Eine Diskussion, die man sicherlich nicht nur führen kann, sondern sicherlich auch führen muss, denn mal ganz ehrlich, was will der einzelne Direktanleger mit seiner Leuchte? Zu Hause als Schlafzimmerbeleuchtung oder als Garagenbeleuchtung nutzen? Eher undenkbar aus meiner Sicht.
Ähnlich wie bei P&R könnte sich also hier eine Lösung mit Hilfe des Insolvenzverwalters in Bezug auf das Eigentum der Direktanleger anbahnen. Entweder man führt die Verträge mit den Unternehmen, wo die Leuchten instaliert sind, weiter oder aber man sucht einen Käufer für diese Leuchten, die vorhanden sind.
Um das Modell I zu betreiben, müsste man natürlich einmal feststellen, ob die Mieten überhaupt auskömmlich sind, um Servicekosten und Verwaltung tragen zu können. Hier darf man dann wohl erhebliche Zweifel haben. Somit würde dann nur noch die Variante mit dem Verkauf aus Anlegersicht Sinn machen. Dann hätte man sicherlich einen erheblichen Verlust aber eben dann keinen Totalverlust.
Der Insolvenzverwalter hat sich auf unsere Anfrage hin noch nicht geäußert.
Tatsache ist aber, sollte der Insolvenzverwalter den Plan den Leuchtenbestand der Direktanleger zu verwerten, dann muss man vorher einen Preis festlegen, den die Anleger haben wollen, damit ihre Zustimmung als gegeben gilt. Hier wollen wir von der IG Deutsche Lichtmiete natürlich ein Wort mitreden und die Interessen der Anleger vertreten.
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