Deutsche Immobilien Chancen AG & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien
Frankfurt am Main
Ergänzung der Tagesordnung der außerordentlichen Hauptversammlung am 18. April 2024
Durch Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 12. März 2024 wurde die außerordentliche Hauptversammlung der Deutsche Immobilien Chancen AG & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien für Donnerstag, den 18. April 2024, 10:00 Uhr (MESZ), am Sitz der Gesellschaft in Neue Mainzer Straße 32-36, 60311 Frankfurt am Main, einberufen.
Nach Einberufung der Hauptversammlung haben zwei Aktionäre gemäß § 122 Abs. 2 AktG jeweils verlangt, dass die Tagesordnung der für den 18. April 2024 einberufenen außerordentlichen Hauptversammlung der Deutsche Immobilien Chancen AG & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien um weitere Beschlussgegenstände ergänzt wird.
Die Aktionärin DIC Real Estate Beteiligungs GmbH, Frankfurt am Main, deren Anteile den zwanzigsten Teil des Grundkapitals der Deutsche Immobilien Chancen AG & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien erreichen, hat, vertreten durch ihren Geschäftsführer Herrn Prof. Dr. Gerhard Schmidt, mit Schreiben vom 20. März 2024, bei der Gesellschaft eingegangen am 22. März 2024, fristgerecht gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangt, dass die Tagesordnung um die nachfolgend unter Ziffer 7. und 8. genannten Beschlussgegenstände ergänzt und diese bekanntgemacht werden. Die DIC Real Estate Beteiligungs GmbH hat die weiteren Voraussetzungen gemäß § 122 Abs. 2 AktG nachgewiesen.
Zudem hat die Aktionärin NAEV-Immo S.C.S. SICAV-FIS, Grevenmacher, Luxembourg, deren Anteile ebenfalls den zwanzigsten Teil des Grundkapitals der Deutsche Immobilien Chancen AG & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien erreichen, vertreten durch die Komplementärin Universal 3 Alternative Management S.à r.l., diese wiederum vertreten durch die Geschäftsführer Matthias Müller und Bernhard Heinz, mit Schreiben vom 21. März 2024, bei der Gesellschaft eingegangen am 22. März 2024, fristgerecht gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangt, dass die Tagesordnung um den nachfolgend unter Ziffer 9. genannten Beschlussgegenstand ergänzt und dieser bekanntgemacht wird. Auch die NAEV-Immo S.C.S. SICAV-FIS hat die weiteren Voraussetzungen gemäß § 122 Abs. 2 AktG nachgewiesen.
Die Tagesordnung wird daher unter Beibehaltung der bisherigen Tagesordnungspunkte 1 bis 6 um die folgenden Tagesordnungspunkte 7 bis 9 ergänzt und die Ergänzung wie folgt bekanntgemacht:
Frankfurt am Main, im März 2024
Deutsche Immobilien Chancen AG & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien
Deutsche Immobilien Chancen Beteiligungs AG
(persönlich haftende Gesellschafterin)
– Der Vorstand –
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