Ja, da waren wir doch baff, als wir in unseren E-Mail-Briefkasten geschaut haben und darin das mutmaßliche Konzept von Gert Sieger zur Fortführung der DLM gefunden haben. Wir gehen davon aus, dass das Dokument „echt“ ist. Wir gehen davon aus, dass dieses Konzept an den Insolvenzverwalter gegangen ist, der wollte uns den Inhalt weder bestätigen noch dementieren.
Zitat:
die DeMaTra Consulting GmbH bietet hiermit verbindlich an, die gesamten Assets der Deutschen Lichtmiete Gruppe, und zwar aller Gruppenfirmen, zum Preis von 8.150.000,00 Euro im Rahmen eines Asset-Deals zu erwerben.
Hierfür wird eigens eine Auffanggesellschaft gegründet, die im Zuge eines Asset-Deals alle materiellen und immateriellen Assets der
Deutsche Lichtmiete AG,
Deutsche Lichtmiete Produktionsgesellschaft mbH,
Deutsche Lichtmiete Vermietgesellschaft mbH,
Deutsche Lichtmiete Handelsgesellschaft mbH,
Deutsche Lichtmiete Direkt-Investitionsgesellschaft mbH,
Deutsche Lichtmiete 2. Direkt-Investitionsgesellschaft mbH,
Deutsche Lichtmiete 3. Direkt-Investitionsgesellschaft mbH,
Deutsche Lichtmiete für Pflegheime und Kliniken GmbH,
Deutsche Lichtmiete Vertriebsgesellschaft für ethisch-ökologische Vermögensanlagen mbH,
Deutsche Lichtmiete Finanzierungsgesellschaft mbH,
übernehmen wird.
Wir gehen bei unserem Angebot aktuell davon aus, dass die wesentlichen Assets der Deutsche Lichtmiete Unternehmensgruppe aus den beiden Immobilien und dem Anlagevermögen in Form von Betriebs- und Geschäftsausstattung (Tische, Stühle, Einrichtung, Lagerregale, Produktionsausstattung, EDV, Mess- und Prüfgeräte, Software usw.) bestehen. Zudem gibt es diverse Marken und einige Patente.
Unser Angebot steht unter einem Finanzierungsvorbehalt. Wir müssen die Kapitalstruktur mit Kapitalgebern noch endverhandeln.
Hierfür schätzen wir einen Zeitraum von sechs bis acht Wochen. Für diesen Zeitraum erwarten wir Exklusivität in der Übernahmeverhandlung und den Abschluss eines unter Vorbehalt stehenden Kaufvertrages noch bis Ende Juni 2022.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir für die endgültige Finanzierungszusage ggf. diverse Unterlagen anfordern werden. Hier bedarf es daher der kooperativen Zuarbeit Ihrerseits bzw. aus dem Hause Deutsche Lichtmiete.
Unser Angebot steht ferner unter dem Vorbehalt, dass das Anlagevermögen in Form von Leuchten, Zubehör, unfertiger Waren usw. entweder im Eigentum der Direkt-Investoren steht oder als Sicherungseigentum wirksam den Anleihegläubigern übereignet ist. Mit beiden Eigentümergruppen muss ggf. eine gesonderte Vereinbarung geschlossen werden, die den Kaufpreis oder die Bedingungen der Vermietung und die Zuordnung des Eigentums regelt.
Dieses Angebot soll in erster Linie den Fortbestand des überaus interessanten und gut etablierten Geschäftsmodells der Deutschen Lichtmiete Unternehmensgruppe sichern. Das Angebot schließt also explizit nicht ein, das Anlagevermögen in Form von Leuchten und Zubehör zu erwerben, da dieses, wie oben erwähnt, unseres Erachtens den Direkt-Investoren oder den Anleihegläubigern verkauft oder sicherungsübereignet ist.
Die Mieterträge aus den bis heute abgeschlossenen Mietverträgen stehen nach unserer Auffassung den oben genannten Anlegergruppen zu, wenn die in den entsprechenden Projekten verwendeten Produkte (Leuchten, Zubehör usw.) diesen zugeordnet werden können. Diese Aufgabe – die Zuordnung der Mieterträge und der Produkte – werden wir nach Übernahme der oben genannten Gesellschaften übernehmen.
Die Mietverträge müssen nach unserer Auffassung dringend „bewirtschaftet“ werden, das heißt, dass die Mietkunden umgehend betreut werden müssen, um einen Totalschaden und den endgültigen Untergang des attraktiven Geschäftsmodells der Lichtmiete noch zu verhindern. Defekte Leuchten müssen ggf. ausgetauscht, Wartungs- und Reinigungsarbeiten durchgeführt, Erweiterungsinvestitionen beschlossen und ausstehende Mietzahlungen angemahnt und eingezogen werden. Wir werden daher den Anlegern nach Übernahme der oben genannten Gesellschaften anbieten, diese Dienstleistung gegen eine Vergütung dauerhaft zu erbringen.
Die Mietverträge und die Mietzahlungen können durch einen neuen Treuhänder kontrolliert und über ein Treuhandkonto abgewickelt werden. Hierfür ist nach derzeitigem Kenntnisstand eine Genehmigung nach §10 ZAG erforderlich. Der Treuhänder kann demnach nur eine Bank oder ein nach ZAG zertifizierter Dienstleister sein. Hier stehen wir bereits mit Experten im Austausch, so dass kurzfristig eine entsprechende Lösung angeboten werden kann. Mit anderen Worten: Wir gehen davon aus, dass der ursprünglich vereinbarte Mieteinnahmepool der THD Treuhanddepot GmbH nichtig ist und/oder durch die BaFin untersagt werden wird. Dies verschlechtert leider die Position der Investoren und erschwert es diesen, ihre Rechte, wie ursprünglich gewollt, durchzusetzen.
Ggf. besteht auch die Möglichkeit, die Direkt-Investoren gegen Zahlung eines Ablösebetrages zu befriedigen und somit freies Vermietvermögen aufzubauen. Hier wird es nach Übernahme der oben genannten Gesellschaften entsprechende Gespräche mit den Direkt-Investoren dazu geben. Gerne greifen wir dafür auf die Ihnen bereits vorliegenden Verwertungsaufträge zurück.
Das Anlagevermögen, welches an die Anleihegläubiger sicherungsübereignet ist, wollen wir vor allem für das künftige Neugeschäft nutzen. Hier sehen wir großes Potenzial, da gerade jetzt in Deutschland das Thema „Energieeffizienz“ auch politisch sehr hoch angesiedelt wird. Die Deutsche Lichtmiete bringt unseres Erachtens alles mit, was es bedarf, um die deutsche Industrie und deutsche Gewerbetreibende auf energieeffiziente Beleuchtung umzurüsten und dies mit einem einmaligen Mietmodell.
Inwieweit wir uns hierzu mit den Anleihegläubigern verständigen können, werden Gespräche mit dem gemeinsamen Vertreter der Anleihen ergeben. Wir möchten jedoch an dieser Stelle schon festhalten, dass unseres Erachtens eine echte Fortführung, also auch das Akquirieren von Neukunden und der Abschluss zahlreicher neuer Mietverträge die beste Möglichkeit darstellt, auch dieser Anlegergruppe die höchstmögliche Befriedigung zu gewährleisten.
Wir gehen davon aus, dass mit diesem Modell das Interesse aller Investoren maximal gewahrt wird. Ferner gehen wir davon aus, dass die Deutsche Lichtmiete Gruppe spätestens Ende 2023 wieder über eine Personalstärke von 60-70 Mitarbeitern verfügen wird und Ende 2027 einen Eigenkapitalwert erreicht haben wird, wie er bereits vor der Insolvenz von renommierten Beratern bescheinigt wurde.
Zitat Ende
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