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Deutsche Lichtmiete AG – Gläubigerversammlung

geralt (CC0), Pixabay
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69 IN 7/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Deutsche Lichtmiete AG, Im Kleigrund 18b, 26135 Oldenburg (Oldenburg) (Amtsgericht Oldenburg HRB 210126), vertr. d.: Dr. Gert Sieger, Im Kleigrund 18b, 26135 Oldenburg (Oldenburg) (Vorstand), wurde beschlossen:
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf Montag, 13.03.2023, 09:00 Uhr, Saal 3, Amtsgericht Hauptgebäude, Elisabethstraße 8, 26135 Oldenburg (Oldb). Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über “ besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenz-verwalters ( § 162 InsO), und zwar: “ Zustimmung zum Abschluss des Kauf- und Übertragungsvertrages vom 31.08.2022 mit der Altersee 394. VV GmbH, künftig firmierend als DLM Deutsche Leuchtmittel GmbH Hinweis: – Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 162 unter analogen Anwendung von § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist. – Die Anlagengläubiger müssen ihr Teilnahmerecht bei Einlass zur Gläubigerversammlung nachweisen. Als Nachweis genügt ein in Textform ( § 126b BGB) erstellter besonderer Nachweis des depotführenden Instituts oder Clearingsystems über die Inhaberschaft des Gläubigers an den Teilschuldverschreibungen.
Der Nachweis sollte den vollen Namen des Inhabers und einen Nennbetrag in Euro ausweisen. Ist der besondere Nachweis nicht auf den Tag der Gläubigerversammlung ausgestellt, so kann der Nachweis auf den Tag der Gläubigerversammlung durch einen Sperrvermerk des depotführenden Instituts, wonach die vom Gläubiger gehaltenen Teilschuldverschreibungen bis zum Ende der Gläubigerversammlung beim depotführenden Institut gesperrt gehalten werden, geführt werden.
Die Teilnahme an der Gläubigerversammlung setzt ferner den Nachweis der Identität des Teilnehmers in geeigneter Weise (z. B. Personaldokumente) voraus. – Sofern Gläubiger keine natürlichen, sondern juristische Personen oder Personengesellschaften sind, müssen deren Vertreter in der Gläubigerversammlung ihre Vertretungsbefugnis durch Vorlage eines aktuellen Registerauszugs nachweisen. –
Anleihegläubiger können sich in der Gläubigerversammlung nach Maßgabe der § 4 InsO, § 79 ZPO vertreten lassen. Vollmachten sind zu Beginn der Gläubigerversammlung nachzuweisen. Sie bedürfen der Textform ( § 128b BGB). Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsbehelfsbelehrung Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Oldenburg (Oldb), Elisabethstr. 8, 26135 Oldenburg, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166696727501-000010142 einzulegen. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden. Amtsgericht Oldenburg (Oldb), 16.02.2023

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