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Deutsche Energie Beratung GmbH – Insolvenz – was kann man tun?

talhakhalil007 (CC0), Pixabay
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So eine richtige Überraschung mit der Insolvenz der DEB Deutschen Energie Beratung GmbH war das dann auch nicht mehr. Näher mit dem Unternehmen vertraute Personen wussten seit geraumer Zeit, dass wirtschaftlich in dem Unternehmen von Nils Ove Burmeister nicht alles rund läuft. Trotzdem ist das Anmelden eines Insolvenzverfahrens dann nochmals eine zusätzliche Zäsur.

Eine Frage, so Rechtsanwalt Jens Reime aus Bautzen, die sich Anleger natürlich regelmäßig in solchen Situationen stellen. Situationen, die ja dann meistens auch überraschend für die Anleger kommen. Das dürfte hier bei der Insolvenz der Deutschen Energieberatung nicht anders sein.

Man muss sich jetzt als Anleger natürlich über seine rechtlichen Möglichkeiten, sein Vermögen zu schützen, informieren, um dann auch zumindest Teile des eigenen Vermögens zu sichern. Auf Aussagen des jetzigen Geschäftsführers Nils Ove Burmeister sollte man dann aber nicht vertrauen. Er ist in der Verantwortung für das Entstehen dieser unschönen wirtschaftlichen Situation. Dass er die Anleger beschwichtigen will, auch das natürlich dann nachvollziehbar.

Natürlich kommt auch jetzt wieder der reflexartige Fingerzeig in Richtung des Vertriebs, so Rechtsanwalt Daniel Blazek. Er soll natürlich in der Haftung für die eventuelle Falschberatung der Anleger sein.

Auch hier, so Rechtsanwalt Daniel Blazek, rate ich in Ruhe abzuwarten, aber ich rate dem Vertrieb auch, die investierten Anleger dort zu unterstützen und das investierte Vermögen zu sichern, wo dies möglich ist.

Man muss sich jeden einzelnen Beratungsprozess, so Rechtsanwalt Reime natürlich anschauen, aber ich gehe zunächst einmal davon aus, dass hier alles korrekt verlaufen ist. Gegenteilige Nachweise dazu liegen mir nicht vor.

Nun sollten sich betroffene Anleger natürlich rechtlichen Rat einholen, zumindest in einem Erstgespräch mit einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht einmal klären, was in dem jeweiligen Einzelfall dann sinnvollerweise zu tun ist und welche Kosten damit dann für den Anleger verbunden sein könnten.

Auch betroffene Vermittler sollten natürlich einmal über ihre Situation mit einem Rechtsanwalt sprechen, wenn sie einen oder mehrere betroffene Anleger in ihrem Kundenkreis haben, so Rechtsanwalt Daniel Blazek. Übrigens Rechtsanwalt Daniel Blazek vertritt seit über 10 Jahren nur betroffene Vertriebspartner und keine Anleger.

 

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