Deutsche Edelfisch wird jetzt zum Stinkefisch für Anleger-Interview mit Rechtsanwalt Reime aus Bautzen

Published On: Donnerstag, 17.10.2024By Tags:

Interview mit Rechtsanwalt Reime aus Bautzen: Was bedeutet die Insolvenz der Deutsche Edelfisch DEG GmbH & Co. II KG für Anleger?

Frage 1: Herr Reime, die Deutsche Edelfisch DEG GmbH & Co. II KG hat Insolvenz angemeldet. Was bedeutet das konkret für die Anleger?

Reime:
Die Insolvenz der Deutsche Edelfisch DEG GmbH & Co. II KG ist ein schwerer Schlag für die Anleger. Das Unternehmen hat offensichtlich finanzielle Schwierigkeiten, die nun in einem vorläufigen Insolvenzverfahren gipfeln. Für die Anleger bedeutet dies zunächst, dass ihr investiertes Kapital stark gefährdet ist. Es ist damit zu rechnen, dass ein erheblicher Teil der Gelder, möglicherweise sogar das gesamte investierte Vermögen, verloren gehen könnte.

Besonders brisant ist, dass es zuvor bereits Warnungen seitens der BaFin gab. Dies wirft die Frage auf, ob hier möglicherweise nicht nur betriebswirtschaftliche Fehler gemacht wurden, sondern auch strafrechtlich relevante Tatbestände, wie Betrug, vorliegen könnten.

Frage 2: Sie sprechen von der Möglichkeit einer „Kriminalinsolvenz“. Was genau bedeutet das, und wie können Anleger darauf reagieren?

Reime:
Eine „Kriminalinsolvenz“ deutet darauf hin, dass es Anzeichen dafür geben könnte, dass das Unternehmen oder seine Vertreter bereits vor der Insolvenz mit betrügerischer Absicht gehandelt haben. Das könnte bedeuten, dass Anleger bewusst getäuscht wurden, um Kapital zu beschaffen, obwohl den Verantwortlichen klar war, dass das Unternehmen wirtschaftlich nicht überlebensfähig war.

Sollten sich solche Vorwürfe erhärten, hätten Anleger möglicherweise die Möglichkeit, strafrechtliche Schritte einzuleiten oder in einem späteren Strafverfahren als Nebenkläger aufzutreten. Zudem könnten zivilrechtliche Ansprüche gegen die Geschäftsführer und andere Verantwortliche geprüft werden. Anleger sollten in solchen Fällen unbedingt fachkundige rechtliche Beratung in Anspruch nehmen, um ihre Möglichkeiten zu klären.

Frage 3: Was sollten Anleger jetzt konkret tun, um ihre Interessen zu wahren?

Reime:
Zunächst einmal sollten Anleger sich im Insolvenzverfahren formell als Gläubiger anmelden. Dazu müssen sie ihre Forderungen beim zuständigen Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Nicolas Rebel aus Hamburg, geltend machen. Es ist wichtig, dass dies rechtzeitig geschieht, um am Verfahren teilzunehmen und möglicherweise eine Quote aus der Insolvenzmasse zu erhalten, auch wenn die Aussicht auf eine hohe Rückzahlung eher gering ist.

Weiterhin sollten Anleger prüfen, ob sie zusätzliche rechtliche Schritte gegen die Verantwortlichen der Gesellschaft einleiten können. Falls es Hinweise auf betrügerisches Verhalten gibt, könnten Schadenersatzansprüche bestehen. Hier wäre es ratsam, sich einer Anlegergemeinschaft oder einem spezialisierten Rechtsanwalt anzuschließen, der die Ansprüche bündelt und durchsetzt.

Frage 4: Welche Rolle spielt der vorläufige Insolvenzverwalter in diesem Verfahren?

Reime:
Der vorläufige Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Nicolas Rebel, hat die Aufgabe, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und zu prüfen, ob genügend Mittel vorhanden sind, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken. Er übernimmt auch die Verfügungsgewalt über die Bankkonten und sonstigen Forderungen der Deutsche Edelfisch DEG GmbH & Co. II KG. Anleger können also nicht mehr direkt mit der Gesellschaft agieren, sondern müssen sich an den Insolvenzverwalter wenden, um Informationen über den Fortgang des Verfahrens zu erhalten.

Sollte sich im Verlauf des Verfahrens herausstellen, dass die Gesellschaft nicht über ausreichend Mittel verfügt, um die Verfahrenskosten zu decken, könnte das Insolvenzverfahren möglicherweise eingestellt werden. In jedem Fall ist der Insolvenzverwalter auch dazu verpflichtet, Anzeichen für unrechtmäßiges Verhalten zu prüfen und an die zuständigen Behörden zu melden.

Frage 5: Die BaFin hatte bereits vor dem Unternehmen gewarnt. Hätten Anleger hier vorsichtiger sein müssen?

Reime:
Ja, in der Tat. Wenn die BaFin – also die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht – vor einem Unternehmen warnt, sollte das ein deutlicher Hinweis auf potenzielle Risiken sein. Solche Warnungen entstehen oft dann, wenn die BaFin Unregelmäßigkeiten oder Risiken bei der Geschäftstätigkeit feststellt, die Anleger gefährden könnten.

Leider werden solche Warnungen von Anlegern oft übersehen oder ignoriert, insbesondere wenn die versprochenen Renditen verlockend klingen. In Zukunft sollten Anleger unbedingt die Hinweise der BaFin ernst nehmen und genauer prüfen, in welche Unternehmen sie ihr Geld investieren.

Frage 6: Gibt es noch weitere Schritte, die Anleger unternehmen sollten?

Reime:
Anleger sollten auch prüfen, ob sie sich möglicherweise einer Sammelklage anschließen können. Bei Fällen wie diesem, bei dem viele Anleger betroffen sind, kann es sinnvoll sein, gemeinsam gegen das Unternehmen und seine Verantwortlichen vorzugehen. Es gibt spezialisierte Anwaltskanzleien, die solche Verfahren organisieren und koordinieren.

Zudem empfehle ich allen Anlegern, sich regelmäßig über den Stand des Verfahrens zu informieren, entweder direkt über den Insolvenzverwalter oder über das Insolvenzgericht. Auch die Veröffentlichungen auf www.insolvenzbekanntmachungen.de sind hier hilfreich.

Frage 7: Zum Abschluss: Welche Aussichten haben die Anleger in diesem Fall?

Reime:
Ehrlich gesagt sind die Aussichten für die Anleger in diesem Fall eher düster. In den meisten Insolvenzverfahren erhalten die Gläubiger nur einen Bruchteil ihrer Forderungen zurück, oft gar nichts. Besonders, wenn es sich um eine potenzielle Kriminalinsolvenz handelt, bei der möglicherweise keine ausreichenden Vermögenswerte vorhanden sind, um die Ansprüche zu decken, werden die Rückzahlungsquoten sehr gering sein.

Es bleibt jedoch abzuwarten, welche Erkenntnisse der vorläufige Insolvenzverwalter im Rahmen seiner Prüfungen gewinnt. Sollte es zu strafrechtlichen Verfolgungen kommen, könnten möglicherweise Schadenersatzansprüche gegen die Verantwortlichen geltend gemacht werden. Hier gilt: Wer frühzeitig aktiv wird, hat die besseren Chancen, zumindest einen Teil seines Geldes zurückzuerhalten.

Frage 8: Vielen Dank für Ihre Zeit, Herr Reime!

Reime:
Gern geschehen!

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