…zu dem Angebot, welches sie in den nächsten Wochen bekommen werden, dabei ist es völlig egal, ob das Angebot aus dem Hause „light now“ oder aus dem Hause „Deutsche Leuchtmittel GmbH“ kommt.
Sagen Sie nur dann JA zu einem Angebot einer der beiden Unternehmen, wenn sie dafür den Gegenwert der Leuchte bekommen, welchen diese heute hat. Lassen Sie sich bitte nicht mit irgendwelchen Besserungsscheinen abspeisen. Herr Günther ist der Meinung, dass Sie gar keine Alternative haben, als sein Angebot anzunehmen. Nun, nicht das Frank Günther sich da irrt.
Für Leuchten die installiert sind, bekommt Herr Günther dann zukünftig Miete, warum bitte sollen diese Mieten alle in seine Taschen fließen? Das versteh ich nicht so richtig, aus der Sicht von Frank Günther ist das nachvollziehbar aber aus Sicht von Leuchtenbesitzern absolut nicht.
Was man Herrn Günther übertragen kann, sind die Nutzungsrechte, das wäre in Ordnung, aber die Miete muss dann, natürlich abzüglich einer Management Fee, zu Ihnen. Das würde passen.
Herr Günther kann sich ja dann komplett auf das Neugeschäft konzentrieren. Herr Günther muss aus meiner Sicht lernen, dass nicht er sagen kann, „friss oder stirb“, denn die Anleger sind bereits jetzt geschädigt genug.
Stellen Sie sich bitte einmal vor, sie überlassen Herrn Günther die Leuchten, übertragen ihm die Eigentumsrechte und nach einem Jahr merkt Herr Günther dann, „oh klappt nicht“, und geht dann möglicherweise zum Insolvenzgericht.
Sorry, das Geschäft, was Herr Günther machen will, ist „Duschen ohne Nass zu werden“. Im Regen stehen lassen, will er die gebeutelten Anleger.
Leuchtenraub !
Ganz Ihrer Meinung, Herr Bremer! Bei rechtswirksamer Übertragung der Rechte+Pflichten an Dritte hätte (!) der Direktanleger einen Abfindungsanspruch, der sich zeitanteilig entsprechend der bisherigen Nutzungsadauer mit eine Abschreibung von 10% p.a. errechnet. Die vermeintliche Übergabe erfolgte am 01.09.2022, Abschreibungsbeginn ist der Monatserste, der auf die Einzahlung erfolgte (§5.2 Kauf-Miet-Rückkaufvertrag). Im Übrigen wurde genau nach diesem Schema der Rückkaufspreis von der DLM ermittelt (40% des Kaufpreises ohne Sonderrabatte).
Eröffnen wir doch einen Zweithandel für Zertifikate von Direktanlegern! Ich würde liebend gerne alle Zertifikate, die auf Leuchten meines Endnutzers ausgestellt wurden, erwerben und als direkter Geschäftspartner des Endnutzers den Vertrag der DLM Vermietgesellschaft übernehmen.
Liebe Mitstreiter, lasst Euch nicht einschüchtern! Bitte keine Original-Eigentumszertifikate an Herrn Frank Günther übergeben, wenn er die Erfüllung des bestehenden Nutzungsvertrags mit den Direktinvestitionsgesellschaften und deren Vertragspartnern ablehnt. Zu behaupten, er habe für die Nutzung der montierten Leuchten der Direktinvestoren etwas an Herrn Rüdiger Weiss bezahlt, ist für mich nicht glaubwürdig, vielmehr ein Bluff, um die Direktinvestoren zu enteignen.