Startseite Vorsicht BAFIN Deutsche Handelsbank AG: Anordnung zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
BAFIN

Deutsche Handelsbank AG: Anordnung zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

pozytywnewnetrza (CC0), Pixabay
Teilen

Die BaFin hat am 02. November 2020 gegenüber der Deutschen Handelsbank AG angeordnet, angemessene interne Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen und allgemeine Sorgfaltspflichten einzuhalten. Die Anordnung ergeht auf Grundlage des § 51 Abs. 2 Satz 1 des Geldwäschegesetztes (GwG).

Diese Veröffentlichung erfolgt aufgrund von § 57 GwG.Der Bescheid ist seit dem 16. November 2020 bestandskräftig.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
BAFINVorsicht

BaFin warnt vor Bitcoin Synergy-Projekt: Vorsicht vor Identitätsmissbrauch

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt vor den Aktivitäten des sogenannten Bitcoin...

BAFINVorsicht

Warnung der BaFin: Vorsicht vor Krypto-Handelsplattform Advance Trade GmbH (advancetrade.org)

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt vor den Angeboten der angeblich in...

BAFINVorsicht

BaFin warnt: MicroxStock Ltd. operiert ohne Erlaubnis

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat eine dringende Warnung vor den Aktivitäten...

BAFINVorsicht

Achtung: BaFin warnt vor TRUST FINANCIAL GROUP LIMITED

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gibt eine dringende Warnung vor der TRUST...