Startseite Allgemeines Deutsche Edelfisch DEG GmbH & Co. II KG: Hinreichend begründeter Verdacht für fehlendes Wertpapier-Informationsblatt- und die haben uns auch abmahnen lassen!
Allgemeines

Deutsche Edelfisch DEG GmbH & Co. II KG: Hinreichend begründeter Verdacht für fehlendes Wertpapier-Informationsblatt- und die haben uns auch abmahnen lassen!

Conmongt (CC0), Pixabay
Teilen

Deutsche Edelfisch DEG GmbH & Co. II KG: Hinreichend begründeter Verdacht für fehlendes Wertpapier-Informationsblatt

Die BaFin hat den hinreichend begründeten Verdacht, dass die Deutsche Edelfisch DEG GmbH & Co. II KG in Deutschland Wertpapiere in Form von Schuldverschreibungen mit der Bezeichnung Anleihe 2020/2022 der Deutschen Edelfisch DEG GmbH & Co. II KG ohne das erforderliche Wertpapier-Informationsblatt (WIB) öffentlich anbietet.

Das öffentliche Angebot von Wertpapieren ohne ein gestattetes Wertpapier-Informationsblatt stellt einen Verstoß gegen die WIB-Pflicht nach § 4 Absatz 1 Wertpapierprospektgesetz (WpPG) dar.

Nach § 4 Absatz 1 WpPG darf ein Anbieter, der eine Ausnahme der Prospektpflicht nach § 3 Nummer 2 WpPG in Anspruch nimmt, die Wertpapiere im Inland erst öffentlich anbieten, wenn er zuvor ein WIB nach den Absätzen 3 bis 5 und 6 S. 2 sowie Absatz 7 S. 4 erstellt, bei der BaFin hinterlegt und veröffentlicht hat. Das WIB darf nach § 4 Absatz 2 S. 1 WpPG erst veröffentlicht werden, wenn die BaFin die Veröffentlichung gestattet hat.

Entgegen § 4 Absatz 1 WpPG wurde für das öffentliche Angebot der Deutschen Edelfisch DEG GmbH & Co. II KG kein Wertpapier-Informationsblatt veröffentlicht. Anhaltspunkte für eine weitere Ausnahme von der Prospektpflicht sind nicht ersichtlich.

In Deutschland dürfen Wertpapiere im Grundsatz – das heißt vorbehaltlich einer Prospektausnahme – nicht ohne die Veröffentlichung eines von der BaFin zuvor gebilligten Prospekts öffentlich angeboten werden. Im Rahmen einer solchen Billigung prüft die BaFin, ob der Prospekt die gesetzlich geforderten Mindestangaben enthält und ob sein Inhalt verständlich und kohärent (widerspruchsfrei) ist. Sie prüft die Prospektangaben jedoch nicht auf inhaltliche Richtigkeit. Ebenso erfolgt weder eine Überprüfung der Seriosität des Emittenten noch eine Kontrolle des Produkts.

In den Ausnahmefällen des § 3 Nummer 2 WpPG darf ein Anbieter die Wertpapiere im Inland erst dann öffentlich anbieten, wenn er zuvor ein Wertpapier-Informationsblatt erstellt, bei der BaFin hinterlegt und veröffentlicht hat. Das Wertpapier-Informationsblatt darf nach § 4 Absatz 2 S.1 WpPG erst veröffentlicht werden, wenn die BaFin die Veröffentlichung gestattet. Im Rahmen einer solchen Gestattung prüft die BaFin, ob das Wertpapier-Informationsblatt die gesetzlich geforderten Mindestanforderungen enthält und ob sein Inhalt verständlich und kohärent (widerspruchsfrei) ist. Eine inhaltliche Prüfung auf die Richtigkeit der getätigten Angaben findet nicht statt. Ebenso wird nicht die Seriosität des Produkts oder der Emittentin kontrolliert.

Bei unrichtigen oder unvollständigen Angaben im Prospekt oder dem Wertpapier-Informationsblatt kann eine Haftung der Prospektverantwortlichen gemäß §§ 9 bzw. 10 WpPG oder §§ 13 bzw. 15 WpPG bestehen. Gleiches gilt nach § 14 WpPG für Anbieter und Emittenten von Wertpapieren, wenn pflichtwidrig kein Prospekt veröffentlicht wurde.

Ein Verstoß gegen die Pflicht zur Veröffentlichung eines Wertpapier-Informationsblattes, sowie ein Verstoß gegen die Pflicht zur Veröffentlichung eines Wertpapierprospekts stellt nach § 24 Absatz 1 Nr. 1 und 2 WpPG eine Ordnungswidrigkeit dar und kann gemäß § 24 Absatz 6 WpPG mit einer Geldbuße von bis zu 5 Millionen Euro bzw. 3 Prozent des Gesamtumsatzes des letzten Geschäftsjahres geahndet werden. Auch können Geldbußen bis zum Zweifachen des aus dem Verstoß gezogenen wirtschaftlichen Vorteils verhängt werden.

Bitte bedenken Sie, dass Investitionen in Wertpapiere immer nur auf der Grundlage der erforderlichen Informationen getätigt werden sollten.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Deko-Riese in der Krise: Depot schließt zahlreiche Filialen

Die Krise im Einzelhandel trifft auch die beliebte Deko-Kette Depot hart. Bis...

Allgemeines

Moin

Thüringer CDU ebnet Weg für Brombeer-Bündnis Das politische Farbenspiel in Thüringen bekommt...

Allgemeines

Auswirkungen der geplanten Rückkehrpflicht für US-Bundesangestellte ins Büro

Die künftige Trump-Administration plant, unter der Leitung von Elon Musk und Vivek...

Allgemeines

Night News

Weltklimakonferenz: Zwischen Fortschritt und Enttäuschung Die Ergebnisse der UN-Klimakonferenz sorgen weltweit für...