Deutsche Kapital und Sachwerte AG: Anhaltspunkte für fehlenden Prospekt
Die BaFin hat einen hinreichend begründeten Verdacht, dass die Deutsche Kapital und Sachwerte AG in Deutschland ein Wertpapier in Form von vorbörslichen Aktien der Deutsche Kapital und Sachwerte AG öffentlich anbietet.
Entgegen Artikel 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2017/1129 wurde hierfür kein Prospekt veröffentlicht.
Wir in der Redaktion von diebewertung.de fragen uns allerdings, wieso die BaFin vor einem Unternehmen warnt, dass es laut Eintragungen im Unternehmensregister gar nicht gibt. Das weder in der Schweiz noch in Deutschland.
Hier muss man möglicherweise von einer gezielten Abzocke der Anleger ausgehen. Ein Unternehmen welches es nicht gibt, kann dann sicherlich auch keine Aktien ausgeben. Anleger die hier Geld bezahlt haben könnten sich jetzt natürlich durchaus betrogen fühlen. Am besten gleich eine Strafanzeige machen.
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