Nun wollen wir dann natürlich auch unseren Artikel nicht so im Raum stehen lassen, sondern auch die Antworten des Insolvenzverwalters hier gerne veröffentlichen. Das unkommentiert.
Zitat:
Nun zu Ihren Fragen:
- Warum führen Sie die Mietverträge für die Direktinvestmentleuchten nicht weiter?
Die Mietverträge mit den Endkunden beinhalten einen Full-Service. Demnach gehen Planung, Installation, Reparatur und Service in vollem Umfang zu Lasten der Deutschen Lichtmiete. Hierfür besteht ein erheblicher Liquiditätsbedarf, der allein aus den vereinbarten Mieten nicht gedeckt werden kann. Die Deutsche Lichtmiete ging hier regelmäßig in erhebliche Vorleistung und hoffte auf einen Turnaround im Laufe der Vertragslaufzeit. Dabei wurden den Endkunden neben der vollständigen Vorfinanzierung teilweise sogar mietfreie Zeiten zu Beginn des Vertrages eingeräumt.
Bei Prüfung von Serviceanfragen der Kunden stellte sich weiter heraus, dass selbst der Austausch einer einzigen Leuchte mehrere Monatsmieten an Kosten verursachen kann. In weiteren Fällen war nach bereits wenigen Jahren der Vermietung aufgrund der örtlichen Gegebenheiten beim Endkunden (zum Beispiel ölhaltige Luft) ein Austausch sämtlicher Leuchten auf Kosten der Deutschen Lichtmiete notwendig.
Unter diesen wirtschaftlichen Bedingungen war eine Fortsetzung der Mietverträge durch die Insolvenzmasse bereits ausgeschlossen. Die Insolvenzverwaltung hätte hier mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Minus erwirtschaftet und damit einen Schaden für die Gläubiger produziert. Dies war daher nicht angezeigt, zumal Ablösezahlungen an die Direktinvestoren die Kalkulation nochmals verschlechtert hätten.
- Was passiert mit den Einnahmen aus den Mietverträgen, wenn Sie „Nichteintritt in die Verträge“ erklären?
Mit Erklärung des Nichteintritts werden die Mietverträge mit den Endkunden suspendiert und enden faktisch. Weitere Einnahmen gibt es damit nicht.
Die bis zur faktischen Beendigung gezahlten Mieten wurden auf einem Treuhandkonto separiert. Eine Verteilung erfolgt nach Klärung der bestehenden Rechtsfragen, zum Beispiel zur Wirksamkeit der Sicherungsabtretung der Mieten an die Anleihegläubiger sowie die Direktinvestoren.
- Hat Herr Günther dafür eine Zahlung an Sie bezahlt bzw. ist diese vertraglich vereinbart?
Zu den Modalitäten des Verkaufs darf ich auf das beigefügte Informationsschreiben verweisen.
- Herr Günther ist mit Abschluss des Vertrages mit Ihnen „Herr über 160.000 Leuchten“ geworden. Wenn er diese verwertet, wie ist die Insolvenzmasse daran beteiligt? Wie stellen Sie sicher, dass „Franks Lampenladen“ nicht zu einem Cash-Model für Frank Günther, aber zu einem Desaster-Model für die Anleger wird?
Die wesentlichen Erlöse aus dem Geschäftsbetrieb der Übernehmerin sowie auch aus einem möglichen Unternehmensverkauf im Ganzen fließen bis zu einem Betrag in Höhe von € 175 Mio. in voller Höhe an die Insolvenzverwaltung. Somit ist das von Ihnen gezeichnete Szenario faktisch ausgeschlossen.
- In welcher Form intervenieren Sie gegenüber der Light now Unternehmenskonstruktion in Bezug auf Nutzung von Adressen bzw. Geschäftsgeheimnissen? Ist das eine Aufgabe, die Sie als Insolvenzverwalter komplett an Herrn Günther übergeben können, wenn es um die Interessen der Anleger geht? Müssen Sie hier nicht selber zusätzlich aktiv werden, wie wir bereits einmal am Telefon besprochen hatten?
Zum Umgang mit dem „Angebot“ von Light Now darf ich ebenfalls auf das beigefügte Informationsschreiben verweisen. Ein gerichtliches und Kosten verursachendes Vorgehen macht nach derzeitiger Auffassung kaum Sinn, da die Kenntnisnahme der Kundendaten nicht rückgängig gemacht werden kann. Die Insolvenzverwaltung und die Übernehmerin halten es für sinnvoller, sowohl die Direktinvestoren als auch die Endkunden über das Fehlverhalten von Herrn Dr. Sieger und Herrn Hahn aufzuklären und Light Now so „in den Schatten zu stellen“.
Ergänzend darf ich auf die für dieses Verfahren eingerichtete Informationsseite hinweisen:
https://dlm.insolvenz-solution.de/
Kommentar hinterlassen