In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Deutsche Immobilien und Grundbesitz GmbH & Co. KG, Albert-Einstein-Straße 19, 63322 Rödermark (AG Offenbach am Main , HRB 41351), vertr. d.: 1. Kret & Szulc Verwaltungs GmbH, (Komplementärin), 2. Lucas Kret und Michel Szulc, (Geschäftsführer), ist am 24.02.2017 gegen die Antragstellerin die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragstellerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Aufrechnungen oder Verrechnungen mit Geldeingängen, die auf den Konten der Antragstellerin eingehen, bzw. mit hieraus resultierenden Forderungen der Antragstellerin, sind nicht mehr möglich. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Ottmar Hermann, (Ffm.-Fach 183), Bleichstraße 2 – 4, D 60313 Frankfurt am Main, Tel.: 069 / 91 30 92 0, Fax: 069 / 91 30 92 30 bestellt worden.
Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Az.: 8 IN 7/17 Amtsgericht Offenbach am Main, 24.02.2017
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