Immerwieder bekommen wir in die Redaktion zu den Unternehmen Deutsche Energie Beratung mit Ove Burmeister an der Unternehmensspitze und zu den Investitionsgesellschaften für die das Unternehmen wohl seine Finanzmittelakquisition durchführt, heißt versucht dann Geld von Anlegern zu bekommen. Ob, und mit welchem Erfolg wissen wir dabei nicht.Vorsicht, das sagen wir ganz deutlich in unserer Redaktion, denn keine der Gesellschaften hat bis zum heutigen Tage nachgewiesen das das Ges häftsmodel nicht nur für den Initiator und den Vertrieb läuft, sondern auch für den Anleger ertragreich ist. Merk-würdig auch die Nummerierung der Investmentgesellschaften. Normalerweise macht man hier doch dann Nummerisch fortlaufend, das gilt aber wohl nicht für diese Unternehmen 5,7 und 11. Nun vielleicht hat der Initiator ja ein Faible für Primzahlen, das wäre eine Erklärung. Das Ove Burmeister rechnen kann sieht man ja daran, das er mit Ihrer Investition rechnet. Wir raten genz deutlich zur Vorsicht bei einer Investition in eine der Gesellschaften, so lange bis der Initiator nachgewiesen hat, das sich das Geschäftsmodel auch für die Anleger rechnet, durch veröffentlichte Bilanzen..
Ove Nils Burmeister und die DEB Deutsche Energie Beratung Hamburg, was hat Herr Burmeister in der Vergangenheit nicht alles versucht: Geothermie mit Fröschl, SAM AG etc. – alles endete für die Anleger im Totalverlust. Jetzt versucht er mit Hilfe von Herrn Heinz Berghold Vermittler für das Thema Fotovoltaikanlagen zu gewinnen. Auch Herr Heinz Berghold war schon für Faktum Finance (Insolvent) und Walton Landbanking tätig (Kanada Insolvenz) als Vertriebskoordinator tätig. Hier haben sich Personen gefunden um die man als Vermittler einen ganz weiten Bogen machen sollte. Ove Nils Burmeister stand noch vor kurzem vor Gericht Defoma und Okeanos waren seine alten Gesellschaften. Totalausfall für die Anleger ! Jetzt hat man auch noch eine Genossenschaft gegründet um Geld von Kleinanlegern einzusammen.
Die Vermittlung der Genossenschaftsanteile soll ohne 34f. Teil 3 für die Vermittler möglich sein – wer hat dann die Haftung – natürlich die Berater und Vermittler.
Die Vermittlung und Beratung von Genossenschaftsanteilen unterliegt ganz klar im 34 f. Teil 3 !!!
Alles andere sind klassische Umgehungstatbestände, die bestimmt die Bafin interessieren.