Der Insolvenzverwalter der Deutsche Lichtmiete-Gruppe (DLM), Rüdiger Weiß, hat Klagen gegen die Wirtschaftsprüfer der Gruppe eingereicht. Er fordert Schadenersatz in Höhe von 16 Millionen Euro, mit der Absicht, die Summe auf 28 Millionen Euro zu erhöhen.
Kernpunkte:
Grundlage der Klage: Ein unabhängiges Gutachten von „EY Parthenon“ bestätigt, dass die DLM-Gruppe bereits zum 31. Dezember 2019 insolvenzreif war.
Vorwurf: Die Wirtschaftsprüfer testierten die Jahresabschlüsse 2019 ohne Beanstandungen, obwohl Insolvenzanträge hätten gestellt werden müssen.
Finanzielle Lage: Das Gutachten stellt fest, dass liquide Mittel und Einnahmen nicht ausreichten, um Verbindlichkeiten zu decken.
Rechtliche Konsequenzen: Die Jahresabschlüsse 2019 und folgende werden als unwirksam betrachtet.
Begründung der Klage:
Die Wirtschaftsprüfer hätten auf die Insolvenzreife hinweisen müssen.
Sie kannten die Gesamtverhältnisse der DLM-Gruppe.
Sie wussten, dass hohe konzerninterne Umsätze keine echte Ertragskraft bedeuteten.
Weitere Schritte:
Ausweitung der Klage auf fehlerhafte Testierung der Jahresabschlüsse der Direktinvestitionsgesellschaften geplant.
Erhöhung der Klagesumme auf 28 Millionen Euro angestrebt.
Prozessverlauf: Den Hauptverfahren sind Prozesskostenhilfebewilligungsverfahren vorgeschaltet.
Insolvenzverwalter Weiß betont, dass nach geltendem Recht die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft verpflichtet sei, den DLM-Gläubigern den entstandenen Insolvenzverschleppungsschaden zu ersetzen.
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