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Deutsche Lichtmiete AG – Was bedeutet die Veröffentlichung? Interview mit Rechtsanwalt Jens Reime

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69 IN 7/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Deutsche Lichtmiete AG,

Im Kleigrund 18b, 26135 Oldenburg (Oldenburg)

(District Court of Oldenburg HRB 210126), vertr. d.: Dr.

Gert Sieger, Löwenstraße 90, 70597 Stuttgart (Vorstand)

, ist Rechtsanwalt Dr.

Thomas Wazlawik, Mittelweg 9, 20148 Hamburg

, zum Sonderinsolvenzverwalter mit dem folgenden Aufgabenkreis ernannt worden: Abschluss einer Abtretungsvereinbarung -gemäß dem Entwurf vom 02.08.2024- mit 1.

Herrn Rechtsanwalt Rüdiger Weis, Mittelweg 9, 20148 Hamburg

als Insolvenzverwalter über das Vermögen der Deutsche Lichtmiete Produktionsgesellschaft mbH (AG Oldenburg 16 IN 14/22) 2.

Herrn Rechtsanwalt Rüdiger Weis, Mittelweg 9, 20148 Hamburg

als Insolvenzverwalter über das Vermögen der Deutsche Lichtmiete Vermietgesellschaft mbH (AG Oldenburg 16 IN 15/22) 3.

Herrn Rechtsanwalt Rüdiger Weis, Mittelweg 9, 20148 Hamburg

als Insolvenzverwalter über das Vermögen der Deutsche Lichtmiete Handelsgesellschaft mbH (AG Oldenburg 63 IN 7/22) betreffend angebliche Schadensersatzansprüche gegen […]. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsbehelfsbelehrung Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Oldenburg (Oldb),

Elisabethstr. 8, 26135 Oldenburg

, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166696727501-000010142 einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. der Verkündung der Entscheidung. Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Oldenburg (Oldb),

Elisabethstr. 8, 26135 Oldenburg

, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166696727501-000010142 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden. Amtsgericht Oldenburg (Oldb), 02.08.2024

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Basierend auf dieser Mitteilung und dem Interview mit Rechtsanwalt Jens Reime lässt sich für Anleger Folgendes zusammenfassen:

1. Sonderinsolvenzverwalter ernannt: Für das Insolvenzverfahren der Deutsche Lichtmiete AG wurde Dr. Thomas Wazlawik als Sonderinsolvenzverwalter ernannt. Dies deutet auf eine komplexe Situation hin, die besondere Expertise erfordert.

2. Abtretungsvereinbarung: Der Sonderinsolvenzverwalter soll eine Abtretungsvereinbarung mit den Insolvenzverwaltern verschiedener Tochtergesellschaften der Deutsche Lichtmiete abschließen. Dies betrifft mögliche Schadensersatzansprüche.

3. Potenzielle Schadensersatzansprüche: Die Erwähnung von „angeblichen Schadensersatzansprüchen“ könnte darauf hindeuten, dass versucht wird, Vermögenswerte für die Insolvenzmasse zu sichern, was potenziell im Interesse der Gläubiger (einschließlich der Anleger) sein könnte.

4. Komplexität des Verfahrens: Die Ernennung eines Sonderinsolvenzverwalters und die Einbeziehung mehrerer Tochtergesellschaften zeigen die Komplexität des Insolvenzverfahrens.

5. Mögliche Verzögerungen: Solche rechtlichen Schritte können zu Verzögerungen im Insolvenzverfahren führen, was bedeutet, dass Anleger möglicherweise länger auf etwaige Rückzahlungen oder Klärungen warten müssen.

6. Rechtliche Möglichkeiten: Die Rechtsbehelfsbelehrung zeigt, dass betroffene Parteien die Möglichkeit haben, gegen diese Entscheidung vorzugehen. Dies könnte weitere Verzögerungen oder Änderungen im Verfahren bedeuten.

7. Notwendigkeit der Aufmerksamkeit: Anleger sollten die Entwicklungen im Insolvenzverfahren weiterhin aufmerksam verfolgen, da jeder Schritt potenzielle Auswirkungen auf ihre Ansprüche haben kann.

8. Mögliche Rückgewinnungen: Die Verfolgung von Schadensersatzansprüchen könnte möglicherweise zu einer Vergrößerung der Insolvenzmasse führen, was theoretisch den Gläubigern zugutekommen könnte.

Insgesamt signalisiert diese Mitteilung, dass das Insolvenzverfahren in eine komplexe Phase eintritt, in der versucht wird, mögliche Ansprüche zu sichern. Anleger sollten geduldig bleiben, sich aber auch über ihre rechtlichen Möglichkeiten im Klaren sein und gegebenenfalls professionelle rechtliche Beratung in Anspruch nehmen.

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