Das muss man ganz klar feststellen. Das gilt aber für alle Nachrangdarlehen, die es auf dem deutschen Markt gibt. Egal, womit die auch abgesichert sein sollten. Solche Nachrangdarlehen werden zukünftig auch unter das Vermögensanlagengesetz fallen. Das sieht ein Referentenentwurf aus dem Bundesministerium der Finanzen vor der vor 10 Tagen veröffentlicht wurde. Bis zum heutigen Tage unterliegen dieses Nachrangdarlehen keiner Aufsicht der BaFin und es gibt keine Prospektpflicht für diese Produkte. Hier ist auf der Homepage des Unterhemens davon die Rede, dass der Ansatz 90% des Verkehrswertes ist. Das, mit Verlaub, ist doch schon ein viel zu hoher Ansatz, denn Banken gehen maximal bis 60% des Verkehrswertes mit, um einigermaßen auf der sicheren Seite bei einer möglichen Verwertung zu sein. Trotzdem, auch das bietet keine Gewähr, dass die Bank im Falle einer Zwangsverwertung, ihr Geld wiederbekommt. Im Falle einer zwangsweisen Verwertung erstellt das Gericht ein eigenes neues Verkehrswertgutachten. Im ersten Termin müssen dann 7/ 10 dieses Wertes geboten werden, damit man den Zuschlag als Bieter erhalten kann. Im nächsten Termin 5/10 usw.. Sie sehen, Sicherheit gibt es auch mit Immobilien nicht. Weiter heisst es auf der Homepage des Unternehmens, „Die Deutsche Immobilienkasse investiert nur in ausgewählte Immobilien“. Prima, aber wer wählt aus und nach welchen Kriterien. Stellen Sie sich einmal, rein hypothetisch vor, man kauft eine Immobilie, die völlig überteuert ist. Welche Kontrollmechanismen gibt es? Welche Ankaufskriterien? Würde eine Bank mitfinanzieren, dann schaut sich immer ein Bankgutachter die Immobilie an und schätzt den Wert ein. Hier wird komplett mit Eigenkapital gekauft (was wir gut finden!!), aber wie kann der Kunde sicher sein, keine überteuerte Immobilie zu erwerben? Da fehlt uns der Hinweis auf der Homepage!
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