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Deutsche Lichtmiete – Gläubigerabstimmungen 69 IN 7/22

geralt (CC0), Pixabay
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Gläubigerabstimmungen 69 IN 7/22
Amtsgericht
Oldenburg (Oldb)
Beschluss

69 IN 7/​22 02.05.2022

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Deutsche Lichtmiete AG, vertr. d. d. Vorstand, Im Kleigrund 18b, 26135
Oldenburg (Oldenburg) (AG Oldenburg, HRB 210126),

vertreten durch:
Dr. Jörg Behrends, Scheideweg 161, 26127 Oldenburg (Oldenburg),
(Prozesspfleger),

Insolvenzverwalter:
Rechtsanwalt Rüdiger Weiß, Zippelhaus 5, 20457 Hamburg, Tel.: 040 30094115,
Fax: 040 30094116, E-Mail: hamburg@wallnerweiss.de

wird gemäß § 19 Abs. 2 S. 2 des Gesetzes über Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen (Schuldverschreibungsgesetz – SchVG) eine Gläubigerversammlung einberufen.

Termin zur Beschlussfassung der Versammlung der Anleihegläubiger der von der Deutsche Lichtmiete AG ausgegebenen:

Deutsche Lichtmiete EnergieEffizienzAnleihe 2023, WKN A2NB9P,
ISIN DE000A2NB9P4

wird bestimmt auf:

Dienstag, 24.05.2022, 10:00 Uhr auf dem Hof Urban, Raiffeisenstraße 1, 27798 Hude (Ortsteil Wüsting)

Hinsichtlich aktueller COVID-19 Kontaktbeschränkungen wird gebeten sich auf der Internetseite des Amtsgerichts Oldenburg zu informieren und evtl. veröffentliche Bekanntmachungen zu beachten.

Der Einlass erfolgt ab 09:00 Uhr.

Die Zufahrt für PKW`s erfolgt über die Holler Landstraße (Anfahrtsbeschreibung über die Internetseite www.Hof-Urban.de)

Tagesordnung:

Kurzbericht des Insolvenzverwalters zum laufenden Insolvenzverfahren.

Entscheidung der Gläubiger über die Wahl eines gemeinsamen Vertreters für alle Anleihegläubiger der Deutsche Lichtmiete EnergieEffizienzAnleihe 2023“ (WKN: A2NB9P; ISIN: DE000A2NB9P4),

Hinweise:

Die Gläubiger der Deutsche Lichtmiete EnergieEffizienzAnleihe 2023“ (WKN: A2NB9P; ISIN: DE000A2NB9P4),

können durch Mehrheitsbeschluss einen gemeinsamen Vertreter zur Wahrnehmung ihrer Rechte im Insolvenzverfahren bestellen. Die Wahl eines gemeinsamen Vertreters ist jedoch nicht verpflichtend. Wird ein gemeinsamer Vertreter bestellt, ist dieser allein berechtigt und verpflichtet, die Rechte der Gläubiger der Schuldverschreibung im Insolvenzverfahren geltend zu machen. Das betrifft auch die Rechte zur Forderungsanmeldung. Einem gemeinsamen Vertreter können auch Weisungen erteilt werden.

Zum gemeinsamen Vertreter kann jede geschäftsfähige natürliche Person oder eine juristische Person bestellt werden, die für das Amt geeignet ist und die Bereitschaft zur Übernahme des Amtes erklärt hat.

Die Gläubigerversammlung ist gemäß § 19 Abs. 2 SchVG, §§ 74ff. InsO nicht öffentlich. Beschlüsse der Gläubigerversammlung werden nach den Bestimmungen der Insolvenzordnung gefasst, § 19 Abs. 1 S. 1 SchVG.

Zur Teilnahme an der Gläubigerversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist jeder Inhaber der zu den Schuldverschreibungen der Deutsche Lichtmiete EnergieEffizienzAnleihe 2023“ (WKN: A2NB9P; ISIN: DE000A2NB9P4) gehörenden Teilschuldverschreibungen berechtigt. Entscheidend ist die Inhaberschaft am Tag der Gläubigerversammlung. An der Abstimmung nimmt jeder in der Versammlung anwesende Gläubiger nach Maßgabe des Nennbetrages der von ihm gehaltenen (Teil-) Schuldverschreibung teil.

Die Gläubiger müssen ihr Teilnahme- und Stimmrecht bei Einlass zur Gläubigerversammlung nachweisen. Als Nachweis genügt ein in Textform (§ 126b BGB) erstellter besonderer Nachweis des depotführenden Instituts oder Clearingsystems über die Inhaberschaft des Gläubigers an den Teilschuldverschreibungen. Der Nachweis sollte den vollen Namen des Inhabers und einen Nennbetrag in Euro ausweisen. Ist der besondere Nachweis nicht auf den Tag der Gläubigerversammlung ausgestellt, so kann der Nachweis auf den Tag der Gläubigerversammlung durch einen Sperrvermerk des depotführenden Instituts, wonach die vom Gläubiger gehaltenen Teilschuldverschreibungen bis zum Ende der Gläubigerversammlung beim depotführenden Institut gesperrt gehalten werden, geführt werden.

Die Teilnahme an der Gläubigerversammlung setzt ferner den Nachweis der Identität des Teilnehmers in geeigneter Weise (z.B. Personaldokumente) voraus.

Sofern Gläubiger keine natürlichen, sondern juristische Personen oder Personengesellschaften sind, müssen deren Vertreter in der Gläubigerversammlung ihre Vertretungsbefugnis durch Vorlage eines aktuellen Registerauszugs nachweisen.

Anleihegläubiger können sich in der Gläubigerversammlung nach Maßgabe der § 4 InsO, § 79 ZPO vertreten lassen. Vollmachten sind zu Beginn der Gläubigerversammlung nachzuweisen. Sie bedürfen der Textform (§ 128b BGB).

Für die Teilnahme an der Gläubigerversammlung sind die Covid-19-Bestimmungen des Amtsgerichts Oldenburg zu beachten.

Die Gläubigerversammlung ist beschlussfähig, wenn ein Anleihegläubiger anwesend oder vertreten ist. Beschlüsse, die mit der erforderlichen Mehrheit gefasst wurden, sind für alle Gläubiger bindend, auch wenn sie an der Beschlussfassung nicht mitgewirkt haben oder gegen den Beschluss gestimmt haben.

Diese Einladung wird im Insolvenzportal unter www.insolvenzbekanntmachungen.de und auf der Internetseite der Schuldnerin und im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Die Berechtigung zur Teilnahme der Gläubiger und zur Ausübung des Stimmrechts hängt nicht von der vorherigen Anmeldung ab.

Um die Prüfung der Teilnahme- und Stimmrechte zu erleichtern und einen pünktlichen Versammlungsbeginn zu gewährleisten, werden die Anleihegläubiger jedoch gebeten, sich zur Teilnahme an der Gläubigerversammlung und Ausübung des Stimmrechts vorab bei der STP Solutions GmbH, Brauerstraße 12, 76135 Karlsruhe unter der Anleihebezeichnung Deutsche Lichtmiete EnergieEffizienzAnleihe 2023“ (WKN: A2NB9P; ISIN: DE000A2NB9P4), anzumelden. Die Anmeldung sollte bis spätestens zum 18.05.2022 durch Übersendung der vorstehend beschriebenen Unterlagen erfolgen.

Haye
Rechtspflegerin

Hinweise (Art. 13 und 14 DSGVO) zum Datenschutz und zu Ihren Rechten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter: https:/​/​www.amtsgericht-oldenburg.niedersachsen.de/​wir_​ueber_​uns/​datenschutz_​datenschutzbeauftragter/​informationen-zum-datenschutz-164762.html Auf Wunsch werden wir Ihnen die Datenschutzerklärung auch zusenden.

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Amtsgericht
Oldenburg (Oldb)

Beschluss

69 IN 7/​22 02.05.2022

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

Deutsche Lichtmiete AG, vertr. d. d. Vorstand, Im Kleigrund 18b, 26135 Oldenburg
(Oldenburg) (AG Oldenburg, HRB 210126),
vertreten durch:
Dr. Jörg Behrends, Scheideweg 161, 26127 Oldenburg (Oldenburg),
(Prozesspfleger),

Insolvenzverwalter:
Rechtsanwalt Rüdiger Weiß, Zippelhaus 5, 20457 Hamburg, Tel.: 040 30094115,
Fax: 040 30094116, E-Mail: hamburg@wallnerweiss.de

wird gemäß § 19 Abs. 2 S. 2 des Gesetzes über Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen (Schuldverschreibungsgesetz – SchVG) eine Gläubigerversammlung einberufen.

Termin zur Beschlussfassung der Versammlung der Anleihegläubiger der von der Deutsche Lichtmiete AG ausgegebenen:

Deutsche Lichtmiete EnergieEffizienzAnleihe 2025, WKN A2TSCP,
ISIN DE000A2TSCP0

wird bestimmt auf:

Dienstag, 24.05.2022, 14:30 Uhr auf dem Hof Urban, Raiffeisenstraße 1, 27798 Hude (Ortsteil Wüsting)

Hinsichtlich aktueller COVID-19 Kontaktbeschränkungen wird gebeten sich auf der Internetseite des Amtsgerichts Oldenburg zu informieren und evtl. veröffentliche Bekanntmachungen zu beachten.

Der Einlass erfolgt ab 14:00 Uhr.

Die Zufahrt für PKW`s erfolgt über die Holler Landstraße (Anfahrtsbeschreibung über die Internetseite www.Hof-Urban.de)

Tagesordnung:

1.

Kurzbericht des Insolvenzverwalters zum laufenden Insolvenzverfahren.

2.

Entscheidung der Gläubiger über die Wahl eines gemeinsamen Vertreters für alle Anleihegläubiger der Deutsche Lichtmiete 2025, WKN A2TSCP,

ISIN DE000A2TSCP0

Hinweise:

Die Gläubiger der Deutsche Lichtmiete EnergieEffizienzAnleihe 2025, WKN A2TSCP, ISIN DE000A2TSCP0

können durch Mehrheitsbeschluss einen gemeinsamen Vertreter zur Wahrnehmung ihrer Rechte im Insolvenzverfahren bestellen. Die Wahl eines gemeinsamen Vertreters ist jedoch nicht verpflichtend. Wird ein gemeinsamer Vertreter bestellt, ist dieser allein berechtigt und verpflichtet, die Rechte der Gläubiger der Schuldverschreibung im Insolvenzverfahren geltend zu machen. Das betrifft auch die Rechte zur Forderungsanmeldung. Einem gemeinsamen Vertreter können auch Weisungen erteilt werden.

Zum gemeinsamen Vertreter kann jede geschäftsfähige natürliche Person oder eine juristische Person bestellt werden, die für das Amt geeignet ist und die Bereitschaft zur Übernahme des Amtes erklärt hat.

Die Gläubigerversammlung ist gemäß § 19 Abs. 2 SchVG, §§ 74ff. InsO nicht öffentlich. Beschlüsse der Gläubigerversammlung werden nach den Bestimmungen der Insolvenzordnung gefasst, § 19 Abs. 1 S. 1 SchVG.

Zur Teilnahme an der Gläubigerversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist jeder Inhaber der zu den Schuldverschreibungen der Deutsche Lichtmiete EnergieEffizienzAnleihe 2025“ (WKN: A2TSCP; ISIN: DE000A2TSCP0) gehörenden Teilschuldverschreibungen berechtigt. Entscheidend ist die Inhaberschaft am Tag der Gläubigerversammlung. An der Abstimmung nimmt jeder in der Versammlung anwesende Gläubiger nach Maßgabe des Nennbetrages der von ihm gehaltenen (Teil-) Schuldverschreibung teil.

Die Gläubiger müssen ihr Teilnahme- und Stimmrecht bei Einlass zur Gläubigerversammlung nachweisen. Als Nachweis genügt ein in Textform (§ 126b BGB) erstellter besonderer Nachweis des depotführenden Instituts oder Clearingsystems über die Inhaberschaft des Gläubigers an den Teilschuldverschreibungen. Der Nachweis sollte den vollen Namen des Inhabers und einen Nennbetrag in Euro ausweisen. Ist der besondere Nachweis nicht auf den Tag der Gläubigerversammlung ausgestellt, so kann der Nachweis auf den Tag der Gläubigerversammlung durch einen Sperrvermerk des depotführenden Instituts, wonach die vom Gläubiger gehaltenen Teilschuldverschreibungen bis zum Ende der Gläubigerversammlung beim depotführenden Institut gesperrt gehalten werden, geführt werden.

Die Teilnahme an der Gläubigerversammlung setzt ferner den Nachweis der Identität des Teilnehmers in geeigneter Weise (z.B. Personaldokumente) voraus.

Sofern Gläubiger keine natürlichen, sondern juristische Personen oder Personengesellschaften sind, müssen deren Vertreter in der Gläubigerversammlung ihre Vertretungsbefugnis durch Vorlage eines aktuellen Registerauszugs nachweisen.

Anleihegläubiger können sich in der Gläubigerversammlung nach Maßgabe der § 4 InsO, § 79 ZPO vertreten lassen. Vollmachten sind zu Beginn der Gläubigerversammlung nachzuweisen. Sie bedürfen der Textform (§ 128b BGB).

Für die Teilnahme an der Gläubigerversammlung sind die Covid-19-Bestimmungen des Amtsgerichts Oldenburg zu beachten.

Die Gläubigerversammlung ist beschlussfähig, wenn ein Anleihegläubiger anwesend oder vertreten ist. Beschlüsse, die mit der erforderlichen Mehrheit gefasst wurden, sind für alle Gläubiger bindend, auch wenn sie an der Beschlussfassung nicht mitgewirkt haben oder gegen den Beschluss gestimmt haben.

Diese Einladung wird im Insolvenzportal unter www.insolvenzbekanntmachungen.de und auf der Internetseite der Schuldnerin und im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Die Berechtigung zur Teilnahme der Gläubiger und zur Ausübung des Stimmrechts hängt nicht von der vorherigen Anmeldung ab.

Um die Prüfung der Teilnahme- und Stimmrechte zu erleichtern und einen pünktlichen Versammlungsbeginn zu gewährleisten, werden die Anleihegläubiger jedoch gebeten, sich zur Teilnahme an der Gläubigerversammlung und Ausübung des Stimmrechts vorab bei der STP Solutions GmbH, Brauerstraße 12, 76135 Karlsruhe unter der Anleihebezeichnung Deutsche Lichtmiete EnergieEffizienzAnleihe 2025“ (WKN: A2TSCP; ISIN: DE000A2TSCP0), anzumelden. Die Anmeldung sollte bis spätestens zum 18.05.2022 durch Übersendung der vorstehend beschriebenen Unterlagen erfolgen.

 

 

 

Haye
Rechtspflegerin

Hinweise (Art. 13 und 14 DSGVO) zum Datenschutz und zu Ihren Rechten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter: https:/​/​www.amtsgericht-oldenburg.niedersachsen.de/​wir_​ueber_​uns/​datenschutz_​datenschutzbeauftragter/​informationen-zum-datenschutz-164762.html Auf Wunsch werden wir Ihnen die Datenschutzerklärung auch zusenden.

Amtsgericht
Oldenburg (Oldb)

Beschluss

69 IN 7/​22 02.05.2022

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

Deutsche Lichtmiete AG, vertr. d. d. Vorstand, Im Kleigrund 18b, 26135 Oldenburg (Oldenburg) (AG Oldenburg, HRB 210126),
vertreten durch:
Dr. Jörg Behrends, Scheideweg 161, 26127 Oldenburg (Oldenburg),
(Prozesspfleger),

Insolvenzverwalter:
Rechtsanwalt Rüdiger Weiß, Zippelhaus 5, 20457 Hamburg, Tel.: 040 30094115,
Fax: 040 30094116, E-Mail: hamburg@wallnerweiss.de

wird gemäß § 19 Abs. 2 S. 2 des Gesetzes über Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen (Schuldverschreibungsgesetz – SchVG) eine Gläubigerversammlung einberufen.

Termin zur Beschlussfassung der Versammlung der Anleihegläubiger der von der Deutsche Lichtmiete AG ausgegebenen:

Deutsche Lichtmiete EnergieEffizienzAnleihe 2027, WKN A3H2UH,
ISIN DE000A3H2UH3

wird bestimmt auf: .

Mittwoch, 25.05.2022, 10:00 Uhr auf dem Hof Urban, Raiffeisenstraße 1, 27798
Hude (Ortsteil Wüsting)

Hinsichtlich aktueller COVID-19 Kontaktbeschränkungen wird gebeten sich auf der Internetseite des Amtsgerichts Oldenburg zu informieren und evtl. veröffentliche Bekanntmachungen zu beachten.

Der Einlass erfolgt ab 09:00 Uhr.

Die Zufahrt für PKW`s erfolgt über die Holler Landstraße (Anfahrtsbeschreibung über die Internetseite www. Hof-Urban.de)

Tagesordnung:

1.

Kurzbericht des Insolvenzverwalters zum laufenden Insolvenzverfahren.

2.

Entscheidung der Gläubiger über die Wahl eines gemeinsamen Vertreters für alle Anleihegläubiger der Deutsche Lichtmiete 2027, WKN A3H2UH, ISIN DE000 A3H2UH3.

Hinweise:

Die Gläubiger der Deutsche Lichtmiete EnergieEffizienzAnleihe 2027, WKN A3H2UH, ISIN DE000 A3H2UH3

können durch Mehrheitsbeschluss einen gemeinsamen Vertreter zur Wahrnehmung ihrer Rechte im Insolvenzverfahren bestellen. Die Wahl eines gemeinsamen Vertreters ist jedoch nicht verpflichtend. Wird ein gemeinsamer Vertreter bestellt, ist dieser allein berechtigt und verpflichtet, die Rechte der Gläubiger der Schuldverschreibung im Insolvenzverfahren geltend zu machen. Das betrifft auch die Rechte zur Forderungsanmeldung. Einem gemeinsamen Vertreter können auch Weisungen erteilt werden.

Zum gemeinsamen Vertreter kann jede geschäftsfähige natürliche Person oder eine juristische Person bestellt werden, die für das Amt geeignet ist und die Bereitschaft zur Übernahme des Amtes erklärt hat.

Die Gläubigerversammlung ist gemäß § 19 Abs. 2 SchVG, §§ 74ff. InsO nicht öffentlich. Beschlüsse der Gläubigerversammlung werden nach den Bestimmungen der Insolvenzordnung gefasst, § 19 Abs. 1 S. 1 SchVG.

Zur Teilnahme an der Gläubigerversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist jeder Inhaber der zu den Schuldverschreibungen der Deutsche Lichtmiete EnergieEffizienzAnleihe 2027“ (WKN: A3H2UH; ISIN: DE000 A3H2UH3) gehörenden Teilschuldverschreibungen berechtigt. Entscheidend ist die Inhaberschaft am Tag der Gläubigerversammlung. An der Abstimmung nimmt jeder in der Versammlung anwesende Gläubiger nach Maßgabe des Nennbetrages der von ihm gehaltenen (Teil-) Schuldverschreibung teil.

Die Gläubiger müssen ihr Teilnahme- und Stimmrecht bei Einlass zur Gläubigerversammlung nachweisen. Als Nachweis genügt ein in Textform (§ 126b BGB) erstellter besonderer Nachweis des depotführenden Instituts oder Clearingsystems über die Inhaberschaft des Gläubigers an den Teilschuldverschreibungen. Der Nachweis sollte den vollen Namen des Inhabers und einen Nennbetrag in Euro ausweisen. Ist der besondere Nachweis nicht auf den Tag der Gläubigerversammlung ausgestellt, so kann der Nachweis auf den Tag der Gläubigerversammlung durch einen Sperrvermerk des depotführenden Instituts, wonach die vom Gläubiger gehaltenen Teilschuldverschreibungen bis zum Ende der Gläubigerversammlung beim depotführenden Institut gesperrt gehalten werden, geführt werden.

Die Teilnahme an der Gläubigerversammlung setzt ferner den Nachweis der Identität des Teilnehmers in geeigneter Weise (z.B. Personaldokumente) voraus.

Sofern Gläubiger keine natürlichen, sondern juristische Personen oder Personengesellschaften sind, müssen deren Vertreter in der Gläubigerversammlung ihre Vertretungsbefugnis durch Vorlage eines aktuellen Registerauszugs nachweisen.

Anleihegläubiger können sich in der Gläubigerversammlung nach Maßgabe der § 4 InsO, § 79 ZPO vertreten lassen. Vollmachten sind zu Beginn der Gläubigerversammlung nachzuweisen. Sie bedürfen der Textform (§ 128b BGB).

Für die Teilnahme an der Gläubigerversammlung sind die Covid-19-Bestimmungen des Amtsgerichts Oldenburg zu beachten.

Die Gläubigerversammlung ist beschlussfähig, wenn ein Anleihegläubiger anwesend oder vertreten ist. Beschlüsse, die mit der erforderlichen Mehrheit gefasst wurden, sind für alle Gläubiger bindend, auch wenn sie an der Beschlussfassung nicht mitgewirkt haben oder gegen den Beschluss gestimmt haben.

Diese Einladung wird im Insolvenzportal unter www.insolvenzbekanntmachungen.de und auf der Internetseite der Schuldnerin und im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Die Berechtigung zur Teilnahme der Gläubiger und zur Ausübung des Stimmrechts hängt nicht von der vorherigen Anmeldung ab.

Um die Prüfung der Teilnahme- und Stimmrechte zu erleichtern und einen pünktlichen Versammlungsbeginn zu gewährleisten, werden die Anleihegläubiger jedoch gebeten, sich zur Teilnahme an der Gläubigerversammlung und Ausübung des Stimmrechts vorab bei der STP Solutions GmbH, Brauerstraße 12, 76135 Karlsruhe unter der Anleihebezeichnung Deutsche Lichtmiete EnergieEffizienzAnleihe 2027“ (WKN: A3H2UH; ISIN: DE000 A3H2UH3), anzumelden. Die Anmeldung sollte bis spätestens zum 18.05.2022 durch Übersendung der vorstehend beschriebenen Unterlagen erfolgen.

 

Haye
Rechtspflegerin

Hinweise (Art. 13 und 14 DSGVO) zum Datenschutz und zu Ihren Rechten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter: https:/​/​www.amtsgericht-oldenburg.niedersachsen.de/​wir_​ueber_​uns/​datenschutz_​datenschutzbeauftragter/​informationen-zum-datenschutz-164762.html Auf Wunsch werden wir Ihnen die Datenschutzerklärung auch zusenden.

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