Viele raten dazu, die Wirtschaftsprüfer, die Geschäftsführer, die Banken oder sonstige Dritte in Anspruch zu nehmen. Die Erfahrung hat gezeigt, dass der größte Erfolg im Rahmen der Inanspruchnahme der Vermittler zu erzielen ist. Daher haben wir uns auf diese Prozesse spezialisiert.
Wirtschaftsprüfer werden von deutschen Gerichten im Rahmen von Klagen aufgrund von gescheiterten Anlagemodellen erfahrungsgemäß nicht in die Haftung genommen. Die Geschäftsführer sind am Ende immer mittelos. Da bleiben nicht viele über, die man am Ende erfolgreich in Anspruch nehmen kann.
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Das kann man im Internet auf der Seite eines Rechtsanwaltes nachlesen, der um Anlegermandate wirbt und mit Verlaub, das ist für uns „Mandantenfängerei“ nichts anderes.
Er schreibt aber in dieser Aussage eben nicht, dass er damit nur einen Mandatsgrund haben will, von Ihnen dann möglicherweise tausende von Euros als Vorschuss auch für einen Sinnlosprozess.
Natürlich kann kein Anwalt behaupten, dass ein Berater sie falsch beraten hat, er kann nur Fakten zusammentragen, die dafürsprechen könnten, dann eine Klage bei Gericht einreichen, was natürlich viel Geld kostet, wenn sie keine Rechtsschutzversicherung haben und die Kosten selbst aufbringen müssten.
Ob sie dann vor Gericht auch Recht bekommen, das ist eine andere Frage, die Ihnen auch der Rechtsanwalt nicht beantworten kann. Er bekommt da aber auf jeden Fall sein Honorar, auch wenn er verliert.
Zudem beachten Sie bitte, dass der Anwalt eine Bonitätsauskunft über den Vermittler einholt, den sie verklagen wollen bzw. nachfragt, ob dieser Vermittler eine Vermögensschadenhaftpflicht hat, denn sonst könnten sie, auch wenn sie einen Prozess gewinnen würden, auf der Forderung sitzen bleiben, wenn der Vermittler kein Vermögen mehr hat, um ihre Forderungen zu begleichen.
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