DEAG Deutsche Entertainment AktiengesellschaftBerlin
Bekanntmachungen gemäß § 20 Abs. 6 AktG
Der DEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft wurde von der Apeiron Investment Group Limited, Sliema, Malta, gemäß § 20 Abs. 1, 3 AktG mitgeteilt, dass der Apeiron Investment Group Limited, auch ohne Hinzurechnung nach § 20 Abs. 2 AktG, mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien der DEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft gehört.Der DEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft wurde von Herrn Christian Angermayer gemäß § 20 Abs. 1, 3 AktG mitgeteilt, dass Herrn Christian Angermayer auch ohne Hinzurechnung nach § 20 Abs. 2 AktG, mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien der DEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft gehört. Berlin, im Mai 2021DEAG Deutsche Entertainment AktiengesellschaftDer Vorstand
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