Ja das ist die Zahl, die wir aus dem Auszug des zur Deutsche Lichtmiete Produktionsgesellschaft mbH erstellten Insolvenzgutachtens kennen. Den wesentlichen Teil davon hat man uns in die Redaktion anonym zugespielt.
Nun fragt man sich natürlich „können die jetzt wieder Verfügungsberechtigten hier nachträglich noch Unterlagen anfertigen, um das in einem besseren Licht erscheinen zu lassen?“. Eine Frage die wir im Raum stehen lassen wollen zum jetzigen Zeitpunkt.
Man könnte diesen Gedanken dann natürlich möglicherweise auch deshalb bekommen, weil man weiß, wie sich die Beschuldigten in der Vergangenheit an korrektes Arbeiten gehalten haben. Nun gilt natürlich für diese Beschuldigten auch die Unschuldsvermutung.
16 IN 49/21: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Deutsche Lichtmiete Produktionsgesellschaft mbH, Im Kleigrund 14, 26135 Oldenburg (Oldenburg) (AG Oldenburg, HRB 207794), vertr. d.: Alexander Hahn, Im Kleigrund 14, 26135 Oldenburg (Oldenburg), (Geschäftsführer), wurde der Beschluss vom 05.01.2022 über die Anordnung von Sicherungsmaßnahmen am 24.02.2022 aufgehoben.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Oldenburg (Oldb), 24.02.2022
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