Die BaFin hat am 29. August 2018 gegen die Deutsche Cannabis AG Zwangsgelder in Höhe von 565.000 Euro festgesetzt.
Wie die BaFin bereits bekannt machte, hatte die Deutsche Cannabis AG gegen § 37v Absatz 1 Sätze 2 und 3 (neu: § 114 Absatz 1 Sätze 2 und 3) des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) in Bezug auf die Jahresfinanzinformationen für das Geschäftsjahr 2016 sowie gegen § 37w Absatz 1 in Verbindung mit § 37y Nummer 2 (neu: § 115 Absatz 1 in Verbindung mit § 117 Nummer 2) WpHG in Bezug auf den Halbjahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2017 verstoßen.
Der Bescheid ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.
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