Eine kritische Betrachtung der Situation um die Deutsche Lichtmiete AG und die Bemühungen der Light Now AG wirft mehrere Fragen auf:
1. Zeitpunkt und Motivation: Der Vorstoß der Light Now AG erfolgt zu einem sehr späten Zeitpunkt im Insolvenzverfahren. Es ist fraglich, ob eine Übernahme jetzt noch sinnvoll und im Interesse aller Gläubiger ist.
2. Realistische Einschätzung: Die Behauptung, das „einst so hochgelobte Geschäftsmodell“ fortführen zu können, erscheint angesichts der Insolvenz und der offensichtlichen Probleme des Geschäftsmodells optimistisch, wenn nicht sogar unrealistisch.
3. Gläubigerinteressen: Es ist unklar, ob eine Fortführung tatsächlich die „größtmögliche Befriedigung aller Gläubiger“ sicherstellen würde. In vielen Fällen kann eine zügige Abwicklung vorteilhafter sein als der Versuch einer Fortführung mit ungewissem Ausgang.
4. Risiko weiterer Verluste: Eine Fortführung des Geschäfts birgt das Risiko weiterer Verluste, die letztendlich zu Lasten der Gläubiger gehen könnten.
5. Klarer Schnitt: Ein „Ende mit Schrecken“ in Form einer geordneten Liquidation könnte in dieser Situation tatsächlich besser sein als ein „Schrecken ohne Ende“ durch fortgesetzte Rettungsversuche mit ungewissem Ausgang.
6. Transparenz: Die Kritik am gemeinsamen Vertreter ist nachvollziehbar, jedoch sollte hinterfragt werden, ob ein Wechsel zu diesem späten Zeitpunkt noch sinnvoll ist oder ob er nur zu weiteren Verzögerungen führt.
7. Interessenkonflikte: Es sollte genau geprüft werden, ob die Light Now AG nicht ebenfalls eigene Interessen verfolgt, die möglicherweise nicht vollständig mit denen aller Gläubiger übereinstimmen.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass in dieser fortgeschrittenen Phase des Insolvenzverfahrens eine nüchterne und realistische Bewertung der Situation nötig ist. Ein klarer Schnitt und eine zügige Abwicklung könnten für alle Beteiligten vorteilhafter sein als weitere Rettungsversuche mit ungewissem Ausgang. Die Gläubiger sollten sorgfältig abwägen, ob sie nicht besser ein Ende mit Schrecken in Kauf nehmen, anstatt einen möglicherweise endlosen Schrecken zu riskieren.
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Die Position der Kanzlei Schirp aus Berlin, im Auftrag der Light Now AG ist da natürlich eine andere.
Die Light Now AG, eine Beteiligung der OAB Osnabrücker Anlagen- und Beteiligungs-Aktiengesellschaft, hat in Kooperation mit der Kanzlei Schirp Schmidt-Morsbach Rechtsanwälte Gläubigerversammlungen für alle drei Anleihen der Deutsche Lichtmiete AG einberufen lassen. Das erforderliche Quorum wurde für alle Anleihen innerhalb einer Woche erreicht.
Kritisiert wird die Mehrfachfunktion des aktuellen gemeinsamen Vertreters, der verschiedene Positionen im Zusammenhang mit der Deutschen Lichtmiete und deren Insolvenzverfahren innehat.
Am 28. Mai kündigten Novalumen und der Insolvenzverwalter die Liquidation von Novalumen an. Die Light Now AG bietet an, die Geschäfte der ehemaligen Deutschen Lichtmiete zu übernehmen und das „Light as a Service“ Geschäftsmodell fortzuführen. Bereits am 30. Mai hatte Light Now angeboten, Assets und Personal von Novalumen zu übernehmen.
Bei einer Liquidation von Novalumen wird eine sehr geringe Quote für die Insolvenzmasse erwartet. Eine Geschäftsfortführung wird als vorteilhaft für alle Gläubiger angesehen. Das Übernahmekonzept von Light Now soll eine möglichst hohe Gläubigerbefriedigung ermöglichen.
Die Initiatoren appellieren besonders an die drei Großgläubiger, im Interesse ihrer eigenen Anleger zu handeln.
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Natürlich haben wir uns dann auch einmal die letzte Bilanz der OAB Osnabrücker Anlagen- und Beteiligungs-AG angeschaut udn aus Anlgersicht kritisch analysiert.
Aus Anlegersicht gibt es bei der Analyse der Bilanz der OAB Osnabrücker Anlagen- und Beteiligungs-Aktiengesellschaft einige kritische Punkte zu beachten:
1. Bilanzverlust: Die Gesellschaft weist einen Bilanzverlust von 521.271,59 EUR auf, der sich im Vergleich zum Vorjahr (199.812,91 EUR) mehr als verdoppelt hat. Dies deutet auf eine Verschlechterung der finanziellen Situation hin.
2. Eigenkapitalquote: Trotz des Bilanzverlusts ist die Eigenkapitalquote mit etwa 96% noch sehr hoch. Allerdings hat sich das Eigenkapital im Vergleich zum Vorjahr von 5.399.973,59 EUR auf 5.078.514,91 EUR verringert.
3. Vermögensarrest: Ein besonders kritischer Punkt ist der Vermögensarrest über 4.240.837,00 EUR. Obwohl dieser Betrag nicht als Rückstellung erfasst wurde, stellt er ein erhebliches Risiko dar. Sollte es zur Einziehung kommen, würde dies mehr als 80% des Eigenkapitals ausmachen.
4. Umsatzerlöse: Im Geschäftsjahr 2022 wurden keine Umsatzerlöse erzielt, was Fragen zur operativen Tätigkeit der Gesellschaft aufwirft.
5. Jahresfehlbetrag: Der Jahresfehlbetrag beträgt 321.458,68 EUR, was auf eine negative Geschäftsentwicklung hindeutet.
6. Liquidität: Die liquiden Mittel haben sich von 5.507.434,38 EUR auf 1.008.853,39 EUR stark reduziert. Dies könnte auf Probleme bei der Liquiditätssteuerung hindeuten.
7. Forderungen: Die sonstigen Vermögensgegenstände sind von 26.783,99 EUR auf 4.258.776,93 EUR gestiegen. Dies könnte mit dem hinterlegten Betrag für den Vermögensarrest zusammenhängen.
8. Finanzanlagen: Das Anlagevermögen besteht nur aus einem symbolischen Wert von 1,00 EUR, was ungewöhnlich für eine Beteiligungs-AG ist.
9. Rechtliche Risiken: Die laufenden strafrechtlichen Ermittlungen und der Vermögensarrest stellen erhebliche Risiken für die Gesellschaft dar.
10. Governance: Der häufige Wechsel in Vorstand und Aufsichtsrat könnte auf interne Probleme hindeuten.
Insgesamt zeigt die Bilanz ein Unternehmen in einer schwierigen finanziellen und rechtlichen Situation. Der Vermögensarrest und die damit verbundenen rechtlichen Risiken stellen die größte Bedrohung dar. Anleger sollten diese Risiken sorgfältig abwägen und die weitere Entwicklung, insbesondere bezüglich des Vermögensarrests, genau beobachten.
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Bilanz festgestellt aber nicht mit einem Testat versehen?
„OAB Osnabrücker Anlagen- und Beteiligungs-Aktiengesellschaft“HamburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
AnhangAllgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB, §§ 150, 160 und 240 AktG unter der Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für große Kapitalgesellschaften, die nicht kapitalmarktnotiert i. S. v. § 264 d HGB sind, aufgestellt. Die Beachtung der Vorschriften für große Kapitalgesellschaften erfolgt freiwillig, da die Gesellschaft im Berichtsjahr eine Kleinstkapitalgesellschaft i. S. v. § 268 a HGB ist. Ein Lagebericht wurde nicht erstellt. Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet: – sonstige Wertpapiere zu Anschaffungskosten Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt. Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Wesentliche Entscheidung bei der Bewertung von Vermögensgegenständen und Rückstellungen Es wird über die Bilanzierung und Bewertung eines Sachverhaltes berichtet, der mit dem am 23. Februar 2022 der Gesellschaft zugestellten Vermögensarrest über rd. 4,2 Mio. EUR zusammenhängt. Der Sachverhalt und dessen bilanzielle Behandlung im vorliegenden Jahresabschluss, wonach die Bildung einer Rückstellung in diesem Zusammenhang nicht erforderlich war, wird nachstehend wiedergegeben: Herausragendes Ereignis des Geschäftsjahrs war ein Vermögensarrest des Amtsgerichts Oldenburg (Oldbg) vom 23. Februar 2022 über Euro 4.240.837,00, der durch Hinterlegung eines Betrages in gleicher Höhe beim Amtsgericht Hamburg abgewendet werden konnte. Die Staatsanwaltschaft Oldenburg hat am 23. Februar 2022 Hausdurchsuchungen in den Privaträumen des Vorstands sowie den Geschäftsräumen der OAB Osnabrücker Anlagen- und Beteiligungs- Aktiengesellschaft (OAB AG) durchgeführt. Die Durchsuchungen basieren auf der Ausweitung der staatsanwaltschaftlichen Untersuchungen betreffend die Deutsche Lichtmiete AG Unternehmensgruppe (DLM-Gruppe) um den Tatbestand der Geldwäsche gemäß § 261 StGB bei der OAB AG. Beschuldigt sind in diesem Zusammenhang die ehemalige Vorständin Jana Retsch sowie der seinerzeitige Vorsitzende des Aufsichtsrats, Herr Roman Teufl. Ausgangspunkt der strafrechtlichen Ermittlungen bei der OAB AG ist der Umstand, dass bei deren beiden letzten Kapitalerhöhungen insgesamt rund 4,2 Mio Euro von einer Gesellschaft auf Rechnung von vier Privatpersonen, die Beschuldigte im Zusammenhang mit Vorgängen bei der DLM-Gruppe sind, sowie von einer juristischen Person als Aktionäre in die OAB AG eingezahlt wurden. Ein Vermögensarrest dient der Vorbereitung der Einziehung von Vermögen gemäß der Strafprozessordnung, um dieses der Staatskasse, vorrangig jedoch den Geschädigten zur Verfügung zu stellen. Der Vermögensarrest ist bereits zulässig, wenn sich ein Anfangsverdacht ergibt. Über eine anschließende Einziehung wird in der Regel nicht vor einem Urteil im Falle der strafrechtlichen Anklage oder vor einer Einstellung des strafrechtlichen Verfahrens entschieden. Bis heute, also mehr als ein Jahr später, besteht immer noch lediglich ein Anfangsverdacht. Die Gesellschaft hat im März 2023 Beschwerde gegen die Arrestbeschlüsse eingelegt; eine gerichtliche Entscheidung dazu steht bis heute aus. Für den Fall, dass entweder die von der Staatsanwaltschaft Oldenburg verfolgten behaupteten Straftaten bei der DLM-Gruppe nicht zu einer Verurteilung führen oder der OAB AG kein Wissen im Hinblick auf einen etwaigen rechtswidrigen Hintergrund der eingezahlten Gelder zugerechnet werden kann, ist der Vermögensarrest aufzuheben und sind die hinterlegten Gelder freizugeben. Diese Vorgänge haben folgende finanzielle Auswirkung: Unter Abwägung des Vorstehenden hat die Gesellschaft davon abgesehen, im vorliegenden Jahresabschluss eine Rückstellung wegen drohendem Vermögensverlust in Höhe der Summe des Vermögensarrests von rd. 4,2 Mio Euro zu bilden. Nach Auswertung aller der Gesellschaft zugänglichen Erkenntnissen ist nach pflichtgemäßer Beurteilung des Vorstands mit der Einziehung nicht ernsthaft zu rechnen bzw. besteht weder eine überwiegende noch eine Wahrscheinlichkeit hierfür. Das Risiko wird daher im Sinne von § 252 Abs. 1 Nr. 4 HS 1 HGB nicht als vorhersehbar angesehen, sodass eine aufwandswirksame Berücksichtigung als Rückstellung nicht zu erfolgen hat. Bei der Beurteilung war zu berücksichtigen, dass der Vermögensarrest ein Sicherungsmittel der Strafverfolgungsbehörden ist, der auf der Grundlage eines Anfangsverdachts ergehen kann, der bereits bejaht wird, wenn tatsächliche Anhaltspunkte für eine verfolgbare Straftat vorliegen. Die Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung im Sinne eines hinreichenden Tatverdachts ist somit nicht Voraussetzung für den Vermögensarrest. In Konsequenz ist die Gesellschaft der Auffassung, dass ebenso wenig wie im vorangegangenen Geschäftsjahr auch im laufenden Geschäftsjahr ein Aufwand aus Vermögensverlust in Höhe der arrestierten EUR 4,2 Mio. zu erfassen ist. Die Gesellschaft kann jedoch nicht ausschließen, dass Tatsachen vorliegen, die ihr auch zum jetzigen Zeitpunkt und nach mehrfach erfolgter Akteneinsicht in die strafrechtlichen Ermittlungsakten durch den von ihr bestellten Strafverteidiger nicht bekannt sind und zu einem späteren Zeitpunkt zu einer anderen Beurteilung führen müssen. Wäre dann ein Aufwand aus Vermögensverlust zu erfassen, würde dies zu einem Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals führen und damit eine Verlustanzeige gemäß § 92 Abs. 1 AktG erfordern. Vorstand und Aufsichtsrat halten mögliche Ansprüche auf Schadenersatz der OAB AG gegenüber den von der Staatsanwaltschaft behaupteten Tatbeteiligten unter Beobachtung. Ein eigenständiger Wert wurde diesen im Rahmen der Bilanzierung jedoch nicht beigemessen. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Beim Jahresabschluss wurden die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen beibehalten. Für die Gliederung von Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung, die nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert ist, wurden wie im Vorjahr die Vorschriften für große Kapitalgesellschaften angewandt, wobei ebenfalls freiwillig ein Anhang erstellt wurde. Der Jahresabschluss betrifft den Zeitraum vom 1.1. 2022 bis 31.12.2022 als Geschäftsjahr für ein gesamtes Kalenderjahr; die Vorjahreszahlen betreffen den 31.12.2021 (Bilanz) bzw. den Sechs-Monats-Zeitraum vom 1.7.2021 bis zum 31.12.2021 (Gewinn- und Verlustrechnung). Die Zahlen sind daher nicht vergleichbar. Angaben zur Bilanz Anlagespiegel für die einzelnen Posten des Anlagevermögens Die Angabe der Anschaffungskosten sowie der kumulierten Abschreibungen auf das Finanzanlagevermögen, bestehend aus historischen Wertpapieren, zum Beginn und zum Ende des Geschäftsjahres unterbleibt aufgrund unverhältnismäßiger Aufwendungen zu deren Ermittlung.
Angaben über die Gattung der Aktien
Die Aktien lauten auf den Inhaber. Angaben über das genehmigte Kapital Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 15. Juni 2021, der mit Eintragung im Handelsregister vom 28. Juli 2021 wirksam geworden ist, ist der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital bis zum 14. Juni 2026 mit Zustimmung des Aufsichtsrates durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals bis zu insgesamt 1.507.635,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 1.507.635 Aktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2021 I). Der Vorstand ist in den folgenden Fällen ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen: Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen; Ausgleich von Spitzenbeträgen; § 186 Abs. 3 S. 4 AktG; zur Gewährung von Aktien an Mitglieder des Vorstands, Geschäftsleitungsorgane oder an Arbeitnehmer der Gesellschaft und/oder verbundener Unternehmen im Rahmen von Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen; zur Erfüllung einer sog. Greenshoe-Option. Gemäß Beschluss der Hauptversammlung ebenfalls vom 15. Juni 2021, der zusammen mit der zeitgleich beschlossenen und im Anschluss in vollem Umfang durchgeführten Barkapitalerhöhung am 12.11.2021 im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg eingetragen und damit wirksam geworden ist, ist der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital bis zum 14. Juni 2026 mit Zustimmung des Aufsichtsrates durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals bis zu insgesamt 861.505,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 861.505 Aktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2021 II). Der Vorstand ist in den folgenden Fällen ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen: Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen; Ausgleich von Spitzenbeträgen; § 186 Abs. 3 S. 4 AktG; zur Gewährung von Aktien an Mitglieder des Vorstands, Geschäftsleitungsorgane oder an Arbeitnehmer der Gesellschaft und/oder verbundener Unternehmen im Rahmen von Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen; zur Erfüllung einer sog. Greenshoe-Option. Angaben über die Zahl der Bezugsrechte Bezugsrechte gem. § 192 Abs. 2 Nr. 3 AktG bestehen nicht. Entwicklung der Kapitalrücklagen Die Kapitalrücklage hat sich im Berichtsjahr nicht verändert. Angaben und Erläuterungen zu Rückstellungen Im Posten sonstige Rückstellungen sind die nachfolgenden nicht unerheblichen Rückstellungsarten enthalten:
Verbindlichkeiten, die erst nach dem Bilanzstichtag entstehen In den Verbindlichkeiten sind größere Beträge enthalten, die erst nach dem Bilanzstichtag rechtlich entstehen. Dabei handelt es sich um Beträge, die erst nach dem Bilanzstichtag zu Ausgaben führen, aber zum Zweck der periodengerechten Gewinnermittlung bereits zum Bilanzstichtag als Aufwand erfasst wurden. Als antizipative Sachverhalte waren als Verbindlichkeiten erfasste einzelne Kosten für die Rechtsverteidigung gegen den Vermögensarrest mit Hinterlegung zu dessen Abwendung von EUR 0,00 (Vorjahr: 12.500,00 EUR), die im Zusammenhang mit im Kalenderjahr 2021 durchgeführten Kapitalerhöhungen stehen, sowie die Kosten der Kraftloserklärung von nicht zum Umtausch eingereichten Aktien von EUR 0,00 (Vorjahr: 2.000,00 EUR) zu berücksichtigen. Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit > 5 Jahre und der Sicherungsrechte Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt NULL EUR (Vorjahr: NULL EUR). Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, beträgt NULL EUR (Vorjahr: NULL EUR). Nicht bilanzierte sonstige finanzielle Verpflichtungen Neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten bestehen in Höhe von 1.300,00 EUR sonstige finanzielle Verpflichtungen aus diversen Dienstleistungsverträgen. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Sonstige Angaben Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer Die nachfolgenden Arbeitnehmergruppen waren während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigt:
Namen der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs und zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses gehörten die folgenden Personen dem Vorstand an:
Dem Aufsichtsrat gehörten im Geschäftsjahr und zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses folgende Personen an:
Die insgesamt fixen Gesamtbezüge der Mitglieder des Vorstands betrugen für das Geschäftsjahr 101.116,90 EUR, die der Mitglieder des Aufsichtsrats 61.499,62 EUR. Vorschlag bzw. Beschluss zur ErgebnisverwendungDer Vorstand schlägt die folgende Ergebnisverwendung vor: Der Bilanzverlust von 521.271,59 EUR wird auf neue Rechnung vorgetragen. Unterschrift der Geschäftsführung
Hamburg, den 26. Mai 2023 Dr. Gert Sieger sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 15.06.2023 festgestellt. |
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