Ja, das ist das Wort, welches einem dann so spontan einfällt, wenn man sich diese Bilanz anschaut. Abgestürzt im „Ergebnis des Geschäftsjahres“ und das um fast 90% innerhalb eines Jahres. Nun denn, viel Freude für die investierten Anleger.
Deutsche Immobilien Invest Metropolen Deutschland Fonds GmbH & Co. geschlossene Investment KG
Hamburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
Vermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
An die Deutsche Immobilien Invest Metropolen Deutschland Fonds GmbH & Co. geschlossene Investment KG
Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der Deutsche Immobilien Invest Metropolen Deutschland Fonds GmbH & Co. geschlossene Investment KG, bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2018, der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Deutsche Immobilien Invest Metropolen Deutschland Fonds GmbH & Co. geschlossene Investment KG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
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entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für bestimmte Personengesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung der Vorschriften des deutschen Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) und den einschlägigen europäischen Verordnungen und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2018 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 und |
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vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und den einschlägigen europäischen Verordnungen. |
Gemäß § 159 Satz 1 i. V. m. § 136 KAGB i. V. m. § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 159 Satz 1 i. V. m. § 136 KAGB i. V. m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen den uns voraussichtlich nach dem Datum des Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellten Teil des Geschäftsberichts.
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresbericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
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wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresbericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder |
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anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. |
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für bestimmte Personengesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung der Vorschriften des deutschen KAGB und den einschlägigen europäischen Verordnungen in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.
Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften und den einschlägigen europäischen Verordnungen entspricht. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und einschlägigen europäischen Verordnungen zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten -falschen Darstellungen ist und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften und den einschlägigen europäischen Verordnungen entspricht sowie einen Vermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 159 Satz 1 i. V. m. § 136 KAGB i. V. m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.
Darüber hinaus
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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
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gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Gesellschaft abzugeben. |
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beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
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ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Vermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Vermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
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beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrundeliegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen gesetzlichen Vorschriften und der einschlägigen europäischen Verordnungen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. |
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beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen u. a. den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Vermerk über die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zur den einzelnen Kapitalkonten
Prüfungsurteil
Wir haben auch die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten der Gesellschaft zum 31. Dezember 2018 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse erfolgte die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäß.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in Übereinstimmung mit § 159 i. V. m. § 136 Abs. 2 KAGB unter Beachtung des International Standard an Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) „Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“ (Stand Dezember 2013) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten
Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten zu ermöglichen.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten ordnungsmäßig ist, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zu der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 159 i. V. m. § 136 Abs. 2 KAGB unter Beachtung des International Standard an Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) „Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information‘ (Stand Dezember 2013) durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Zuweisung stets aufdeckt. Falsche Zuweisungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.
Darüber hinaus
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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Zuweisungen von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Zuweisungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Zuweisungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
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beurteilen wir die Ordnungsmäßigkeit der Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus der Prüfung des relevanten internen Kontrollsystems und von aussagebezogenen Prüfungshandlungen überwiegend auf Basis von Auswahlverfahren. |
Eschborn/Frankfurt am Main, 17. Mai 2019
Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Heist, Wirtschaftsprüfer
Braun, Wirtschaftsprüferin
BILANZ zum 31. Dezember 2018 nach KARBV
Deutsche Immobilien Invest Metropolen Deutschland Fonds GmbH & Co. geschlossene Investment KG, Hamburg
A. Aktiva
31.12.2018 | Anteil | 31.12.2018 | Anteil | ||
Investmentanlagevermögen | EUR | % | EUR | % | |
1. Barmittel und Barmitteläquivalente | |||||
Täglich verfügbare Bankguthaben | 181.201,36 | 1,78 | 84.199,70 | 0,84 | |
2. Forderungen Andere Forderungen | 10.000.000,00 | 98,22 | 10.000.000,00 | 99,16 | |
10.181.201,36 | 10.084.199,70 | ||||
B. Passiva |
|||||
EUR | % | EUR | % | ||
1. Rückstellungen | 48.109,72 | 0,47 | 40.934,08 | 0,41 | |
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | |||||
Aus anderen Lieferungen und Leistungen | 8.925,00 | 0,09 | 9.661,37 | 0,10 | |
3. Eigenkapital | |||||
a) Kapitalanteile der Kommanditisten | 10.033.604,25 | 9.051.403,30 | |||
b) Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres | 90.562,39 | 982.200,95 | |||
10.124.166,64 | 99,44 | 10.033.604,25 | 99,49 | ||
10.181.201,36 | 10.084.199,70 |
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG vom 01.01.2018 bis 31.12.2018 nach KARBV
Deutsche Immobilien Invest Metropolen Deutschland Fonds GmbH & Co. geschlossene Investment KG, Hamburg
2018 | 2017 | ||
Investmenttätigkeit | EUR | EUR | EUR |
1. Erträge | |||
Zinsen und ähnliche Erträge | 278.055,56 | 1.249.201,50 | |
Sonstige betriebliche Erträge | 861,67 | 3.667,20 | |
Summe der Erträge | 278.917,23 | 1.252.868,70 | |
2. Aufwendungen | |||
a) Verwaltungsvergütung | 78.396,24 | 76.859,06 | |
b) Verwahrstellenvergütung | 17.850,00 | 17.850,00 | |
c) Prüfungs- und Veröffentlichungskosten | 23.531,64 | 24.839,19 | |
d) Sonstige Aufwendungen | 68.576,96 | 151.119,50 | |
188.354,84 | 270.667,75 | ||
3. Ordentlicher Nettoertrag | 90.562,39 | 982.200,95 | |
4. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres | 90.562,39 | 982.200,95 | |
5. Ergebnis des Geschäftsjahres | 90.562,39 | 982.200,95 |
Anhang für 2018
Allgemeine Hinweise
Der Jahresabschluss der Deutsche Immobilien Invest Metropolen Deutschland Fonds GmbH & Co. geschlossene Investment KG, Hamburg, ist nach den Vorschriften des § 158 i. V. m. den § 135 und § 101 des Kapitalanlagengesetzbuches (KAGB) sowie der Kapitalanlage-Rechnungslegungs- und Bewertungsverordnung (KARBV) erstellt worden.
Die Bilanz ist gemäß § 21 Abs. 4 KARBV und die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach § 22 Abs. 3 KARBV aufgestellt.
Das Haftkapital der Kommanditisten beträgt TEUR 121.
Bei der Gesellschaft bestehen keine Haftungsverhältnisse.
Der Jahresabschluss wurde nach Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt. Anteilig realisierte Ergebnisse des Geschäftsjahres wurden gemäß Ziffer IX Absatz 3 des Gesellschaftsvertrages vorgetragen und auf die Kapitalkonten II der Kommanditisten gutgeschrieben.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren unter Berücksichtigung des KAGB die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.
Gemäß § 169 Abs. 1 KAGB hat die HPG Immobilien Invest GmbH als KVG eine Bewertungsrichtlinie erstellt, die geeignete und kohärente Verfahren für die ordnungsgemäße, transparente und unabhängige Bewertung der Vermögensgegenstände der von ihr verwalteten AlF ermöglicht.
Die Kriterien für die Verfahren für die ordnungsgemäße Bewertung der Vermögensgegenstände und für die Berechnung des Nettoinventarwertes pro Anteil sowie deren konsistente Anwendung für die Überprüfung der Verfahren, Methoden und Berechnungen bestimmen sich gemäß § 169 Abs. 2 KAGB nach den Art. 67 bis 74 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 231/2013.
Der Nettoinventarwert je Anteil wird von der HPG Immobilien Invest GmbH unter Kontrolle der Verwahrstelle gemäß den gesetzlichen Vorschriften und den Anlagebedingungen ermittelt. Für die Bewertung des Nettoinventarwertes je Anteil gelten die Bewertungsregeln und -grundsätze der §§ 271, 168 KALB und KARBV. Der Nettoinventarwert je Anteil ergibt sich aus der Teilung des Wertes eines Alternativen Investment Fonds (AlF) durch die Zahl der in den Verkehr gelangten Anteile. Für die Deutsche Immobilien Invest Metropolen Deutschland Fonds GmbH & Co. geschlossene Investment KG sind 12.070 Anteile im Umlauf.
Die Forderungen sind zum Nennwert bilanziert. Andere Forderungen (Ausleihungen an Immobilienentwicklungsprojekten) sind zum Verkehrswert angesetzt. Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt. Allen risikobehafteten Posten wird durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtungen Rechnungen getragen.
Die Bankguthaben sind zum Nominalbetrag bewertet.
Der prozentuale Anteil der Vermögensgegenstände, die schwer zu liquidieren sind, ist 0.
Im Berichtszeitraum wurden keine neuen Regelungen zum Liquiditätsmanagement gefasst.
Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Sie sind in der Höhe angesetzt, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.
Die Verbindlichkeiten sind zum Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz
Andere Forderungen
Die anderen Forderungen betreffen Forderungen aus atypisch stillen Beteiligungen (an Immobilienentwicklungsprojektgesellschaften) in Höhe von insgesamt TEUR 10.000 (Vj. TEUR 10.000).
31.12.2018 | 31.12.2017 | |
Abschlussstichtag | EUR | EUR |
Wert der atypisch stillen Beteiligungen | 10.000.000,00 | 10.000.000,00 |
Für die Deutsche Immobilien Invest Metropolen Deutschland Fonds GmbH & Co. geschlossene Investment KG ergibt sich auf Basis des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2018 ein Net Asset Value pro Anteil in Höhe von EUR 838,79 (TEUR 1 je Anteil).
Vermögensaufstellung zum Stichtag (Angaben zu den Vermögensgegenständen nach § 25 Abs. 5 Nr. 1 KARBV)
AOC | NOVA | Omega | AOC | AOC | |
Lage des Grundstücks | Dresden- Bischofsplatz |
Berlin- Stendaler Str. |
München- Hirschgartenallee & Frickastraße |
Dresden- Teplitzer Str. |
Leipzig Gerichtsweg |
Projekt/Bestandsentwicklungsmaßnahmen | – | – | – | – | |
Art der Nutzung | Wohnen und Gewerbe | Wohnen | Wohnen | Wohnen und Gewerbe | Wohnen |
Erwerbsdatum | 15.06.2016 | 21.10.2016 | 26.04.2017 | 20.09.2017 | 18.10.2018 |
Bau-/Umbaujahr | im Bau | im Bau | in Planung | im Bau | in Planung |
Grundstücksgröße in m 2 | 1.280 | 4.511 | 1.452 | 3.037 | 3.413 |
Nutzfläche v. Grundstück* | – | – | – | – | |
Nutzungsentgeltausfallquote* | – | – | – | – | |
Ausstattungsmerkmale* | – | – | – | – | |
Beteiligungswert in EUR | 1.600.000,00 | 1.600.000,00 | 4.000.000,00 | 1.700.000,00 | 1.100.000,00 |
Kaufpreis in EUR – | 1.600.000,00 | 1.600.000,00 | 4.000.000,00 | 1.700.000,00 | 1.100.000,00 |
Jahresrohertrag lt. Sachverständigenbewertung in EUR* | – | – | – | – | |
Restnutzungsdauer* | – | – | – | – | |
Anschaffungskosten davon für den Erwerb der Immobilie in EUR* | – | – | – | – | |
Anschaffungsnebenkosten davon | – | – | – | – | |
Gebühren und Steuern in EUR* | |||||
Anschaffungsnebenkosten davon sonstige Kosten in EUR* | – | – | – | – | |
Anschaffungsnebenkosten gesamt in EUR* | – | – | – | – | |
Im Geschäftsjahr abgeschriebene Anschaffungsnebenkosten in EUR* | – | – | – | – | |
Zur Abschreibung verbleibende Anschaffungsnebenkosten in EUR* | – | – | – | – | |
Voraussichtlich verbleibender Abschreibungszeitraum* | – | – | – | – | |
Fremdfinanzierungsquote* | – | – | – | – | |
Leerstandquote* | – | – | – | – | |
Durchschnittliche Mietvertragsrestlaufzeit* | – | – | – | – |
* Aufgrund der atypisch stillen Beteiligungen an den jeweiligen Projektgesellschaften können keine Angaben gemacht werden.
Nicht mehr Gegenstand der Vermögensaufstellung ist die atypisch stille Beteiligung an der AOC Bamberg-Krackhardtstraße GmbH, die im Berichtszeitraum vollständig zurückgezahlt wurde.
Eigenkapital
Die im Handelsregister gemäß § 172 Abs. 1 HGB eingetragenen Hafteinlagen betragen EUR 120.800,00 (Vj. EUR 120.800,00) und sind in voller Höhe eingezahlt. Die davon abweichende Pflichteinlage beträgt EUR 12.071.000,00 (Vj. EUR 12.071.000,00).
Entwicklungsrechnung zum 31.12.2018
31.12.2018 | 31.12.2017 | |
TEUR | TEUR | |
1. Wert des Eigenkapitals am Beginn des Geschäftsjahres | 10.033 | 10.862 |
2. Entnahmen | ||
Auszahlungen an Gesellschafter lfd. Jahr | 0,00 | -1.811 |
3. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres Jahresüberschuss | 91 | 982 |
Wert des Eigenkapitals am Ende des Geschäftsjahres | 10.124 | 10.033 |
Verwendungsrechnung zum 31.12.2018
31.12.2018 | 31.12.2017 | |
EUR | EUR | |
1. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres | 90.562,39 | 982.200,95 |
2. Gutschrift auf variablen Kapitalkonten | -90.562,39 | -982.200,95 |
3. Bilanzgewinn | 0,00 | 0,00 |
Kapitalanteile
Die Kapitalanteile der Kommanditisten setzen sich wie nachfolgend dargestellt zusammen:
Persönlich haftende Gesellschafterin HPG Immobilien Invest 2. Verwaltung GmbH | Kommanditistin HPG Immobilien Invest Management GmbH | Kommanditistin EHIT Erste Hamburger Immobilien Treuhand GmbH | Gesamt | |
EUR | EUR | EUR | EUR | |
Kapitalkonten 31.12.2017 | 0,00 | 831,23 | 10.032.773,02 | 10.033.604,25 |
1. Kommanditeinlagen | 0,00 | 1.000,00 | 12.070.000,00 | 12.071.000,00 |
2. Kapitalkonto II | 0,00 | -161,27 | -1.946.672,09 | -1.946.833,36 |
Kapitalkonten 31.12.2018 | 0,001 | 838,73 j | 10.123.327,91 | 10.124.166,64 |
Rückstellungen
Rückstellungen wurden für die Erstellung, Offenlegung und Prüfung des Jahresabschlusses sowie für die Erstellung der Steuererklärungen 2018 gebildet. Zudem wurden Rückstellungen für die Erstellung des Geschäftsberichts für das Jahr 2018 gebildet.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten sind solche aus Lieferung und Leistungen mit einer Restlaufzeit bis 1 Jahr.
Nachtragsbericht
Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Bilanzstichtag haben sich nicht ereignet.
Entwicklung Fondsvermögen
Jahr | 2016 | 2017 | 2018 |
EUR | EUR | EUR | |
Vermögensgegenstände | 10.963.002,15 | 10.084.199,70 | 10.181.201,36 |
./. Rückstellungen | 46.515,00 | 40.934,08 | 48.109,72 |
./. Verbindlichkeiten | 54.433,85 | 9.661,37 | 8.925,00 |
Fondsvermögen | 10.862.053,30 | 10.033.604,25 | 10.124.166,64 |
ausgegebene Anteile gesamt | 12.070 | 12.070 | 12.070 |
Net Asset Value pro Anteil (TEUR 1 je Anteil) | 899,92 | 831,28 | 838,79 |
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung
Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von TEUR 0,9 resultieren aus der Auflösung von Rückstellungen, die für die Prüfung des Jahresabschlusses 2017 gebildet wurden. In den Erträgen aus Zinsen und ähnlichen Erträgen ist die variable Gewinnbeteiligung aus der in 2018 beendeten atypisch stillen Beteiligung an der AOC Bamberg Krackhardtstraße GmbH in Höhe von TEUR 278 enthalten.
Die sonstigen Aufwendungen beinhalten in Höhe von TEUR 12 solche für Fremdleistungen des Projekts Leipzig Gerichtsweg, in Höhe von TEUR 26 für Treuhandvergütung und in Höhe von TEUR 30 für Werbekosten und Haftungsvergütung sowie weitere. Die Verwaltungsvergütung enthält Aufwendungen aus laufender Fondsverwaltung in Höhe von TEUR 78.
Des Weiteren umfassen die Aufwendungen solche für Abschlusskosten in Höhe von TEUR 5, Prüfungskosten in Höhe von TEUR 19 sowie für die Verwahrstelle in Höhe von TEUR 18.
Sonstige Pflichtangaben
Angaben zu Investitionen
Im Berichtszeitraum wurde mit der atypisch stillen Beteiligung an der AOC Leipzig Gerichtsweg GmbH in Höhe von EUR 1.100.000 eine neue Investition getätigt.
Haftungsverhältnisse
Zum Bilanzstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse gemäß §§ 251 und 268 Abs. 7 HGB.
Sonstige Angaben
Geschäftsführung
Die Geschäftsführung der Deutsche Immobilien Invest Metropolen Deutschland Fonds GmbH & Co. geschlossene Investment KG obliegt der geschäftsführenden Komplementärin HPG Immobilien Invest 2. Verwaltung GmbH, Hamburg, und setzt sich wie folgt zusammen:
Herr Markus Teich und Herr Dr. Florian de Weryha.
Persönlich haftende Gesellschafterin
Persönlich haftende Gesellschafterin der Deutsche Immobilien Invest Metropolen Deutschland Fonds GmbH & Co. geschlossene Investment KG ist die Komplementärin HPG Immobilien Invest 2. Verwaltung GmbH, Hamburg. Diese ist in der Abteilung B des Handelsregisters beim Amtsgericht Hamburg unter der HRB Nr. 123137 eingetragen. Sie ist einzelvertretungsberechtigt und ihre Organe sind von den einschränkenden Bestimmungen des § 181 BGB befreit. Das gezeichnete Kapital der Komplementärin beträgt EUR 25.000. Die HPG Immobilien Invest 2. Verwaltung GmbH leistet keine Einlage und ist am Vermögen sowie am Gewinn und Verlust der Gesellschaft nicht beteiligt.
Ergebnisverwendung
Für das Geschäftsjahr 2018 wurde der Jahresüberschuss in Höhe von EUR 90.562,39 gemäß Ziffer IX Absatz 3 des Gesellschaftsvertrages auf die Kapitalkonten II der Kommanditisten gutgeschrieben.
Hamburg, 17. Mai 2019
HPG Immobilien Invest 2. Verwaltung GmbH
Markus Teich
Dr. Florian de Weryha
LAGEBERICHT für den Berichtszeitraum 01. Januar 2018 – 31. Dezember 2018
der Deutsche Immobilien Invest Metropolen Deutschland Fonds GmbH & Co. geschlossene Investment KG, Hamburg
Stand 17. Mai 2019
Inhaltsverzeichnis
Präambel
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GRUNDSATZ
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2. |
Ergänzung
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Präambel
Investmentkommanditgesellschaften haben unabhängig von ihrer Größenklasse einen Lagebericht nach § 289 HGB aufzustellen (§ 23 Abs. 1 KARBV). Im Lagebericht sind der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so darzustellen, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird.
Hamburg, den 17. Mai 2019
HPG Immobilien Invest GmbH
1. GRUNDSATZ
1.1. GRUNDLAGEN DES UNTERNEHMENS
1.1.1. UNTERNEHMENSGEGENSTAND
Gegenstand des Unternehmens, der Deutsche Immobilien Invest Metropolen Deutschland Fonds GmbH & Co. geschlossene Investment KG, Hamburg („Gesellschaft“), ist ausschließlich die Anlage und Verwaltung ihrer Mittel zur gemeinschaftlichen Kapitalanlage zum Nutzen der Anleger, insbesondere durch das Eingehen, Halten und Verwalten von unmittelbaren und/oder mittelbaren Beteiligungen an Gesellschaften gleich welcher Rechtsform im In- und Ausland, deren Geschäftsgegenstand in dem Erwerb, der Bebauung, Vermietung, Verwaltung und Entwicklung von Grundstücken oder grundstücksgleichen Rechten aller Art im In- und Ausland, in Deutschland besteht, sowie die Gewährung von Finanzierungen an Beteiligungsgesellschaften.
Die Gesellschaft ist berechtigt, alle mit dem Unternehmensgegenstand im Zusammenhang stehenden Geschäfte und Handlungen vorzunehmen, soweit sie dem Unternehmensgegenstand unmittelbar und/oder mittelbar zweckdienlich sind.
Nachdem die Gesellschaft ursprünglich als geschlossener Publikumsfonds aufgelegt worden war, erfolgte im Geschäftsjahr 2014 vor dem Hintergrund der durch den Gesetzgeber eingeführten Regulierung von Investmentvermögen die Anpassung an die Vorgaben des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB). Die HPG Immobilien Invest GmbH, wurde als registrierte Kapitalverwaltungsgesellschaft mit der kollektiven Vermögensverwaltung beauftragt.
Die Gesellschaft ist fortan als geschlossener Publikums-AIF konzipiert. Sie hat in diesem Kontext zusätzliche regulatorische Anforderungen an das Berichtswesen gegenüber der Bundesbank und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), das interne Risikomanagement sowie die Bewertung zukünftiger Beteiligungen zu erfüllen.
1.1.2. FORSCHUNG UND ENTWICKLUNG
Tätigkeiten im Bereich Forschung und Entwicklung werden nicht durchgeführt.
1.2 WIRTSCHAFTSBERICHT
1.2.1 GESAMTWIRTSCHAFTLICHE UND BRANCHENBEZOGENE RAHMENBEDINGUNGEN
Die deutschen Unternehmen bleiben angesichts der internationalen Risiken insgesamt gelassen. Der ifo-Geschäftsklimaindex, der im Juli 2018 noch leicht gesunken war, konnte im Laufe der zweiten Jahreshälfte wieder zulegen. Trotz aller aktuellen Risiken und Unwägbarkeiten zeigen sich die heimischen Unternehmen überzeugt, dass die deutsche Konjunktur stabil bleibt. Die Inflationsrate in Deutschland – gemessen am EU-harmonisierten Verbraucherpreisindex – betrug im Juli 2018 2,1 %. Dabei erhöhten sich die Preise für Energie und für Nahrungsmittel binnen Jahresfrist mit 6,6 % bzw. mit 2,6 % überdurchschnittlich. Für 2019 wird ein kaum veränderter Preisdruck erwartet.
Auf dem Immobilienmarkt herrscht weiterhin eine insgesamt positive Stimmung. Unverändert aufwärtsgeht es in den beiden Teilmärkten Büro und Wohnen. Eine hohe Nachfrage bei einem zugleich knappen Angebot lässt hier die Mieten weiter steigen. Dank des günstigen wirtschaftlichen Umfelds und der nach wie vor sehr niedrigen Zinsen ist die Nachfrage der Anleger nach Gewerbeimmobilien unverändert hoch. Die Chancen stehen gut, dass in 2018/2019 ein ähnlich hohes Investmentvolumen wie in den drei Vorjahren erreicht wird. Die Wohnungsmarktlage der Top-Standorte ist nach wie vor angespannt. Trotz der in Schwung gekommenen Bauvorhaben sind Wohnungen weiterhin Mangelware. Das veranschaulichen die Zahlen zur Einwohnerentwicklung und zu den fertiggestellten Wohnungen. In den vergangen zehn Jahren wuchs die Bevölkerung der sieben Top-Standorte zwischen 7 % in Düsseldorf und 15 % in Frankfurt.
An keinem Top-Standort gelang es im Jahr 2018, eine dem Wachstum der privaten Haushalte entsprechende Zahl neuer Wohnungen zu bauen. Verhältnismäßig klein ist die Lücke lediglich in Düsseldorf. Am größten ist der Abstand in Berlin. Hier übersteigt der Zuwachs der privaten Haushalte die Wohnungsfertigstellungen fast um den Faktor 3. An den anderen Top-Standorten ist die Relation mit dem Faktor 2 nicht ganz so hoch. Allerdings konnte der Wohnungsbau in einigen der betrachteten Städte, beispielsweise in Berlin und Hamburg, kräftig ausgeweitet werden. Dazu kommt, dass die Lücke zwischen dem Bedarf und dem Angebot nicht etwa kleiner wird, sondern noch weiterwächst.
Ein wesentlicher Unterschied zu der Situation vor einigen Jahren sind die heute fehlende „Manpower“ und die viel höhere Auslastung der Bauindustrie. Das zeigt die vom ifo-Institut ermittelte Kapazitätsauslastung, die aktuell fast 80 % erreicht, 15 % mehr als vor 20 Jahren.
(Quelle: DZ HYP, Immobilienmarkt Deutschland 2018/2019).
1.2.2. GESCHÄFTSVERLAUF
Die Gesellschaft wurde am 16. August 2012 im Handelsregister eingetragen und befand sich seit dem Jahr 2013 in der Platzierungs- und Investitionsphase. Im Jahr 2013 wurden Investitionen in Wohn-Immobilienentwicklungen in Hamburg Altona-Altstadt, Hamburg-Winterhude sowie Hamburg-Wandsbek getätigt.
Vor dem Hintergrund der sehr robusten Gesamtverfassung der deutschen Wirtschaft sowie aufgrund der ansteigenden Anzahl an Übernachtungen von in- und ausländischen Gästen in den Beherbergungsbetrieben in Deutschland und des aktiven Hoteltransaktionsmarkts in den Metropolen, wurde im Jahr 2014 in eine Hotel-Projektentwicklung in Düsseldorf-Derendorf investiert.
Im Jahr 2015 wurde eine Investition in eine weitere Wohnentwicklung in Hamburg-Uhlenhorst getätigt.
Im Jahr 2016 wurden atypisch stille Beteiligungen an Projekten in Bamberg, Dresden und Berlin eingegangen. Die ersten Projekte in Hamburg (Thadenstraße) und Düsseldorf (Holiday Inn Hotel) wurden erfolgreich abgeschlossen.
Im Jahr 2017 wurde das Projekt Urbans Best (Hamburg) erfolgreich abgeschlossen und der Restanteil aus dem Projekt Eichtalpark (Hamburg) ausgezahlt. Es wurden zudem zwei weitere atypisch stille Beteiligungen eingegangen: Im April 2017 wurde in das Projekt Hirschgartenallee (München) und im September 2017 in das Projekt Teplitzer Straße (Dresden) investiert. Sämtliche Projekte laufen zum Stichtag den Erwartungen bzw. den Prognosen entsprechend.
Im Geschäftsjahr 2018 wurden Mittel aus dem Projekt Krackhardtstraße, Bamberg, an die Gesellschaft zurückgeführt.
Der Status der zum Stichtag abgeschlossenen und bestehenden atypisch stillen Beteiligungen stellt sich derzeit wie folgt dar:
Projekt Thadenstraße, Hamburg-Altona
Erfolgreich abgeschlossen (s. Lagebericht 2015).
Projekt Stadtparkquartier, Hamburg-Winterhude
Erfolgreich abgeschlossen (s. Lagebericht 2015).
Projekt Holiday Inn Hotel, Düsseldorf-Derendorf
Erfolgreich abgeschlossen (s. Lagebericht 2016).
Projekt Eichtalpark, Hamburg-Wandsbek
Erfolgreich abgeschlossen und Rückzahlung der zweiten Tranche nebst Gewinnvorab. (s. Lagebericht 2016)
Projekt Urbans Best, Hamburg-Uhlenhorst
Erfolgreich abgeschlossen. Im Juni 2017 wurde das restliche Beteiligungskapital zzgl. Gewinnvorab zurückgeführt.
Projekt Krackhardtstraße, Bamberg
Erfolgreich abgeschlossen in 2018.
Projekt Bischofsplatz, Dresden
Im Rahmen des Projekts Bischofsplatz Dresden“ wird von der AOC Immobilien AG im Dresdner Stadtteil Leipziger Vorstadt am Standort Fritz-Reuter-Straße 1 ein insgesamt 1.280 m2 großes Grundstück bebaut.
Im Mai 2013 wurde dem Voreigentümer des Grundstücks eine Baugenehmigung zur Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses mit 35 Wohneinheiten, 5 Gewerbeeinheiten sowie einer Tiefgarage erteilt. Die genehmigte Geschossfläche belief sich auf 5.674 m2. im Zuge der Übernahme durch AOC wurde Konzeption geändert und es wird eine höhere bauliche Nutzung mit Wohn- und Geschäftshaus mit 53 Wohneinheiten angestrebt (6.688 m2 Geschossfläche).
Der Baubeginn erfolgte im zweiten Quartal 2018. Die Fertigstellung ist für das vierte Quartal 2019 vorgesehen. Zum Stichtag sind gemäß dem Quartalsbericht des Projektentwicklers keine Budgetüberschreitungen bekannt. Der Metropolen Deutschland Fonds hat sein Engagement bis zur Fertigstellung und dem Verkauf des Objektes verlängert.
Projekt Stendaler Straße, Berlin-Hellersdorf
Im Rahmen des Projekts „Stendaler Straße“ wird von der NOVA Stendaler Straße im Berliner Bezirk Marzahn-Hellersdorf, Ortsteil Hellersdorf ein insgesamt 4.511 m2 großes Grundstück bebaut.
Nach dem Antrag auf Baugenehmigung vom 7. Dezember 2015 wurden auf dem Grundstück zwei Wohngebäude mit insgesamt 112 Wohneinheiten und 36 Außenstellplätze errichtet. Die Baugenehmigung wurde am 3. Mai 2016 erteilt. Nach der vorliegenden Flächenaufstellung soll die Gesamtwohnfläche der beiden teilunterkellerten Wohngebäude 6.671 m2 betragen. Darin wurden gemäß Wohnflächenverordnung 50 % der Flächen von Balkonen und Terrassen berücksichtigt. Gewerbeflächen sind nicht vorgesehen.
Der Baubeginn erfolgte im vierten Quartal 2016. Die Fertigstellung des Objekts ist bereits erfolgt. Das Projekt ist bereits an eine städtische Wohnungsgesellschaft veräußert worden. Durch noch zu behebende Mängel an den Balkonen und Decken und entsprechende Nacharbeiten verzögert sich die Übergabe an den Endinvestor voraussichtlich bis in das zweite Quartal 2019. Die Rückführung des Beteiligungskapitals nebst Gewinnvorab ist für das dritte Quartal 2019 geplant.
Projekt Hirschgartenallee, München-Nymphenburg
Im Rahmen des Projekts „Hirschgartenallee“ wird von der OMEGA-Gruppe in München-Nymphenburg Wohnanlage mit 39 gehobenen Eigentumswohnungen und einer Tiefgarage auf einen 1.452 m2 Grundstück gebaut.
Der Bauantrag wurde erstmalig im November 2017 eingereicht. Aufgrund eines einzelnen Baumes auf dem Grundstück, dessen Abholzung oder Versetzung durch die Lokalbaukommission nicht genehmigt wurde, hat sich die Baugenehmigung aufgrund mehrerer Abstimmungsrunden bis in das Jahr 2019 verzögert. Es wurde Anfang 2019 eine Lösung mit der Genehmigungsbehörde gefunden, um den Projektentwickler für die fehlenden Flächen zu kompensieren. Die Baugenehmigung wird noch im ersten Quartal 2019 erwartet.
Projekt Teplitzer Straße, Dresden-Strehlen
Im Rahmen des Projekts „Teplitzer Straße“ wird von der AOC Immobilien AG im Südosten der Stadt Dresden im Stadtteil Strehlen ein Wohn- und Geschäftshaus mit Tiefgarage auf einem 3.037 m2 großen Grundstück gebaut. Für die insgesamt 35 Wohneinheiten ist eine Gesamtmietfläche von 2.744 m2 vorgesehen. Die Mietfläche der Gewerbeeinheiten beläuft sich auf 630 m2.
Der Baubeginn erfolgte im August 2017. Die Fertigstellung und Übergabe des Objekts sind für das zweite Quartal 2019 vorgesehen. Das Projekt wurde bereits an ein Konsortium aus Endinvestoren verkauft. Zum Stichtag sind gemäß dem letzten Quartalsbericht des Projektentwicklers keine Budgetüberschreitungen bekannt.
Projekt Gerichtsweg, Leipzig-Reudnitz
Im Rahmen des Projektes Gerichtsweg wird ein U-förmiges Wohnquartier mit Innenhof auf einem ca. 3.400 m2 großen Grundstück im Stadtteil Reudnitz-Thonberg errichtet. Auf sechs Geschossen oberirdisch und einem Untergeschoss entstehen ca. 9.290 m2 Mietfläche inklusive Freiflächen und Balkone/Loggien. Im Untergeschoss entstehen Tiefgaragenstellplätze, 113 Mieterkeller und diverse Abstell-/und Technikräume.
Der Bauantrag wurde am 09. November 2018 eingereicht. Am 08. Januar 2019 gab es eine Nachforderungsliste seitens des Bauamtes, die nachgeforderten Unterlagen wurden am 22. Januar 2019 eingereicht. Mit der Baugenehmigung wird für April/Mai 2019 gerechnet. Die Fertigstellung ist für das 4. Quartal 2020 geplant.
Mit der Vermarktung wurde Engel & Völkers Commercial Leipzig beauftragt. Die Marktansprache ist am 9. Januar 2019 erfolgt. Erste Kaufabsichtserklärungen, bspw. einer renommierten Kapitalverwaltungsgesellschaft für institutionelle Investoren, liegen vor. Es wird kurzfristig mit dem Abschluss eines Letter of Intend (WI) für den Paketverkauf mit Baugenehmigung gerechnet.
Zusammenfassung
Zum Ende des Berichtszeitraumes hält die Fondsgesellschaft folgende atypisch stille Beteiligungen:
Beteiligungen an Immobiliengesellschaften zum 31.12.2018
Position | Projekt | Betrag EUR |
Atypisch stille Beteiligung 1 | Bischofsplatz, Dresden | 1.600.000 |
Atypisch stille Beteiligung 2 | Stendaler Straße, Berlin | 1.600.000 |
Atypisch stille Beteiligung 3 | Hirschgartenallee, München | 4.000.000 |
Atypisch stille Beteiligung 4 | Teplitzer Straße, Dresden | 1.700.000 |
Atypisch stille Beteiligung 5 | Gerichtsweg, Leipzig | 1.100.000 |
Summe | 10.000.000 |
Die Gesellschaft ist nach einer Verlängerung der Laufzeit um zwei Jahre mittels Gesellschafterbeschluss im Jahr 2018 nunmehr bis zum 31. Dezember 2021 befristet. Hintergrund der Laufzeitverlängerung war anlegerseitig der Wunsch nach dem Ausbau der bestehenden Partnerschaften sowie der Ausnutzung des positiven Markt- und Niedrigzinsumfeldes. Im Jahr 2018 ist keine Auszahlung erfolgt, um die Gesellschaft mit ausreichend Liquidität für weitere Projektprüfungen auszustatten. Die nächsten Auszahlungen sollen in 2019 nach Rückführung der Beteiligungserträge aus den drei Projekten in Dresden und Berlin (s. o.) erfolgen.
1.2.3. LAGE DER GESELLSCHAFT
Auch im Jahr 2018 war aufgrund der hohen Nachfrage nach Grundstücken in attraktiven Lagen die Verfügbarkeit in den Metropolregionen gering. Projektentwickler mit exklusivem Zugang zu entsprechenden Liegenschaften haben, wie auch in den Vorjahren, in der Regel keine Probleme eine Fremdfinanzierung für ihr Bauvorhaben zu erhalten. Es ist zudem eine zunehmende Anzahl an Forward Deals zu verzeichnen, d. h. der Verkauf eines Projektes noch vor dem Baubeginn, wobei die Käufer in einzelnen Tranchen mit Baufortschritt zahlen. Hierdurch kommt es häufiger zu einer frühzeitigen Ablösung von Mezzanine-Finanzierungen oder dem gänzlichen Verzicht auf diese. In der Folge ist die Verzinsung für Mezzanine-Kapital am Markt weiter gesunken. Institutionelle Investoren steigen zunehmend früher in Projekte ein und bieten den großen Projektentwicklungsgesellschaften teilweise Effektivzinssätze ab 8,0 % für Mezzanine-Kapital p.a.
Für das kommende Geschäftsjahr wird die Beteiligung an neuen Projekten geprüft. Aufgrund der langjährigen Erfahrung und den etablierten Partnerschaften aus bereits erfolgreich abgeschlossenen Projekten ist weiterhin davon auszugehen, dass erfolgversprechende Investitionsmöglichkeiten identifiziert werden können.
Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage stellt sich für das Geschäftsjahr 2018 positiv dar. Es sind wie auch im vorherigen Geschäftsjahr höhere Kosten als prognostiziert im Rahmen der Projektprüfung und Ankaufsbewertung sowie der Fondsverwaltung angefallen, die auf die regulatorischen Anpassungen im Rahmen der BaFin-Genehmigung zurückzuführen sind, und die dem Anlegerschutz dienen.
1.2.4. FINANZIELLE LEISTUNGSINDIKATOREN
Die Mittel der bisher abgeschlossenen Projekte sind jeweils wie vertragsgemäß an die Fondsgesellschaft zurückgeführt worden. Eine Ausnahme wurde durch die Fondsgeschäftsführung im Jahr 2018 in Bezug auf das Projekt Krackhardtstraße in Bamberg beschlossen, um vor dem Hintergrund der verzögerten Rückführung anderer Projekte die Liquidität der Gesellschaft sicherzustellen. Da eine nachhaltige Betrachtung der Fondsleistung erst nach Rückführung sämtlicher Mittel durchgeführt werden kann, werden, wie im Vorjahr, als finanzielle Leistungsindikatoren die laufenden Kosten des AIF herangezogen. Diese haben sich aufgrund der Anpassung an die regulatorischen Vorgaben der BaFin sowie der dadurch anfallenden Kosten für die Projektprüfung ab dem Geschäftsjahr 2015 erhöht. Sie umfassen im Wesentlichen die Erstellung eines Wertgutachtens vor Beteiligung durch einen externen Wirtschaftsprüfer sowie die externe juristische Prüfung der Grundstücksverhältnisse und der Beteiligungsverträge.
Gemäß § 7 der Anlagebedingungen ist unter den laufenden Kosten „die Summe aller laufenden Vergütungen an die KVG, an Gesellschafter der KVG oder des AIF sowie an Dritte (zu verstehen)“.
Die Summe der laufenden Kosten entspricht der Gesamtkostenquote (siehe Punkt 2.2). Als Leistungsindikatoren wurden die folgenden Kennzahlen per 31.12.2018 ausgewiesen:
Finanzielle Leistungsindikatoren des Metropolen Deutschland Fonds (31.12.2018)
Position* | Betrag EUR |
Anteil an Kosten | Anteil am Fondsvolumen |
Komplementärvergütung | -5.412,15 | 2,9 % | 0,05 % |
Beiträge, Sonstige Abgaben | -1.701,70 | 0,9 % | 0,02 % |
KVG-Vergütung, Buchhaltung, Geschäftsbericht | -90.221,81 | 47,9 % | 0,89 % |
Porto, Kurier | -1.156,50 | 0,6 % | 0,01 % |
Rechts- und Beratungskosten (laufende steuerliche Beratung) | -649,74 | 0,3 % | 0,01 % |
Rechts- und Beratungskosten (neue Projekte) | -12.161,80 | 6,5 % | 0,12 % |
Abschluss- und Prüfungskosten | -30.957,24 | 16,4 % | 0,31 % |
Treuhand & Verwahrstelle | -43.982,03 | 23,4 % | 0,43 % |
Nebenkosten des Geldverkehrs | -2.111,87 | 1,1 % | 0,02 % |
Summe laufende Kosten | -188.354,84 | 100 % | 1,86 % |
Fondsvolumen (Net Asset Value) | 10.124.166,64 |
* Bruttobezüge einschließlich Umsatzsteuer
1.2.5. EREIGNISSE NACH DEM BILANZTAG
Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres sind nicht eingetreten.
1.2.6. PROGNOSEBERICHT
Ausschüttungen sind für das folgende Geschäftsjahr in Höhe von 5,0 % bis 10,0 % geplant (abhängig vom jeweiligen Projektverlauf und der Kostenentwicklung). Eine weitere Erhöhung der Ausgaben bzw. Verwaltungskosten des AIF wird nicht prognostiziert.
1.3. RISIKOMANAGEMENTZIELE UND -METHODEN
Die Risikomanagementziele und -methoden der Gesellschaft sind unverändert.
Für das Investmentvermögen lassen sich Wertänderungsrisiken der Immobilien bzw. Beteiligungen, Bau- und Investitionsrisiken, Standortrisiken sowie Preisabweichungsrisiken identifizieren. Diverse Einflussfaktoren, wie z.B. ein gesunkenes Mietniveau aufgrund von Leerstand im Umfeld der Immobilie oder eine allgemein schwache Marktlage oder erhöhte Instandhaltungskosten aufgrund von Instandhaltungsstau, können zu einer nachhaltigen Wertveränderung der Immobilie führen. Bau- und Investitionskosten können sich ohne wirtschaftliche Gegenleistung erhöhen. Risiken aus Veränderung von Qualitäten, Quantitäten und Zeiten (z.B. Bauverzögerungen, Baumängel, Baukostenerhöhung ohne Qualitätsverbesserung) bestehen ebenfalls. Eine negative Veränderung des Immobilienstandortes und eine somit negative Veränderung des Immobilienwertes führen ggf. zu Abweichungen des prognostizierten Verkehrswertes zu den tatsächlichen Kaufpreisangeboten.
Das Risikomanagement für die Gesellschaft wird durch die HPG Immobilien Invest GmbH als zuständige KVG durchgeführt und überwacht, und dabei im weiteren Sinne als „risikobewusste Unternehmensführung“ verstanden, welche die Erhaltung und erfolgreiche Entwicklung der Gesellschaft sichert. Die Weiterentwicklung des Risikomanagements wird als „strategisches Risikomanagement“ bezeichnet, welches zusätzlich zur Handhabung von Risikopotentialen Chancen einbezieht und einen integralen Bestandteil der Steuerung der Gesellschaft darstellt. Die Auffassung deckt sich mit dem Verständnis des Gesetzgebers im Hinblick auf das Risikomanagementsystem. Die KVG folgt diesem Gedanken.
Zur Erfassung, Messung, Überwachung und Steuerung auftretender und potentieller Risiken ist ein IT-unterstütztes Risikomanagementsystem eingerichtet (zentraler Risikomanagementprozess). Dieses Risikomanagementsystem teilt sich in die Themenbereiche Risiko-Strategie, Risikoinventur (Risiko-Kataloge), Risikomessung und -bewertung, Risikocontrolling (inklusive Durchführung von Stresstests), Risikosteuerung (Maßnahmenmanagement) sowie das Risiko-Monitoring und -reporting auf.
1.4. BERICHT ÜBER ZWEIGNIEDERLASSUNGEN
Zweigniederlassungen existieren nicht.
2. Ergänzungen
2.1. ANZAHL DER UMLAUFENDE ANTEILE
Die Anzahl der sich im Umlauf befindlichen Anteile an der Gesellschaft beträgt 12.070. Diese ergibt sich aus der Division des eingesammelten Eigenkapitals dividiert durch 1.000 EUR Zeichnungssumme.
2.2. GESAMTKOSTENQUOTE
Die Gesamtkostenquote beträgt 1,86 % des Fondsvermögens (rd. 188 TEUR) und entspricht der Summe der laufenden Kosten (siehe Punkt 1.2.4).
2.3. ANGABEN ZUR KAPITALVERWALTUNGSGESELLSCHAFT
Die HPG Immobilien Invest GmbH wurde mit der Erstellung des Fondskonzeptes und der laufenden Fondsverwaltung beauftragt. Dafür hat die Gesellschaft mit der HPG Immobilien Invest GmbH, vertreten durch ihre Geschäftsführer Markus Teich und Dr. Florian de Weryha, einen Geschäftsbesorgungsvertrag abgeschlossen. Der Geschäftsbesorgungsvertrag wurde für die gesamte Dauer der Gesellschaft geschlossen, eine Kündigung aus wichtigem Grunde steht jeder Vertragspartei zu. Die Gesellschaft hat mit dem Geschäftsbesorgungsvertrag die kollektive Vermögensverwaltung im Sinne des § 1 Abs. 19 Nr. 24 KAGB übernommen, insbesondere die Portfolioverwaltung, die Verwaltung des Vermögens der Gesellschaft und das Risikomanagement.
2.4. BELASTUNG MIT VERWALTUNGSKOSTEN
Die laufenden Verwaltungskosten des AIF entsprechen jenen unter 1.2.4 (Finanzielle Leistungsindikatoren) genannten Positionen. Sie entsprechen rund 1,86 % des Fondsvolumens (Nettoinventarwert) des AIF.
2.5. TÄTIGKEITSBERICHT NACH VORGABEN VON § 8 KARBV
Hinsichtlich der Anlageziele des AIF verweisen wir auf Punkt 1.2.3 des Lageberichts. Die wesentlichen Risiken des AIF wurden im Punkt 1.3 des Lageberichts erläutert. Die Struktur des Anlageportfolios des AIF während des Berichtszeitraums wird im Punkt 1.2.2 des Lageberichts dargestellt. Bezüglich der wesentlichen Ergebnisse im Berichtszeitraum verweisen wir auf Punkt 2.8 des Lageberichts.
2.6. TÄTIGKEIT DER KVG
Innerhalb des Berichtszeitraumes wurden keine Geschäfte mit Finanzinstrumenten zum Gegenstand, Pensionsgeschäfte oder Wertpapier-Darlehen abgeschlossen. Leerverkäufe wurden nicht getätigt.
2.7. ANGABEN ZU DEN VERGÜTUNGEN NACH § 101 ABS. 2 NR. 2 KAGB UND ABS. 2 KAGB
Die laufende Vergütung der KVG durch den AIF im Berichtszeitraum beläuft sich auf rund 78 TEUR. Eine erfolgsbezogene Vergütung wurde nicht gezahlt. Für eine Übersicht weiterer gezahlter Vergütungen verweisen wir auf die zur Ermittlung der finanziellen Leistungsindikatoren herangezogene Aufstellung unter 1.2.4.
Die im abgelaufenen Geschäftsjahr gezahlten Vergütungen der KVG an ihre Mitarbeiter sind im Folgenden dargestellt:
Vergütungen der KVG an ihre Mitarbeiter (31.12.2018)
Position | Betrag EUR |
Anteil Kosten |
feste Vergütung | 13.528,04 | 100 % |
variable Vergütung | 0,00 | 0 % |
Summe Vergütungen | 13.528,04 | 100 % |
Carried Interest | – | – |
Anzahl Führungskräfte | 0 | 0 % |
Anzahl Mitarbeiter | 1 | 100 % |
Summe Personal | 1 | 100,0 % |
Die Tätigkeiten sämtlicher Mitarbeiter wirken sich wesentlich auf das Risikoprofil des inländischen AIF aus.
2.8. WESENTLICHE ÄNDERUNGEN
Wesentliche Änderungen sind nicht eingetreten.
Erklärung der gesetzlichen Vertreter für das Geschäftsjahr 2018 gemäß § 45 Abs. 2 Nr. 3 KAGB („Bilanzeid“)
der
Deutsche Immobilien Invest Metropolen Deutschland Fonds GmbH & Co. geschlossene Investment KG, Hamburg
Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird.
Hamburg, 17. Mai 2019
Deutsche Immobilien Invest Metropolen Deutschland Fonds GmbH & Co. geschlossene Investment KG
vertreten durch
HPG Immobilien Invest 2. Verwaltung GmbH
Markus Teich
Dr. Florian de Weryha
das versteh ich jetzt nicht, dem Fonds geht es, wie ich aus persönlichen Einsichtnahme weiss, sehr gut.