Auch ein Unternehmen, das unter diesem Namen im Jahre 2017 eine Vermögensanlage begeben hatte. Natürlich haben wir uns nun auch hier eimal die letzte im Unternehmensregister hinterlegte Bilanz angeschaut und ein Ergebnis vorgefunden, was uns dann doch negativ verblüfft hat, denn ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag bedeutet dann immer gleichzeitig auch eine bilanzielle Überschuldung eines Unternehmens, so wie hier.
Deutsche Lichtmiete 2. Direkt-Investitionsgesellschaft mbH
Oldenburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
Lagebericht
I. Grundlagen des Unternehmens
1. Geschäftsmodell des Unternehmens
Der Emittent, die Deutsche Lichtmiete 2. Direkt-Investitionsgesellschaft mbH, ist als Tochtergesellschaft der Deutsche Lichtmiete Handelsgesellschaft mbH Bestandteil der Deutsche Lichtmiete Unternehmensgruppe.
Seit der Gründung in 2009 konzentriert sich die Deutsche Lichtmiete Gruppe ausschließlich auf den stark expandierenden Markt der Energieeffizienz. Das klare Unternehmensziel: Marktführer in der Vermietung von LED-Beleuchtungstechnik in Deutschland zu werden und die Marke Deutsche Lichtmiete international aufzustellen. Dank seiner dynamischen Entwicklung ist das Unternehmen heute auf einem guten Weg, der größte Industriedienstleister im Beleuchtungssektor zu werden. Erklärtes Klimaschutzziel ist es, die deutsche Wirtschaft dabei zu unterstützen, in 10 Jahren eine Million Tonnen CO 2 einzusparen.
Die Deutsche Lichtmiete Unternehmensgruppe hat es sich zur Aufgabe gemacht, als erstes Unternehmen Projekte zur Umrüstung und Neueinbringung von energieeffizienter Beleuchtung anzubieten, umzusetzen und vor allem finanzierbar zu machen. Dabei setzt das Unternehmen auf den Einsatz von hochwertigen LED-Industrieprodukten Made in Germany aus eigener Produktion.
Als erster Anbieter vermietet die Deutsche Lichtmiete Unternehmensgruppe modernste LED-Beleuchtungstechnik und setzt dabei Maßstäbe im sorgsamen Umgang mit Energie. Damit ermöglicht sie ihren Mietkunden durch eine sofortige Kostenersparnis von bis zu 35 Prozent eine langfristig ausgelegte Maßnahme, die sich von Anfang an bezahlt macht. Seit Jahren beschäftigt sich das Team der Deutsche Lichtmiete Unternehmensgruppe damit, Energie gar nicht erst zu verbrauchen, sondern dort anzusetzen, wo Energie drastisch eingespart werden kann. Im Durchschnitt führt dies zu einer CO 2-Reduktion von über 65 Prozent im Bereich der Beleuchtung bei den Mietkunden.
Der Geschäftszweck der Gesellschaft ist die Durchführung von Investitionen, insbesondere der Erwerb, die Vermietung und die Veräußerung von LED-Industrieleuchten.
Zur Umsetzung des Geschäftszwecks werden sogenannte Direktinvestments in LED-Industrieleuchten angeboten. Diese Direktinvestments unterliegen dem Vermögensanlagengesetz. Mit dem Vertrieb der Direktinvestments ist die Deutsche Lichtmiete Vertriebsgesellschaft für ethisch-ökologische Kapitalanlagen mbH beauftragt. Anleger haben die Möglichkeit, diese LED-Industrieleuchten von der Gesellschaft zu erwerben und diese für eine feste Laufzeit an die Gesellschaft zu vermieten. Hieraus erhalten die Anleger Mietzahlungen und die LED-Industrieleuchten werden am Ende der Laufzeit der Mietvereinbarung an die Gesellschaft zurückverkauft. Mit jedem Anleger wird ein schuldrechtlicher Vertrag abgeschlossen, der den Verkauf der LED-Industrieleuchten an den Anleger, die Vermietung an die Gesellschaft und den Rückverkauf an die Gesellschaft regelt (nachfolgend als „Kauf-, Miet- und Rückkaufvertrag“ bezeichnet).
Der Anleger wird weder Gesellschafter der Gesellschaft noch ist er auf irgendeine andere Weise unternehmerisch an der Gesellschaft beteiligt.
Ziel der Gesellschaft bzw. der von ihr beauftragten Gesellschaften der Deutsche Lichtmiete Unternehmensgruppe bei jeder Vermietung der LED-Industrieleuchten ist es, eine attraktive Mietrendite zu erzielen und möglichst langlaufende Mietverträge abzuschließen.
Bei der Auswahl der Mietkunden liegt der Fokus auf bonitätsstarken Unternehmen aus den Bereichen Industrie, Produktion, Handel und Dienstleistung.
Die Deutsche Lichtmiete Unternehmensgruppe hat vor Abschluss der entsprechenden Mietverträge die Bonität und Solvenz der Endnutzer intensiv geprüft. Unter Einschaltung internationaler, renommierter Wirtschaftsauskunfteien wurden vor Vertragsabschluss die Finanzdaten der entsprechenden Endnutzer zusätzlich analysiert. Die Gesellschaft hat dabei Endnutzer ausgewählt, die nach ihrer Einschätzung überwiegend eine hohe Sicherheit für regelmäßige Mietzahlungen gewährleisten; zudem wurde das Endnutzerportfolio stark diversifiziert, indem Mietverträge mit zahlreichen Endnutzern abgeschlossen wurden. Auf diese Art und Weise entsteht ein Mieteinnahmenpool, der aus Sicht der Gesellschaft Planungssicherheit für die Mieteinnahmen ermöglicht.
2. Forschung und Entwicklung
Die Gesellschaft betreibt keine Forschungs- und Entwicklungsarbeit.
II. Wirtschaftsbericht
1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen
Experten gehen davon aus, dass der globale B2B-Beleuchtungsmarkt von heute 20 Mrd. USD bis 2025 auf 60 Mrd. USD ansteigen wird. Mit einem Anstieg von 15 % p.a. gehören die für die Deutsche Lichtmiete relevanten Marktsegmenten zu den wachsenden Milliardenmärkten [1].
Durch den kompletten Wechsel zu energieeffizienter Beleuchtung könnten weltweit ca. 1,068 Gt CO 2 pro Jahr eingespart werden [2]. Das entspricht 3 % des weltweiten CO 2 Ausstoßes [3]. Der ZVEI (Zentralverband der Elektrotechnik- und Elektroindustrie e.V.) hat errechnet, dass allein in Deutschland durch den kompletten Wechsel zu energieeffizienter Beleuchtung in Kommunen, Industrie und Privathaushalten bis zu 13.000.000 Tonnen CO 2 pro Jahr eingespart werden könnten. Das jährliche Einsparpotenzial im Bereich Bürobeleuchtung beträgt laut ZVEI ca. 3.200.000.000 Kilowattstunden. Für den Bereich Industriebeleuchtung wurde ein Einsparpotenzial von ca. 8.300.000.000 Kilowattstunden errechnet [4].
Trotz kurzfristiger konjunktureller Schwankungen steigt die Nachfrage nach Energie und damit auch der Preis weiterhin an. Seit 1990 hat sich der weltweite Verbrauch von elektrischer Energie mehr als verdoppelt, und liegt heute bei 25.000 TWh [5]. Die Gründe dafür liegen im weltweit anhaltenden Bevölkerungswachstum sowie im ökonomischen Aufschwung von Schwellen- und Entwicklungsländern [6].
Im internationalen Vergleich zeigt sich, dass schon heute die Industriestrompreise in Deutschland zu den höchsten weltweit gehören. Im Zeitraum von 2008 bis 2017 ist der Strompreis für Industrieunternehmen, die nicht unter die Entlastungsregelungen fallen um 25 % gestiegen, und ein weiterer Anstieg der Kosten für elektrische Energie ist absehbar [7]. Stromkosten machen aktuell etwa zwei Drittel der Gesamtkosten für Energie der Industrie aus. Diese Entwicklung gefährdet die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie dramatisch [8].
Unternehmen können Energieverbrauch und Energiekosten durch Energieeffizienzmaßnahmen deutlich reduzieren. In der Industrie ist das Thema Beleuchtung und das damit verbundene Einsparpotenzial immer wichtiger geworden. Der Austausch veralteter und ineffizienter Beleuchtungsanlagen gehört mittlerweile zu den am häufigsten durchgeführten investiven Energieeffizienzmaßnahmen [9-1]. Grund dafür, ist neben der zunehmenden Marktdurchdringung und Bekanntheit von LED-Lampen – und Leuchten auch das EU-Verbot der in der Industrie häufig verwendeten HQL-Lampen [10].
Dennoch wird gerade im Gewerbe-, Handels- und Dienstleistungsbereich immer noch ein Großteil des Stromverbrauchs für Beleuchtung aufgewendet. Insgesamt werden im Industriesektor jährlich etwa 9,05 TWh und im Gewerbe-, Handels- und Dienstleistungsbereich sogar rund 35,80 TWh Strom für Beleuchtung verbraucht [11]. Im Jahr 2015 waren weltweit erst 6 % aller installierten Beleuchtungseinheiten auf effiziente LED-Technologie umgerüstet worden [9-2]. In Deutschland gaben in einer Umfrage zwar zwei Drittel der Unternehmen an, dass sie alte Bestände schrittweise umrüsten möchten, für 40 % ist die vollständige Umstellung auf LED-Technik wirtschaftlich allerdings nicht darstellbar. Zudem gaben ca. 15 % der befragten Unternehmen an, sich aufgrund des zu hohen Zeit- und Installationsaufwands gegen einen vollständigen LED-Austausch entscheiden zu haben [9-3]. Unnötiger Energieverbrauch bedeutet jedoch zusätzliche Kosten und ist damit ein erheblicher Wettbewerbsnachteil, führt zur Erhöhung der Energiepreise und beeinträchtigt die Versorgungssicherheit. Jede Vermeidung von Energiekosten steigert daher erheblich den Unternehmensgewinn.
Genau hier beginnt der Ansatz der Deutsche Lichtmiete Unternehmensgruppe. Projekte zur Umrüstung und Neueinbringung von energieeffizienter Beleuchtung werden auf eine ganz spezielle Art und Weise umgesetzt: Die Vermietung von Licht.
2. Geschäftsverlauf
Die für den Kapitalvertrieb benötigte Billigung des Verkaufsprospektes durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht lag am 18.10.2017 vor. Nachdem die Gesellschaft im Erstjahr nur kleinere Investitionen getätigt und nur geringe Umsätze erzielt hat, wurde der volle Geschäftsbetrieb im Berichtsjahr 2018 aufgenommen.
Aus den Investorengeldern wurden insgesamt für 13,89 Mio. EURO LED-Industrieleuchten angeschafft. Aus der Vermietung dieses Leuchtenbestandes wurde im Kalenderjahr 2018 eine Miete in Höhe von 1,76 Mio. EURO erzielt.
Damit wurde das Ziel verfehlt, einen Anlagebestand von insgesamt 40 Mio. EURO aufzubauen und zu vermieten. Da das Geschäftsmodell jedoch auch mit einem niedrigeren LED-Industrieleuchtenbestand funktioniert und sich die Rückzahlungen, Mieten und Abschreibungen an dem angeschafften Anlagevermögen orientieren, sieht sich die Geschäftsleitung zu keinen Gegenmaßnahmen gezwungen. Für die Folgejahre sind keine weiteren Investitionen geplant. Das zukünftige Mietgeschäft basiert auf dem Anlagebestand zum Ende des Berichtsjahres.
Es ist nicht geplant, andere Verpflichtungen als diejenigen, die sich aus den Kauf-, Miet- und Rückkaufverträgen mit den Anlegern ergeben, einzugehen.
3. Lage des Unternehmens: Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
Die Gesellschaft hat im Berichtsjahr die investorenkongruente Anschaffung der LED-Industrieleuchten abgeschlossen. Zum 31.12.2018 betrug der Bestand der Vermögensgegenstände, bewertet zu Anschaffungskosten 13,89 Mio. EURO und einem Buchwert von 13,03 Mio. EURO.
Zum Stichtag bestanden Verbindlichkeiten gegenüber den Investoren in Höhe von 13,66 Mio. EURO; die liquiden Mittel betrugen, zusammen mit dem Treuhandkonto 256 Tsd. EURO, die Finanzlage war insgesamt geordnet.
Die Ertragslage für das Geschäftsjahr war prognosegemäß, wenn man berücksichtigt, dass die Umsatzerlöse an das vermietete LED-Vermögen gekoppelt sind. Durch das geringere Vermietvermögen (13,89 Mio. EURO vs. geplante 40,00 Mio. EURO) waren auch die daraus erzielten Mieterlöse geringer als prognostiziert. Insgesamt wurden im Geschäftsjahr 1,76 Mio. EURO an Mieterträgen generiert.
Im Bereich der Aufwendungen sind die einmaligen Vermittlungskosten der Kapitalanlage zu nennen (1,03 Mio. EURO) sowie die Abschreibungen für Abnutzung des LED-Leuchtenvermögens (856 Tsd. EURO). Der Zinsaufwand an die Investoren betrug 451 Tsd. EURO. Da es sich bei dem Finanzierungsmodell um eine annuitätische Rückzahlung mit Zins- und Tilgungsanteil handelt, nehmen die Zinszahlungen in den Folgejahren stetig ab.
4. Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren
Die Investitionen in das Sachanlagevermögen betrugen insgesamt 13,89 Mio. EURO, davon 13,56 Mio. EURO im Berichtsjahr. Immaterielles Anlagevermögen ist nicht vorhanden.
Durch die Anlaufkosten, insbesondere im Bereich der Kapitalvermittlung kam es im Berichtsjahr zu einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 684 Tsd. EURO. In den Folgejahren wird durch den Wegfall der Vermittlungskosten mit einem positiven Ergebnis gerechnet, was dann auch Aussagen zur Umsatzrendite zulässt.
Ein Indikator zur internen Steuerung ist die Differenz zwischen den erhaltenen Mietzahlungen und den an die Investoren zu leistenden Zins- und Tilgungsraten (Mieten). Von den gesamten Mieteinnahmen in Höhe von 1,76 Mio. EURO wurden im Berichtsjahr ca. 451 Tsd. EURO für Zinszahlungen und 626 Tsd. EURO für Tilgungsleistungen an die Investoren aufgewendet. Der überschüssige Betrag wird verwendet, um am Ende der Laufzeit die LED-Industrieleuchten zurückzukaufen.
III. Prognosebericht
Im Geschäftsjahr plant die Gesellschaft mit Umsatz- bzw. Mieterlösen von 3,18 Mio. EURO. Die Abschreibungen auf das LED-Leuchtenvermögen betragen 1,38 Mio. EURO. Durch den Wegfall der Vermittlungsprovisionen reduzieren sich die betrieblichen Kosten auf ca. 100 Tsd. EURO. Im Finanzierungsbereich fallen Zinsen an die Investoren in Höhe von ca. 763 Tsd. EURO an.
Insgesamt rechnet die Gesellschaft nach Berücksichtigung von Abschreibungen und sonstigen Kosten mit einem positiven Jahresergebnis in Höhe von ca. 937 Tsd. EURO für das Geschäftsjahr 2019.
IV. Chancen- und Risikobericht
Das Unternehmen hat in Bezug auf Einkauf und Vermietung der LED-Industrieleuchten ausschließlich die Deutsche Lichtmiete Handelsgesellschaft mbH als Vertragspartner. Risiken ergeben sich daher vor allem aus diesem Vertragsverhältnis. Im Falle wirtschaftlicher Probleme bei der Deutsche Lichtmiete Handelsgesellschaft mbH könnten die vereinbarten Mietzahlungen ganz oder teilweise ausbleiben. Eine detaillierte Darstellung sämtlicher allgemeinen Risiken findet sich im Verkaufsprospekt auf S. 37ff. Weitere wesentliche Risiken bestehen nicht. Die allgemeinen Risiken im Hinblick auf die beteiligten Unternehmen finden sich im Verkaufsprospekt ab S. 43.
Das Geschäftsmodell des Unternehmens ist darauf ausgelegt, durch die fest vereinbarten Mieterträge die Rückzahlungen an die Investoren und alle Kosten der Gesellschaft zu tragen. Es ergeben sich hinsichtlich der Erzielung höherer Mieterlöse keine Chancen, da der Vertragspartner, die Miethöhe und die Mietdauer fest vereinbart sind. Die Vermietung an andere Vertragspartner ist ausgeschlossen.
V. Ergänzende Angaben und Informationen nach dem Vermögensanlagengesetz
Hinsichtlich der in den Lagebericht nach § 24 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 VermAnlG aufzunehmenden ergänzenden Angaben wird berichtet, dass für das Geschäftsjahr vom 1.1.2018 bis zum 31.12.2018 insgesamt 1,03 Mio. EURO an Vergütungen für die Vermittlung der Vermögensanlagen gezahlt wurden. Dabei handelt es sich um die Gesamtzahl der für die Vermittlung gezahlten Vergütungen. Feste Vergütungen für die Vermittlung der Vermögensanlagen wurden nicht gezahlt. Besondere Gewinnbeteiligungen wurden nicht gezahlt. Die gezahlten Vergütungen wurden ausschließlich an die Deutsche Lichtmiete Vertriebsgesellschaft für ethisch-ökologische Kapitalanlagen mbH gezahlt. Bei der Deutsche Lichtmiete Vertriebsgesellschaft für ethisch-ökologische Kapitalanlagen mbH handelt es sich um die einzige der nach § 24 Abs. 1 Satz 3 VermAnlG anzugebenden Begünstigten.
In Bezug auf die Darstellung der Angaben nach § 24 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 VermAnlG ist festzustellen, dass die Gesellschaft außer dem Geschäftsführer keine weiteren Führungskräfte und Mitarbeiter beschäftigt hat. Festvergütungen und besondere Gewinnbeteiligungen wurden nicht gezahlt. Es wurden keine Vergütungen an Führungskräfte und Mitarbeiter, deren berufliche Tätigkeit sich wesentlich auf das Risikoprofil des Emittenten von Vermögensanlagen auswirkt, gezahlt. Insofern liegen keine weiteren berichtspflichtigen Angaben vor.
Nach § 289 Abs. 1, Satz 5 HGB versichert der Geschäftsführer der Gesellschaft nach bestem Wissen, dass im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Kapitalgesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, und dass die wesentlichen Chancen und Risiken beschrieben sind.
Oldenburg, 25. Mai 2019
Deutsche Lichtmiete 2. Direkt-Investitionsgesellschaft mbH
gez. Alexander Hahn, Geschäftsführer
Quellenverzeichnis
[1] Porsche Consulting, Persistence Market Reserch: Global lighting fixtures market. 2017. Folie 16 – 18.
[2] Jong Kyu Kim, E. Fred Schubert: Transcending the replacement pradigm of soli d-state lighting. Sep. 2008. Seite 5.
[3] Intergovermental Panel on Climate Change (IPCC): Sonderbericht über 1,5 °C globale Erwärmung – Zusammenfassung für politische Entscheidungsträger. 2018. Seite 10.
[4] licht.de – Fördergemeinschaft Gutes Licht: licht.forum 54 – Energieeffiznete Beleuchtung für Kommunen. Seite 3
[5] Bundesministerium für Wirtschaft und Energie: Energiedaten: Gesamtausgabe. August 2018. Folie 67.
[6] IEA: New Policies Senario, International Energy Agency, World Energy Outlook 2018. Nov.2018. Folie 17 – 20.
[7] Bundesministerium für Wirtschaft und Energie: Sechster Monitoring-Bericht zur Energiewende. Juni 2018. Seite 119 – 121.
[8] Fraunhofer ISI, ECOFYS: Stromkosten der energieintensiven Industrie – Ein internationaler Vergleich. Juli 2015. Seite 4 / Seite 77ff.
[9] Fraunhofer ISI, Institut für Ressourceneffizienz und Energiestrategie: Potential für energieeffiziente Beleuchtungssysteme in Unternehmen und Hemmnisse bei der Umsetzung. März 2019. [9-1] Seite 25. [9-2] Seite 8. [9-3] Seite 28f.
[10] Europäisches Parlament, Europäische Kommission: Richtlinie 2009/125/EG zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte. Oktober 2009. Seite 1 – 13.
[11] Bundesministerium für Wirtschaft und Energie: Energieeffizienz in Zahlen, Entwicklung und Trends in Deutschland 2018. Seite 49f.
Bilanz
Aktiva
31.12.2018 EUR |
31.12.2017 EUR |
|
A. Anlagevermögen | 13.030.692,00 | 324.194,00 |
I. Sachanlagen | 13.030.692,00 | 324.194,00 |
B. Umlaufvermögen | 256.524,69 | 869.021,62 |
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | 479,00 | 30.216,37 |
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks | 256.045,69 | 838.805,25 |
C. Rechnungsabgrenzungsposten | 830,00 | 0,00 |
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag | 533.630,89 | 0,00 |
Bilanzsumme, Summe Aktiva | 13.821.677,58 | 1.193.215,62 |
Passiva |
||
31.12.2018 EUR |
31.12.2017 EUR |
|
A. Eigenkapital | 0,00 | 150.518,96 |
I. gezeichnetes Kapital | 300.000,00 | 300.000,00 |
II. Verlustvortrag | 149.481,04 | 0,00 |
III. Jahresfehlbetrag | 684.149,85 | 149.481,04 |
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag | 533.630,89 | 0,00 |
B. Rückstellungen | 25.300,00 | 42.700,00 |
C. Verbindlichkeiten | 13.796.377,58 | 999.996,66 |
Bilanzsumme, Summe Passiva | 13.821.677,58 | 1.193.215,62 |
Gewinn- und Verlustrechnung
1.1.2018 – 31.12.2018 EUR |
30.3.2017 – 31.12.2017 EUR |
|
1. Rohergebnis | 1.766.032,86 | 2.107,58 |
2. Abschreibungen | 856.197,00 | 2.726,00 |
a) Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen | 856.197,00 | 2.726,00 |
3. sonstige betriebliche Aufwendungen | 1.143.578,69 | 149.197,09 |
4. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 193,01 | 1.035,92 |
5. Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 450.600,03 | 701,45 |
6. Ergebnis nach Steuern | -684.149,85 | -149.481,04 |
7. Jahresfehlbetrag | 684.149,85 | 149.481,04 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die Deutsche Lichtmiete 2. Direkt-Investitionsgesellschaft mbH hat ihren Sitz in Oldenburg. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Oldenburg unter HR B 211981 eingetragen.
2. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2018 weist die Größenmerkmale einer Kleinstkapitalgesellschaft gemäß § 267a HGB auf und wird gemäß den deutschen handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften aufgestellt, wobei die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren erfolgt.
Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs. 1, 276, 288 HGB) des Jahresabschlusses wurden teilweise in Anspruch genommen.
Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungsgrundsätzen nach den für Kleinstkapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 Abs.1 Satz 2, 266 ff. HGB).
Aus Gründen der Bilanzklarheit wurden die Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen im Berichtsjahr unter den dazugehörigen Bilanzpositionen ausgewiesen.
3. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Im Einzelnen wurden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewendet:
Die Sachanlagen werden mit den Anschaffungskosten vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen entsprechend der jeweiligen betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer angesetzt. Dies gilt auch für im Berichtsjahr zugegangene Vermögensgegenstände.
Die sonstigen Vermögensgegenstände werden grundsätzlich mit ihrem Nennbetrag angesetzt.
Die sonstigen Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Die Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. In den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von € 98.906,90 enthalten (§ 42 Abs. 3 GmbHG).
4. Angaben zur Bilanz
Anlagevermögen
Anschaffungskosten | ||||
Stand 01.01.2018 € |
Zugang € |
Abgang € |
Stand 31.12.2018 € |
|
Sachanlagen | ||||
andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 326.920,00 | 13.562.695,00 | 0,00 | 13.889.615,00 |
Abschreibungen | Buchwerte | |||||
Stand 01.01.2018 | Zugang | Abgang | Stand 31.12.2018 | 31.12.2018 | 31.12.2017 | |
Sachanlagen | ||||||
andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 2.726,00 | 856.197,00 | 0,00 | 858.923,00 | 13.030.692,00 | 324.194,00 |
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Unter den Sonstigen Vermögensgegenständen sind solche gegen verbundene Unternehmen in Höhe von € 449,70 (Vj. T€ 1) ausgewiesen (§ 265 Abs. 3 HGB).
Verbindlichkeiten (§ 285 Nr. 1 und 2 HGB)
Verbindlichkeitenspiegel | Restlaufzeiten | und Sicherheiten | ||||
Arten der Verbindlichkeiten | bis zu einem Jahr € |
ein bis fünf Jahre € |
mehr als fünf Jahre € |
Gesamtbetrag € |
davon gesicherte Beträge € |
Art der Sicherheiten |
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 98.906,90 | 0,00 | 0,00 | 98.906,90 | 98.906,90 | Es bestehen i.d.R. die üblichen Eigentums- |
vorbehalte der Lieferanten | ||||||
sonstige Verbindlichkeiten | 1.421.565,47 | 6.139.324,75 | 6.136.580,46 | 13.697.470,68 | 13.660.470,68 | Sicherungsübereignung von Anlagevermögen |
1.520.472,37 | 6.139.324,75 | 6.136.580,46 | 13.796.377,58 | 13.759.377,58 |
Unter den Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von € 37.000,00 ausgewiesen (Vj. T€ 0).
5. Sonstige Pflichtangaben
Angaben zu den beschäftigten Arbeitnehmern (§ 285 Nr. 7 HGB)
Die Gesellschaft beschäftigte im Geschäftsjahr neben dem Geschäftsführer keine Arbeitnehmer (Vorjahr: keine).
26135 Oldenburg, den 25. Mai 2019
gez. Alexander Hahn, Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 14.06.2019 festgestellt.
Bestätigungsvermerk
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der Deutsche Lichtmiete 2. Direkt-Investitionsgesellschaft mbH – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2018 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Deutsche Lichtmiete 2. Direkt-Investitionsgesellschaft mbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
• |
entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2018 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 und |
• |
vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und der für die Überwachung Verantwortlichen für den Jahresabschluss und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Die für die Überwachung Verantwortlichen sind verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
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gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. |
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beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
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ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
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beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. |
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beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. |
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führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.“
Oldenburg, den 14. Juni 2019
FTSP FRISIA-TREUHAND Schmädeke GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
Dipl.-Kfm. M. Schmädeke, Wirtschaftsprüfer
Dipl.-Kfm. Christeleit, Wirtschaftsprüfer
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