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Deutsche Lichtmiete: Anwaltliche Reflexe und fragwürdige Werbung von RA Daniel Blazek

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Kommentar von RA Daniel Blazek (BEMK Rechtsanwälte)

Nachdem diebewertung.de als erstes am 8. Dezember 2021 davon berichtete, dass bei der Deutschen Lichtmiete-Gruppe Durchsuchungen im Rahmen eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens stattfanden, berichteten einen Tag später auch weitere Medien. Und dann geschah das, was immer geschieht: Werbung von Anlegeranwälten auf anwalt.de sowie Google-Werbung sprießen wie Pilze aus dem Boden. Bislang handelt es sich um zehn verschiedene Kollegin bzw. Kanzleien, welche die aktuellen Nachrichten und die Presseerklärung der Staatsanwaltschaft verwerten. Die Anzahl wird noch steigen.

Dabei wird eigentlich nichts Neues berichtet. Im Grunde wird nur mit Aktualität und Fremdinformationen Kompetenz in diesem Komplex suggeriert. Ziel ist einerseits, dass ratlose Anleger den Weg zum jeweiligen werden Anwalt finden. Ziel ist andererseits aber auch, zum Teil unverhohlen auf die angebliche Vermittlerhaftung hinzuweisen.

Dabei ist die Haftung eines Vermittlers keinesfalls ein solcher Selbstläufer, wie es die anwaltlichen Reflexe suggerieren mögen. Im Gegenteil: Bei der jetzigen Ausgangslage sind die Erfolgsaussichten eines Beklagten bzw. Vermittlers oder Beraters oder Tippgebers prinzipiell sogar besser. Gerade die Referenz-Komplexe in der aktuellen Anwaltswerbung (P&R, EN Storage) zeigen das; hier haben die Beklagten in unserem Mandatenkreis eindeutig die Oberhand. Der Kampf um die Pflichten bei der Aufklärung im Zusammenhang mit einem Direktinvestment sind für die Anleger vor Gericht kein Zuckerschlecken, wenn mit standardisierten Argumenten operiert wird (Totalverlust, Plausibilität). Auch dass strafrechtliche Ermittlungen stattfinden, hilft dem Anleger nicht weiter. Das Pflichtverletzungen oder gar Straftaten des Managements begangen worden sein könnten (hier gilt indes die Unschuldsvermutung), stellt für sich genommen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs keinen vorvertraglich aufklärungspflichtigen Umstand dar. Des Weiteren sind Risikohinweise im Zusammenhang mit Schuldverschreibungen überdurchschnittlich gut auf der Grundlage von Prospekten.

Doch letztlich kommt es nicht auf abstrakte Referenzen an, sondern jeweils auf individuelle Umstände. Das bedeutet, dass eine etwaige Pflicht zum Schadensersatz des Vermittlers oder Beraters oder Tippgebers jeweils im Einzelfall abzuklären ist. Soweit bei Anlegern also in dem Komplex Deutsche Lichtmiete der Eindruck entsteht, allein aufgrund der aktuellen Geschehnisse wäre eine Inanspruchnahme des seinerzeitigen Finanzdienstleisters begründet, ist dies eindeutig falsch.

Jedem Anleger ist von daher angeraten, die Anwaltswerbung im individuellen Mandat schriftlich konkretisieren zu lassen. Zu einer ordentlichen anwaltlichen Tätigkeit gehört auch die Aufklärung über die Risiken und die Erfolgsaussichten der jeweiligen Rechtsverfolgung. Werden hier eine richtige Aufklärung unterlassen oder falsche Versprechungen gemacht, kommt grundsätzlich eine Anwaltshaftung in Betracht.

 

 

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