Grundsätzlich, so Rechtsanwalt Jens Reime, muss man sich als Anleger immer Sorgen um sein investiertes Kapital machen bis dies zurückbezahlt wurde.
Gerade bei Unternehmen wie der Deutschen Lichtmiete, so Rechtsanwalt Jens Reime, die Anlegergelder angenommen haben, sollte eine solche Bilanz dann zu denken geben, vor allem dann, wenn der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag nicht abgebaut wird, sondern sich sogar noch erhöht wie in diesem Fall.
Deutsche Lichtmiete Finanzierungsgesellschaft mbHbilanz2019ueberschuldet
Das Unternehmen hatte ja im Jahre 2018 eine Anleihe begeben.
Bekanntmachung gemäß § 8b Absatz 2 Nr. 10 Handelsgesetzbuch (HGB) in Verbindung mit § 14 Absatz 3 Wertpapierprospektgesetz (WpPG)
Angaben zum Emittenten und Inhalt:
Angaben zur Pflichtmitteilung:
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Rechtsanwalt Jens Reime aus Bautzen hat recht, denn solche wie hier zu dem Unternehmen veröfefntlichte Bilanzen sollten einen Anleegrd anns chon Unruhig werden lassen, denn an dieser Bilanz kann man nicht erkennen das das Unternehmen dann in der Lage sein wird die angenommenen Anlegergelder auch zurückbezahlen zu können, was die Anleegr ja hoffen.
Nun muss man sicherlich abwarten wie sich das genannte UNternehmnen nun in den nächsten Jahren entwickeln wird. Wachsam sollte der Anleger aber hier immer sein.
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