Startseite Allgemeines Deutsche Lichtmiete: Insolvenzgericht Oldenburg lehnt Insolvenz in Eigenverantwortung ab
Allgemeines

Deutsche Lichtmiete: Insolvenzgericht Oldenburg lehnt Insolvenz in Eigenverantwortung ab

0fjd125gk87 (CC0), Pixabay
Teilen

Das unseren Informationen nach zumindest für die Produktonsgesellschaft und Vermietgesellschaft, damit dürfte wiederum ein weiterer Baustein in der schier unendlichen Geschichte der DLM weggebroch sein.

Angeordnet worden ist aber hier, so haben wir gehört nicht wie bei der Deutschen Lichtmiete AG ein „starker Insolvenzverwalter“ siondern ein „schwacher Insolvenzverwalter“ um einmal in der Spache des Insolvenzrechtes zu bleiben.

Wir haben die Anträge auf Eigenverwaltung  „eher für Schwachsinn“ gehalten, konnten uns dann auch nicht vorstellen, das das Insolvenzgericht Oldenburg den Anträgen folgen würde. Gut so. Nun dürften alle Beteiligten wieder zu dem alten ASusgangspunkt zurückkommen, und der/die Insolvenzverwalter können nun endlich einmal in Ruhe ans aufräumen und aufklären gehen.

Definition:

Wenn der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens zulässig ist, muss das Gericht alle Maßnahmen treffen, die erforderlich erscheinen, um bis zur Entscheidung über den Antrag eine für die Gläubiger nachteilige Veränderung der Vermögenslage des Schuldners zu verhüten (s. § 21 Abs. 1 Satz 1 InsO). Dazu kann das Gericht insbesondere einen vorläufigen Insolvenzverwalter bestellen.

Wird in diesem Zusammenhang dem Schuldner ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt, so handelt es sich um einen so genannten starken Insolvenzverwalter. Auf ihn geht dann die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen des Schuldners über ( s. § 21 Abs. 1 Satz 1 InsO).

Bestellt das Gericht dagegen einen vorläufigen Insolvenzverwalter, ohne dass dem Schuldner ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt wird, so muss das Gericht die konkreten Pflichten des so genannten schwachen Insolvenzverwalters bestimmen.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Hat der Vertrieb der DEGAG etwa Angst vor unserer IG-Degag?

Ach, Herr Ebner, was soll ich sagen – kreatives Marketing liegt Ihnen...

Allgemeines

VORSICHTvor der IGDEGAG.de eine von Vermittlern gegründete Interessengemeinschaft mit Tilo Ebner an der Spitze

Wir hatten bereits davon gehört, dass es eine Interessengemeinschaft des Vertriebs der...

Allgemeines

Analyse der Kundenkommentare zur Solarisbank und Verbesserungsvorschläge

Die Kundenkommentare zur Solarisbank zeichnen ein überwiegend negatives Bild, mit zahlreichen Beschwerden...

Allgemeines

Interview mit Rechtsanwalt Daniel Blazek: „Wie erkennt man seriöse Finanzberater?“

Rechtsanwalt Daniel Blazek hat in seiner Zeit als Rechtsanwalt weit über 1000...