Wir haben in 2 Artikeln unser Unverständnis über diese, aus unserer Sicht, absurde Entscheidung des Amtsgerichtes Oldenburg, dem zuständigen Insolvenzgericht, begründet. Nun fragt man uns aber natürlich, wie kann man dies besser machen?
Nun, das zeigen Beispiele aus der Vergangenheit zum Beispiel in den Verfahren INFINUS und im Verfahren P&R Container. Hier hat man alles in einer Hand gelassen und dann für einzelne Gesellschaften einen sogenannten Sonderinsolvenzverwalter bestellt. Genau diese Lösung hätte man hier auch wählen können, um das Verfahren nicht zu verlangsamen und nicht zum Schaden der Anleger zu komplizieren.
Möglicherweise hat das Oldenburger Insolvenzgericht aber auch „kalte Füsse bekommen“, einem Insolvenzverwalter alle Verfahren zu geben oder aber der Druck der „Platzhirsche“ auf das Oldenburger Insolvenzgericht war zu gross. Die wollten einfach auch noch an den Futtertrog.
Die mutmaßlichen Auswirkungen auf das Gesamtverfahren haben wir beschrieben und wir sind sicher, das wird so kommen, wenn sich das Oldenburger Insolvenzgericht sich hier nicht noch eines Besseren besinnt. Auch wir gehören sicherlich nicht zu den Freunden des aktuellen „Insolvenzverwalters Weiß“.
Im Gegenteil, aber wenn ein Gericht solch eine Entscheidung getroffen hat, dann muss es sich der Folgen dann auch bewusst sein. Egal welcher Insolvenzverwalter dort als erster bei den Verfahren vom entscheidenden Insolvenzgericht umfangreich eingesetzt wird, der muss, bei der Komplexität solcher Verfahren, alle Verfahren bekommen.
Und ein Sonderinsolvenzverwalter arbeitet umsonst oder wie?