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Deutsche Licht Miete: Rechtsanwalt Meyer zu Schwabedissen und der gescheiterte Kandidat

Alexas_Fotos (CC0), Pixabay
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Was für eine Klatsche für Rechtsanwalt Meyer zu Schwabedissen von der Kanzlei MZS.

Das hatte man sich möglicherweise ganz anders vorgestellt. Gemeinsam mit der KFM Deutsche Mittelstand AG wollte man gerne Professor Schwintowski als gemeinsamen Gläubigervertreter bei den Anleihen der DLM einsetzen, aber wie bereits berichtet erschien Professor Schwintowski nicht einmal persönlich auf den Gläubigerversammlungen am Dienstag und Mittwoch dieser Woche.

Nein Professor Schwintowski ließ sich von Rechtsanwalt Meyer zu Schwabedissen von der Kanzlei MZS aus Düsseldorf vertreten und die Vorstellungs-Bewerbungsrede halten. Das solch ein Verhalten dann bei den Gläubigern nicht gut ankommt, das kann man sich sicherlich dann auch gut vorstellen.

Klar war dann auch relativ schnell nach der Abstimmung über den gemeinsamen Gläubigervertreter, dass jener Professor Schwintowski bei allen 4 Abstimmungen „sang- und klanglos“ durchgefallen war. Möglicherweise auch die Quittung für sein Nichterscheinen.

Geworden ist es das Unternehmen One Square advisors aus München, das damit die Lizenz zum Gelddrucken hat. Da könnten dann gestern die eine oder andere Flaschen Champagner geköpft worden sein.

Nun muss man mit dem Unternehmen als gemeinsamen Vertreter leben, wenn man als Anleger seine Interessen vertreten haben will. Wir selber halten von dem Unternehmen One Square Advisors nichts, aber auch rein gar nichts. Warum? Das haben wir in diversen Artikeln auf unserer Plattform zu dem Unternehmen bereits begründet. Zumindest gute Werbung macht das Unternehmen, aber das wird dem Anleger nicht helfen, seinen Verlust so gering wie möglich zu halten.

Hier die Werbung die man gemacht hatte für Professor Schwintowski:

Deutsche Lichtmiete AG: Gläubigerversammlungen zur Bestellung eines gemeinsamen Vertreters – Prof. Dr. Schwintowski kandidiert als gemeinsamer Vertreter für alle Gläubiger der Inhaberschuldverschreibungen

Nach einer gemeinsamen Besprechung mit Anleihen-Gläubigern der Deutschen Lichtmiete AG, die mit rund 80 Mio. Euro in den Anleihen investiert sind, hat sich Herr Prof. Dr. Schwintowski bereit erklärt, als gemeinsamer Vertreter für alle Gläubiger zu kandidieren.

Am 24. und 25. Mai 2022 finden die Gläubigerversammlungen zur Bestellung eines gemeinsamen Vertreters in Hude – Auf dem Hof Urban, Raiffeisenstraße 1, 27798 Hude – statt.

Gemäß dem vorliegenden Zeitplan sollen

am 24. Mai um 10.00 Uhr für die EnergieEffizienzAnleihe 2018/2023 (WKN: A2NB9P),

am 24. Mai um 14.30 Uhr für die EnergieEffizienzAnleihe 2019/2025 (WKN: A2TSCP) und

am 25. Mai um 10:00 Uhr für die EnergieEffizienzAnleihe 2021/2027 (WKN: A3H2UH)

der gemeinsame Vertreter der Anleihen gewählt werden.

Die Wahl des gemeinsamen Vertreters ist für die rechtliche Vertretung der Anleihen-Gläubiger im Insolvenzverfahren der Deutschen Lichtmiete AG von großer Bedeutung. Es kommt besonders darauf an, dass die Sicherungsrechte aus den Anleihen, mit dem die Rückzahlungsansprüche für die Anleihengläubiger gesichert werden, im Insolvenzverfahren geltend gemacht werden.

Anleger, die nicht an den Gläubigerversammlungen teilnehmen können, haben die Möglichkeit sich vertreten zu lassen. Anleger können eine Vollmacht zur Vertretung ihres Wahlrechts für Herrn Prof. Dr. Schwintowski als gemeinsamer Vertreter an die

SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

Hackenstraße 7b – 80831 München

Ansprechpartner Herr Bauer oder Herr Kienle

oder an die

mzs Rechtsanwälte vereidigter Buchprüfer Meyer zu Schwabedissen und Partner mbB

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