Startseite Vorsicht Insolvenzen Deutsche Lichtmiete Finanzierungsgesellschaft mbH allgemeines Verfügungsverbot erlassen
Insolvenzen

Deutsche Lichtmiete Finanzierungsgesellschaft mbH allgemeines Verfügungsverbot erlassen

SimonMichaelHill (CC0), Pixabay
Teilen

33 IN 17/22: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Deutsche Lichtmiete Finanzierungsgesellschaft mbH, Im Kleigrund 14, 26135 Oldenburg (Oldenburg) (AG Oldenburg, HRB 212488), vertr. d.: Dr. Gert Sieger, Im Kleigrund 14, 26135 Oldenburg (Oldenburg), (Geschäftsführer), ist am 22.03.2022 um 14:15 ein allgemeines Verfügungsverbot angeordnet worden.

Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Oldenburg (Oldb), Elisabethstr. 8, 26135 Oldenburg, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166696727501-000010142 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Oldenburg (Oldb), 22.03.2022

– – – – – – – – –

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Insolvenzen

Breite Insolvenzentwicklungen am 15. Dezember 2025

Am 15. Dezember 2025 wurde an zahlreichen Amtsgerichten bundesweit eine weitere umfangreiche...

Insolvenzen

Insolvenzentwicklungen vom 12. und 13. Dezember 2025

Am 12. und 13. Dezember 2025 wurde an zahlreichen deutschen Insolvenzgerichten eine...

Insolvenzen

Breite Insolvenzwelle am 11. Dezember 2025 – Quer durch Branchen und Bundesländer

Der 11. Dezember 2025 zeichnet ein eindrucksvolles Bild wirtschaftlicher Anspannung in Deutschland....

Insolvenzen

Insolvenzgeschehen am 10. Dezember 2025 – Ein dicht gefüllter Tag voller wirtschaftlicher Erschütterungen

Der 10. Dezember 2025 offenbart ein breites Spektrum wirtschaftlicher Einbrüche, das sich...