Startseite Allgemeines Deutsche Kautionskasse AG-Der Vorstand der Gesellschaft teilt nach § 92 Abs. 1 AktG mit, dass ein Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals besteht und zeigt dies der Hauptversammlung an.
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Deutsche Kautionskasse AG-Der Vorstand der Gesellschaft teilt nach § 92 Abs. 1 AktG mit, dass ein Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals besteht und zeigt dies der Hauptversammlung an.

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Deutsche Kautionskasse AG Starnberg

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Der Vorstand der Deutsche Kautionskasse AG lädt hiermit die Aktionäre der Gesellschaft zur ordentlichen Hauptversammlung am

26. Juni 2018, um 11:00 Uhr,

in die Räume der Gesellschaft, Gautinger Straße 10, 82319 Starnberg ein.

I. Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2017 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

Die vorstehenden Unterlagen liegen in den Geschäftsräumen der Gesellschaft und in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme der Aktionäre aus. Eine Abschrift dieser Unterlagen wird den Aktionären auf Anfrage unverzüglich zugesandt.

2.

Verlustanzeige nach § 92 Abs. 1 AktG

Der Vorstand der Gesellschaft teilt nach § 92 Abs. 1 AktG mit, dass ein Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals besteht und zeigt dies der Hauptversammlung an.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.

5.

Beschlussfassung über die Erhöhung der Anzahl der Mitglieder des Aufsichtsrates und entsprechende Satzungsänderungen

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Beschlüsse zu fassen:

a)

Die Anzahl der Mitglieder des Aufsichtsrates wird auf 4 Mitglieder erhöht.

Ziffer 9.1. der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

„Der Aufsichtsrat besteht aus 4 Mitgliedern.“

b)

Das Entsenderecht der DKK Beteiligungs OG wird auf „die Hälfte“ der Mitglieder des Aufsichtsrates geändert.

Ziffer 9.6. der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

„Die DKK Beteiligungs OG, mit dem Sitz in Salzburg, Hellbrunnerstraße 7, 5020 Salzburg (eingetragen im Firmenbuch der Republik Österreich unter FN 322852h) oder ihr Rechtsnachfolger hat, solange sie Aktien an der Gesellschaft hält, das Recht, die Hälfte der Mitglieder des Aufsichtsrats in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu entsenden. Das Entsenderecht kann der Gesellschaft gegenüber von der DKK Beteiligungs OG oder ihrem Rechtsnachfolger nur durch eine von ihr unterzeichnete Erklärung ausgeübt werden, aus der sich die zu entsendenden Mitglieder des Aufsichtsrates ergeben.“

6.

Neuwahl des Aufsichtsrats

In den Hauptversammlungen vom 19. Juli 2013 bzw. 10. Juni 2016 wurde der amtierende Aufsichtsrat gemäß der damals geltenden Fassung von Ziffer 9.2 bzw. 9.4 der Satzung bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über das Geschäftsjahr 2017 beschließt, gewählt. Mit Ablauf dieser Hauptversammlung endet folglich die Amtszeit sämtlicher Aufsichtsratsmitglieder. Der Aufsichtsrat ist deshalb insgesamt neu zu besetzen.

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich gemäß Ziffer 9.1 der Satzung aus vier von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen. Die Wahl erfolgt nach Maßgabe der zwischenzeitlich geänderten Ziffer 9.2 der Satzung für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird.

Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Der Aufsichtsrat schlägt vor,

a)

Herrn Dr. Friedrich Ertl, Dipl. Volkswirt und Betriebswirt, ausgeübter Unternehmer, wohnhaft in Salzburg (Österreich)

b)

Herrn Prof. Dr. Bernd Mühlfriedel, Professor für Betriebswirtschaftslehre, Hochschule für angewandte Wissenschaften Landshut und geschäftsführender Gesellschafter der Zenon Investments GmbH mit Sitz in Gräfelfing, Mitglied des Aufsichtsrates der AURELIUS Equity Opportunities SE & Co. KGaA mit Sitz in Grünwald, wohnhaft in München

c)

Herrn Prof. Dr. Elmar Helten, Emeritus am Institut für Betriebswirtschaftliche Risikoforschung und Versicherungswirtschaft (INRIVER) an der Ludwig-Maximilians-Universität München (LMU), wohnhaft in Starnberg

d)

Herrn Dr. med. Markus Ertl, ausgeübter Unternehmer, wohnhaft in Hamburg

für eine Amtsperiode gemäß Ziffer 9.2 der Satzung, somit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über das Geschäftsjahr 2022 beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen.

7.

Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden und Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals und entsprechende Satzungsänderungen

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die folgenden Beschlüsse zu fassen:

(1)

Die in Ziffer 5.6 der Satzung enthaltene Ermächtigung des Vorstands, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 07. August 2017 das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 150.658,– zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2012/I), wird nach näherer Maßgabe der nachfolgenden Nr. (4) mit Wirkung auf den dort bestimmten Zeitpunkt der Handelsregistereintragung aufgehoben.

(2)

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 25. Juni 2023 das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu EUR 150.658,– durch Ausgabe von bis zu 150.658 neuen nennwertlosen auf den Namen lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2018/I). Die neuen Aktien sind den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand wird jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen,

soweit es erforderlich ist, um Spitzenbeträge auszugleichen;

wenn die Aktien gegen Sacheinlagen zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen oder von Beteiligungen an Unternehmen oder Unternehmensteilen oder zum Zwecke des Erwerbs von Forderungen gegen die Gesellschaft ausgegeben werden.

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzulegen. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, Ziffer 5.1, 5.2 und 5.6 der Satzung entsprechend der jeweiligen Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2018/I oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist anzupassen.

(3)

Ziffer 5.6 der Satzung erhält mit Eintragung der Aufhebung des bisherigen 5.6 der Satzung im Handelsregister die folgende Fassung:

„Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 25. Juni 2023 das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu EUR 150.658,– durch Ausgabe von bis zu 150.658 neuen nennwertlosen auf den Namen lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2018/I). Die neuen Aktien sind den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen,

soweit es erforderlich ist, um Spitzenbeträge auszugleichen;

wenn die Aktien gegen Sacheinlagen zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen oder von Beteiligungen an Unternehmen oder Unternehmensteilen oder zum Zwecke des Erwerbs von Forderungen gegen die Gesellschaft ausgegeben werden.

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzulegen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, Ziffer 5.1, 5.2 und 5.6 der Satzung entsprechend der jeweiligen Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2018/I oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist anzupassen.“

(4)

Der Vorstand wird angewiesen, die beschlossene Schaffung des neuen Genehmigten Kapitals 2018/I in Höhe von EUR 150.658,– mit der entsprechenden Satzungsänderung gemäß vorstehender Nr. (3) zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden.

II. Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach Ziffer 18 der Satzung der Deutsche Kautionskasse AG nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister der Deutsche Kautionskasse AG am Tag der Hauptversammlung eingetragen sind. Auf schriftliche Anfrage teilt die Gesellschaft mit, ob und in welchem Umfang ein Aktionär im Aktienregister eingetragen ist.

III. Möglichkeit der Ausübung des Stimmrechts durch einen Bevollmächtigten

Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte ausüben lassen. Die Vollmacht kann schriftlich oder per Telefax erteilt werden. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft einen oder mehrere von diesen zurückweisen.

IV. Anfragen und Anträge von Aktionären

Anfragen oder Gegenanträge im Sinne von § 126 AktG zu Vorschlägen der Verwaltung zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung bitten wir an folgende Anschrift zu richten:

Deutsche Kautionskasse AG
Annegret Pieper-Heymann
Gautinger Straße 10
82319 Starnberg
Deutschland
Fax: +49 8151 6575 599

 

Starnberg, im Mai 2018

Deutsche Kautionskasse AG

Der Vorstand

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