ist die erste europäische Beteiligungsgesellschaft für Unternehmen der Cannabis-Industrie erwachsen: Die Deutsche Cannabis AG.
Nach dem Gold-Rush nun der Green-Rush
Die US-amerikanische Cannabis-Wirtschaft steht erst am frühen Anfang einer geradezu dramatischen Wachstumsphase. Mit der Freigabe von Cannabis für den Freizeitkonsum am 1.Januar 2014 in den beiden Bundesstaaten Colorado und Washington State fiel der Startschuss für unzählige innovative Start-Up-Unternehmen in den USA; die Entwicklung dieses Booms voranzutreiben. Nachdem der Umsatz im Bereich medizinischer Cannabisanwendungen 2013 noch auf etwa 1.5 Milliarden $ geschätzt wurde, geht das führende Branchennetzwerk Arc View Group für 2018 bereits von 10 Milliarden $ aus. Und nimmt mit dieser Prognose eine ausgesprochen konservative Haltung ein: So taxiert etwa Bloomberg allein den US-Markt auf bis zu 45 Milliarden $, wenn Cannabis landesweit legalisiert ist.
Aufbau eines Beteiligungsportfolios
Auf der außerordentlichen Hauptversammlung der F.A.M.E. AG wurde unter anderem die Durchführung einer Barkapitalerhöhung beschlossen. Nach der nun erfolgten Eintragung der Beschlüsse zu den Kapitalmaßnahmen ins Handelsregister wird die Gesellschaft in Kürze die Formalitäten zur Umsetzung der Barkapitalerhöhung bekanntgeben. Mit der erfolgreichen Umsetzung dieser Kapitalmaßnahme wird die Verwaltung mit dem Aufbau eines Beteiligungsportfolios beginnen. Durch den engen Informationsaustausch mit amerikanischen Partnern verfügt die Deutsche Cannabis über die Möglichkeit, frühzeitig aussichtsreiche, aber noch nicht börsennotierte Unternehmen zu identifizieren und von der Wertentwicklung dieser Gesellschaften überproportional zu partizipieren.
Zwar gibt es eine ganze Reihe bereits börsennotierter Unternehmen in den USA, die sich mit dem Anbau oder dem Verkauf Cannabis-basierter Produkte beschäftigen. Es fällt allerdings auf, dass diese Geschäftsmodelle zumeist erkennbare Schwächen aufweisen und die Bewertungen darüber hinaus auch nach einer weitreichenden Marktkorrektur ambitioniert erscheinen.
Beteiligungen an noch nicht notierten Unternehmen sind daher überzugewichten. Das Augenmerk wird bei der Beteiligungsauswahl auf dem Grad der Innovation, den verantwortlichen Personen und auf dem kommunizierten Exit-Szenario liegen. Ein Exit binnen 24 Monaten soll überwiegend wahrscheinlich sein.
Derzeit gibt es an der Börse zwei extrem gehypte Bereiche, den Cannabis- und Krypto-/Blockchain-Hype. Es gibt ein Dutzend von europäischen Pennystock-Werten, die sich entsprechend „neu positionieren“ und in diesen Märkten angeblich zukünftig mitagieren wollen.
Nennenswerte entsprechende Markterfahrung konnte ich bei keinem (!) der Vorständen der Pennystocks finden. Zudem ist zu beachten, das es in den USA hunderte besser informierte und kapitalkräftigere Investoren in diese Märkte gibt. Der (Konsum-) Cannabis-Markt ist zudem aktuell noch ein fast reiner amerikanischer, denn weder aktuell, noch die nächsten fünf Jahre, ist eine Freigabe von Cannabis als halbwegs legale Konsumdroge in Deutschland und den Nachbarstaaten möglich oder auch nur wahrscheinlich.
Ich gehe daher jede Wette ein, dass alle (!) dieser Pennystocks scheitern werden. Ein Großteil davon halte ich zudem für geplante Betrugsaktivitäten, d.h. es wird nur eine Marktteilnahme vorgetäuscht. In Wirklichkeit ist das Ziel der Hauptverantwortlichen, ihre billig erhaltenen Aktien in kurzer Zeit wieder teurer zu verkaufen.
Das die Verantwortlichen nicht in der Lage oder nicht Willens sind, zeitnah testierte Bilanzen oder wie hier – auch nur die Veränderung der Gesamtzahl der Stimmrechte – offenzulegen, ist bezeichnend. Die Strafen trägt das sicherlich bald insolvente Unternehmen – bzw. „die Allgemeinheit“, nach deren Insolvenz. Wer hier investiert, dem ist kaum zu helfen. Der glaubt auch an Email von angeblichen nigerianische Prinzen, den Enkeltrick und den Weihnachtsmann.