Startseite Allgemeines Deutsche Lichtmiete-THD Treuhanddepot GmbH Bremen – ob sich das der Staatsanwalt und der Insolvenzverwalter noch lange anschaut?
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Deutsche Lichtmiete-THD Treuhanddepot GmbH Bremen – ob sich das der Staatsanwalt und der Insolvenzverwalter noch lange anschaut?

kpuljek (CC0), Pixabay
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Nun, unsere Stammleser werden wissen, dass wir immer GUT informiert sind, da wir sehr viele Vertriebler natürlich kennen. Nun hat man uns eine Nachricht zugetragen, die, wenn diese Nachricht stimmt, einfach unglaublich ist.

Man hat uns mitgeteilt, dass der GF des genannten Unternehmens derzeit „seine Truppen sammelt“, um diese zu instrumentalisieren.

Heute soll es eine Konferenz gegeben haben, in der man den Vertrieblern gesagt hat, welchen Anwälten man als Anleger ein Mandat erteilen sollte. Die hätte man dann bei einer Gläubigerversammlung im Griff.

Liebe Anleger der Deutschen Lichtmiete, meiden Sie bitte dringend jeden Rechtsanwalt, den ihnen ein Vermittler empfiehlt. Hier wird auf Ihre Kosten ein Spiel getrieben.

Finger weg von Rechtsanwälten, die von den Vermittlern empfohlen werden.

2 Kommentare

  • Vermutlich hat die THD GmbH bereits einen Anwalt mandatiert, der im Namen und auf Kosten der Anleger Auskunft über die Endkunden und die Mietenweiterleitung vom Insolvenzverwalter erzwingen und die Anleger auf Gläubigerversammlungen vertreten soll. Mit der Einladung zur Gläubigerversammlung werden wir sehen, wo wir das Kreuz machen sollen.
    Die nicht bezahlten Mieten im Zeitraum bis zur Eröffnung des Regelinsolvenzverfahrens sind m.W. für die THD GmbH schonmal uneinbringbar verloren. Darüber hinaus kann die THD siche frustierten Anlegern ein paar Anwälte empfehlen, die gerade bei der THD die Klinken putzen.
    Anwälte, die ihre Gegnerliste (Vermittler, Insolvenzverwalter, Banken, Wirtschaftsprüfer) nicht ungefiltert offenlegen, sollten vom Anleger kein Mandat bekommen. Das Bundesverfassungsgerichts hat die frühere gängige Rechtsprechung der Instanzgerichte zum vermeintlichen Verbot, über anwaltliche Gegner und geführte Auseinandersetzungen zu berichten, aufgehoben (BVerfG Az. 1 BvR 1625/06). Es gibt inzwischen Anwälte, die Ihre Gegnerliste vollständig offenlegen. „Wes Brot ich ess, des Lied ich sing“. Ein Satz aus dem Mittelalter, der dem Minnesänger Walther von der Vogelweide zugeschrieben wird.

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