Deutsche Immobilien Chancen Beteiligungs AG
Frankfurt am Main
Bekanntmachung gem. § 20 Abs. 6 AktG
1. |
Die AR Holding GmbH, Frankfurt am Main, hat der Gesellschaft gem. § 20 Abs. 1 und 4 AktG mitgeteilt, dass ihr mittelbar kraft Zurechnung gem. § 16 Abs. 4 AktG die Mehrheit der Aktien der Deutsche Immobilien Chancen Beteiligungs AG gehört. |
2. |
Die GR Capital GmbH, Glattbach, hat der Gesellschaft gem. § 20 Abs. 1 und 4 AktG mitgeteilt, dass ihr mittelbar kraft Zurechnung gem. § 16 Abs. 4 AktG die Mehrheit der Aktien der Deutsche Immobilien Chancen Beteiligungs AG gehört. |
3. |
Die DIC Capital Partners (Europe) GmbH, München, hat der Gesellschaft gem. § 20 Abs. 5 AktG mitgeteilt, dass ihr nicht mehr mittelbar die Mehrheit der Aktien an der Deutsche Immobilien Chancen Beteiligungs AG gehört. |
4. |
Die DICP Capital SE, München, hat der Gesellschaft gem. §§ 20 Abs. 5, 21 Abs. 3 AktG in Verbindung mit Art. 9 Abs. 1 lit. c) (ii) SE-VO mitgeteilt, dass ihr nicht mehr mittelbar die Mehrheit der Aktien an der Deutsche Immobilien Chancen Beteiligungs AG gehört. |
Frankfurt am Main, im März 2022
Deutsche Immobilien Chancen Beteiligungs AG
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