Startseite Allgemeines Deutsche Lichtmiete AG beschließt der vorläufige Gläubigerausschuss heute die Einleitung des M&A Prozesses?
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Deutsche Lichtmiete AG beschließt der vorläufige Gläubigerausschuss heute die Einleitung des M&A Prozesses?

delphinmedia (CC0), Pixabay
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Insolvenzverwalter Rüdiger Weiß macht offenbar Druck und verliert keine Zeit bei der Abarbeitung der Insolvenz der Deutschen Lichtmiete AG. Weiß leitet unseren Informationen nach am heutigen Tage die erste Sitzung des vom Insolvenzgericht bestellten vorläufigen Gläubigerausschusses.

Haupttagesordnungspunkt soll sein, dass der Insolvenzverwalter einen M&A Prozess einleiten darf. Unter M&A versteht man die Begriffe Mergers und Acquisitions.

Mergers & Acquisitions ist ein Sammelbegriff für Transaktionen im Unternehmensbereich wie Fusionen von Gesellschaften und Unternehmensverkäufe und -käufe, sowie Sonderformen wie Übernahmeangebote, Betriebsübergänge, fremdfinanzierte Übernahmen, Spin-offs, Carve-outs oder Unternehmenskooperationen.

Wer nun mit dem M&A Auftrag beauftragt wird, wird man dann sicherlich in den nächsten Tagen erfahren. Spannend dürfte dann sein, wer ein Angebot für das Unternehmen abgibt. Unbestätigten Gerüchten zu Folge, soll auch eine Hanseatische Fondsgesellschaft aus Bremen, die möglicherweise Roman Teufel und Alexander Hahn nahestehen könnten, an den Resten der Deutschen Lichtmiete AG interessiert sein. Sollte sich dies bestätigen, dann könnte es dazu eine erhebliche Diskussion im Netz geben.

Vom Erfolg des M&A Prozesses hängt dann auch wesentlich ab, welche Insolvenzquote die Anleger erwarten können. Es wird spannend. Dass der Insolvenzverwalter den M&A Prozess so schnell einleitet, kam für die Erzielung eines annehmbaren Preises sicherlich richtig, denn ein möglicher Käufer dürfte dann auch an der Übernahme des qualifizierten Personals interessiert sein.

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