DF Deutsche Finance Solution Service GmbH
(vormals: DF Deutsche Finance Capital GmbH)
München
Bekanntmachung nach §§ 264 Abs. 3 HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
Die Gesellschafter der DF Deutsche Finance Solution Service GmbH haben mit dem Gesellschafterbeschluss vom 11.11.2021 beschlossen, gemäß § 264 Abs. 3 HGB auf die Offenlegung des Jahresabschlusses der DF Deutsche Finance Solution Service GmbH für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020 zu verzichten.
Der Jahresabschluss der DF Deutsche Finance Solution Service GmbH wird in den Konzernabschluss der DF Deutsche Finance Holding AG, München, HRB 159834 für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020 einbezogen. Die Muttergesellschaft hat die Befreiung der DF Deutsche Finance Solution Service GmbH gemäß § 264 Abs. 3 Nr. 4 HGB in ihrem Konzernanhang angegeben.
Die DF Deutsche Finance Holding AG ist aufgrund eines bestehenden Gewinnabführungsvertrages gemäß § 302 AktG zur Übernahme von Verlusten verpflichtet.
München, im November 2021
DF Deutsche Finance Solution Service GmbH
Die Geschäftsführung
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