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Deutsche Lichtmiete den Gerüchten sind wir natürlich nachgegangen

Zee_shutterz (CC0), Pixabay
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Dazu hatten wir Herrn Litterscheid vom Unternehmen HTB eine Presseanfrage übermittelt. Eine Presseanfrage, die man uns sehr schnell beantwortet hat. Dafür recht herzlichen Dank. Wie üblich veröffentlichen wir diese Presseanfrage wie immer, so wie man uns diese beantwortet hat.

Zitat.

Deutsche Lichtmiete

Sehr geehrter Herr Litterscheid,

mein Name ist Thomas Bremer vom Internetportal diebewertung.de . Möglicherweise ist Ihnen ja bekannt das ich seit geraumer zeit über die Situation der Deutschen Lichtmiete berichte, ich auch die Durchsuchung bereits einen Tag vor allen anderen Medien gemeldet habe. Daraus mögen Sie bitte erkennen, das ich sicherlich mich als „gut Vernetzt“ bezeichnen darf, der dann auch immer entsprechende Hinweise bekommt. Einer dieser Hinweise veranlasst mich nun, Ihnen nachfolgende Fragen zu stellen.

Ist es richtig, das sich Ihr Unternehmen an einem möglichen M&A Prozess zur Verwertung der Deutschen Lichtmiete beteiligen will?

Nein, weder die HTB Hanseatische Fondshaus GmbH noch die HTB Hanseatische Fondsinvest GmbH werden sich hieran beteiligen. Richtig ist, dass die Gesellschafter der HTB Gruppe mit einem anderen Unternehmen eine Beteiligung bzw. ein Mitwirken überlegen.

Ist es richtig, das Ihnen sowohl die Herren Roman Teufel, Alexander Hahn, und der GF des Deutsche Lichtmiete Treuhänders  Lars Clasen freundschaftlich bekannt sind?

Nein, die Herren sind von Person bekannt. Herr Teufl und Herr Clasen waren bis ca. 2012 Geschäftsführer von Unternehmen innerhalb der HTB Unternehmen Gruppe. Herrn Teufl haben wir darüber hinaus als einen loyalen und kompetenten Vertriebspartner kennengelernt.

Berichtet wird mir auch, das Ihre Gesellschaft ein Angebot von 100 Millionen Euro plane, die aus Anlegergeldern anderer Fonds stammen sollen. Ist das korrekt?

Nein, das ist nicht korrekt. HTB Immobilien Zweitmarktfonds investieren, lt. Anlagebedingungen, in geschlossene Immobilienfonds / Immobilien AIF, nicht in Unternehmensbeteiligungen.

Unterstellt diese Informationen sind so korrekt an mich weitergeleitet worden, haben Sie dann keine Bedenken in eine negative öffentliche Diskussion zu geraten, wenn Ihre persönlichen Verbindungen zu den „Alteigentümern“ bekannt werden würden?

Zu Personen – siehe oben.

In dem Insolvenz- und bei einem eventuellen Bieterverfahren wird und muss der Insolvenzverwalter gemäß den gesetzlichen Vorschriften die Fortführung des Unternehmens in den Mittelpunkt seiner Bemühungen stellen. Die Gesellschafter der HTB werden daran nach Maßgabe der für alle Bieter geltenden Regeln teilnehmen.

Der Insolvenzverwalter hat insoweit zunächst einmal um Stillschweigen gebeten.  Sollten Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte direkt an den Insolvenzverwalter. Grundsätzlich prüfen die Gesellschafter der HTB lediglich, ob eine Fortführung der Deutschen Lichtmiete möglich wäre und Werte erhalten werden könnten.

Die Anleger würden in dem Fall ja einen dramatischen Verlust erleiden, und sie könnten dann in der Öffentlichkeit als „Leichenfledderer“ gebrandmarkt werden.

Diese Aussage können wir nicht nachvollziehen.

Veräußerungen von insolventen Unternehmen erfolgen nach einem geregelten Verfahren, welches die Insolvenzordnung vorgibt. Ob und inwieweit sich daraus Verluste bei beteiligten Gläubigern ergeben, können wir nicht einschätzen. Auch diesbezüglich möchten wir Sie direkt an den Insolvenzverwalter verweisen.

 

3 Kommentare

  • Eine Kanzlei kann in derselben Sache grundsätzlich nicht potenzielle Gegner vertreten, § 43a Abs. 4 BRAO. Dabei reicht die theoretische Möglichkeit der Interessenkollision bereits aus. Selbstverständlich ist auch mindestens theoretisch denkbar, dass die geschädigten Anleger Ansprüche gegen den Treuhänder haben. Daher sollten Sie sich die Mandatsvereinbarung und ggfls. -beschränkung (einschließlich möglicher Aufklärung über einen Konflikt und Einwilligung) gut ansehen.

    Ich kenne den Kapitalmarkt und viele Anlegerinteressen auf der Gegenseite seit Jahrzehnten. Seriöser Weise rate ich grundsätzlich dazu, sich als geschädigter Anleger einen unabhängigen spezialisten zu suchen, der nicht im Lager des jeweiligen Anbieters oder Vertriebs steht. Davon gibt es genug.

  • GSK Stockmann hießt die Kanzlei die der Treuhänder aus Bremen beauftragt hat ihn zu vertreten. Nun will man die Anbleger „bündeln“ und auch zu dieser ominösen Rechtsanwaltskanzlei bringen. Was soll das? Machen wir da nicht den „Bock zum Gärtner?“.

    Da hat Herr Bremer schon völlig Recht mit seiner Meinung die er öffentlich schreibt. Ich kann doch keinen Rechtsanwalt mit meiner Interessenvertretung beauftragen der ein Unternehmen vertritt welches möglicherweise „ganz tief im Deutschen Lichtmiete Sumpf“ selber involviert ist. Es kann doch sein, das ein seriöser unabhängiger Rechtsanwalt den Treuhänder verklagen will, weil dieser seine Treuhandpflichten verletzt hat.

    Jeder Anleger sollte darüber einmal nachdenken. Die empfohlene Kanzlei GSK Stockmann wird doch niemasl gegen den Treuhänder Herrn Claßen klagen. Das geht doch berufsrechtlich nicht. Das könnte natürlich auch die Gaunerei sein, die hinter diesem Vorgehen von Herrn Claßen stecken könnte.

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