Derzeit würden wir, so Thomas Bremer, davon ganz klar abraten. Das gilt solange bis der Gesamtvorgang der Vorwürfe des ehemaligen Geschäftsführers des Unternehmens umfassen aufgeklärt sind. Ist auch nur ein „Funken Wahrheit“ an den Vorwürfen des ehemaligen Geschäftsführers dran, dann dürfte sich auch mittlerweile die BaFin für das Unternehmen interessieren, denn wir gehen davon aus, das es hier entsprechende Hinweise an die BaFin in Bonn/Frankfurt gegeben haben dürfte, möglicherweise auch vom ehemaligen Geschäftsführer des Unternehmens selber, auch um sich selber dann zu schützen, wenn die Vorwürfe dann juristisch bewertet werden. Eine Selbstanzeige macht sich dann immer gut. Kunden sollten derzeit auf Distanz zu dem Unternehmen bleiben, denn wenn die BaFin nach einer Überprüfung berechtigte Zweifel bzw. Beanstandungen an dem Geschäftsmodell der Deutschen Immobilienkasse hat, dann kann es mit einer Beendigung solch eines Geschäftsmodells auch mal sehr schnell gehen. Die Bafin fordert dann eine Rückabwicklung des Geschäftsmodells und den Kunden so zu stellen als wenn der Geschäftsvorgang nie stattgefunden hat. Um das dann erfüllen zu können fehlt es nahezu allen Unternehmen dann n der erforderlichen Liquidität, man muss Insolvenz anmelden. Zurück bleiben dann immer die Kunden der Unternehmen mit einem großen Schaden.
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