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Deutsche Immobilienkasse, ist doch was dran an den Vorwürfen des ehemaligen Geschäftsführers?

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Wie bekannt, hatten wir über das Unternehmen in den letzten Tagen einen kritischen Bericht auf Grundlage uns in der Redaktion zugegangenen umfangreichen Informationen verfasst. Dazu hatten wir dann das Unternehmen Deutsche Immobilienkasse um eine Stellungnahme gebeten. Eine kurze knappe Mail kam dann auch an unsere Redaktion, ohne das jemand dort auch einen Namen hinterlassen hätte, heißt, wir wissen bis zum heutigen Tage nicht, wer uns da eigentlich geantwortet hat. Eine Sekretärin der Deutschen Immobilienkasse? Die neue Geschäftsführerin der Deutschen Immobilienkasse? Ein Vertriebsmitarbeiter? Nun, egal darin hat man pauschal gesagt, das stimmt alles nicht, gut müssen wir erst mal so hinnehmen, trotzdem haben wir nachgehakt und dem Unternehmen deutlich gesagt, was diese Vorwürfe des ehemaligen Geschäftsführers für das Unternehmen für Folgen haben können. Wir haben dann nachgefragt, ob wir dazu ein Telefoninterview bekommen können via Skype, dem wurde zunächst auch zugestimmt, dann aber nachdem wir einen Termin benannt hatten, haben wir nichts mehr gehört. Das macht natürlich nicht nur uns sehr  nachdenklich, denn wenn man solchen gravierenden Vorwürfen eines ehemaligen GF ausgesetzt ist, dann muss man Stellung beziehen, um Anleger zu beruhigen, aber auch um überhaupt sein Geschäft weitermachen zu können.

Mit den im Raume stehenden Vorwürfen des ehemaligen Geschäftsführes wird kein Anleger und auch sicherlich kein Vertriebler ihre Geschäfte unterstützen wollen. Jeder Vertriebler, der jetzt noch für die Deutsche Immobilienkasse arbeitet, sollte einfach wissen, dass er jetzt sicherlich in der Mithaftung bei neuen Geschäften ist, wenn er seine Anleger nicht über die im Raume stehenden Vorwürfe umfassend informiert und genau das auch schriftllich dokumentiert mit Unterschrift vom Anleger im Beratungsprotokoll. Welcher Anleger der umfassend informiert wurde, zeichnet dann noch eine Kapitalanlage bei Ihnen? Nun, ich bin sicher, dass sich auch die BaFin nun für den Vorgang interessiert und auch die zuständige Staatsanwaltschaft, denn zu viele haben die Informationen des ehemaligen Geschäftsführes via E-Mail erhalten.

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