Die Gläubiger der insolventen Deutsche Lichtmiete AG haben das Übernahmeangebot von Firmengründer Alexander Hahn einstimmig abgelehnt. Diese Entscheidung erscheint angesichts der Vorgeschichte mehr als nachvollziehbar.
Es wäre in der Tat ein Treppenwitz der Geschichte gewesen, Hahn erneut die Kontrolle über ein Unternehmen zu überlassen, das er bereits zweimal in die Insolvenz geführt hat. Sein Angebot sah vor, den Geschäftsbetrieb ohne Eigenkapital zu übernehmen und stattdessen mit dem Geld der geschädigten Gläubiger zu finanzieren.
Besonders fragwürdig erscheint, dass Hahn für die Direktanleger keine klaren Zahlungszusagen machte. Im Gegensatz dazu bietet die alternative NOVALUMEN-Lösung konkrete Aussichten auf Zahlungen in naher Zukunft.
Insolvenzverwalter Rüdiger Weiß betonte, dass die Gläubiger mit ihrer Ablehnung das Risiko eines Totalverlusts vermieden haben. Er wies auch auf bestehende Haftungsansprüche gegen Hahn in Millionenhöhe hin, sowie auf laufende staatsanwaltschaftliche Ermittlungen wegen Wirtschaftsdelikten.
Die Entscheidung der Gläubiger verhindert somit, dass jemand, der das Unternehmen bereits mehrfach in Schwierigkeiten gebracht hat, erneut die Kontrolle übernimmt. Sie schützt die Interessen der Geschädigten und eröffnet die Möglichkeit für einen echten Neuanfang unter einer vertrauenswürdigeren Führung.
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