So kann man es im Insolvenzgutachten von Insolvenzverwalter Rüdiger Weiß nachlesen. Jenem Rüdiger Weiß, dem die neue und alte Geschäftsführung der Deutschen Lichtmiete nun „handwerkliche Fehler“ vorwirft.
Jenem Insolvenzverwalter, der keinerlei Eigeninteresse daran hat, eine „fehlerhafte Einschätzung“ gegenüber dem Insolvenzgericht in Oldenburg abzugeben.
Als Bilanz seines Insolvenzgutachtens zur Deutschen Lichtmiete AG schreibt Rüdiger Weiß:
Zitat:
Zusammengefasst beantworte ich die zur Begutachtung gestellten Fragen wie folgt:
Es liegen Tatsachen vor, wonach der Schluss auf die Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung der Schuldnerin gerechtfertigt ist.
Die Fortführungsprognose gemäß § 19 InsO ist negativ, die gemäß §§ 22 Abs. 1 Satz 2, 158 Abs. 1 InsO zur Fortführung im Insolvenzverfahren hingegen zunächst positiv und endet voraussichtlich mit dem Gefahrenübergang der unmittelbar bevorstehenden Transaktion.
Im Falle der Eröffnung des Insolvenzverfahrens können die Kosten aus der Masse gedeckt werden.
Zitat Ende
Bedenkt man diese Bilanz von unabhängiger Seite, dann fragt man sich doch ganz ehrlich, „was machen die jetzt da bei der Deutschen Lichtmiete?“
Interessant auch weitere Aussagen im Bericht des Insolvenzverwalters:
Deutsche Lichtmiete AG
Die Aktiengesellschaft nimmt die administrativen Aufgaben innerhalb der Gruppe wahr. Übergreifend werden das Marketing, die Buchhaltung und das Controlling sowie die gesamte Personalbuchhaltung zentral gesteuert. Zudem ist die IT-Abteilung bei der Aktiengesellschaft angesiedelt. Die Konzentration bestimmter Leistungen auf einzelne Gruppenmitglieder ist dabei vor allem wirtschaftlich sinnvoll, da individuelle Leis- tungsbezüge zu deutlich höheren Kosten führen würden. Daneben war die Aktiengesell- schaft zur Kapitalgewinnung Wiir die Ausgabe von Anleihen zuständig. Insgesamt wurden von der Aktiengesellschaft drei Anleihen mit einem Volumen von insgesamt ca. C 130 Mio. emittiert.
Deutsche Lichtmiete Produktionsgesellschaft mbH
Die Deutsche Lichtmiete Produktionsgesellschaft mbH produziert LED-Beleuchtungssysteme. Hierbei handelt es sich angabegemäß um eigenentwickelte Produkte „Made in Germany“. Hergestellt werden Hallenstrahler in verschiedenen Größen mit unterschiedlicher Flammenzahl, Lichtbandmodule mit variabler Länge und IP65-Standard sowie das angabegemäß weltweit dünnste hintergrundbeleuchtete Panel. Das Unternehmen habe außerdem patentgeschützte Röhren mit LED entwickelt, welche 150.000 Stunden halten.
Das Hauptaugenmerk bei der Entwicklung lag dabei generell auf einer langen Haltbarkeit, da die Produkte nicht zum Verkauf bestimmt sind, sondern langfristig vermietet werden
Die für die Produktion benötigten Werkzeuge wurden angabegemäß von Lieferanten in Deutschland gebaut. Die weiteren Lieferanten des Unternehmens stellen mit diesen Werkzeugen wiederum die benötigten Alu- und Kunststoffteile her. Die Endmontage findet danach „In-House“ bei der Deutschen Lichtmiete statt.
Deutsche Lichtmiete Vermietgesellschaft mbH
Die Deutsche Lichtmiete Vermietgesellschaft mbH ist zuständig für die Werbung der Kunden, die Planung und Installation der Lichtanlagen sowie die Verwaltung der Mietverträge. Bei den Kunden handelt es sich um Industriekunden und öffentliche Einrichtungen. Die Planung und Installation der Leuchten nimmt dabei je nach Größe des Projekts mindestens einige Monate, teilweise aber sogar mehrere Jahre in Anspruch. Die Vermietgesellschaft musste diese zumeist fremdbeauftragten Arbeiten vorfinanzieren, da Planung und Installation von den Kunden nicht gesondert vergütet wird. Von den Kunden wird nach vollständiger Installation lediglich die vereinbarte Miete gezahlt. Bei einigen Kunden wurden dabei zu Beginn der Verträge mietfreie Zeiten vereinbart. Die Vorfinanzierung führte im Ergebnis zu einem erheblichen Liquiditätsbedarf bei der Vermietgesellschaft. Diese erhielt für ihre Tätigkeiten daher aus der Unternehmensgruppe eine sog. Geschäftsbesorgungsvergütung, zuletzt in 2021 in Höhe von ca. C 34 Mio. bei Mieteinnahmen aus den Kundenverträgen in Höhe von ca. C 4,1 Mio. im gleichen Jahr.
Aufgrund des erhöhten Finanzierungsbedarfs im Rahmen des Mietmodells beabsichtigte die Schuldnerin, parallel ein Verkaufsmodell am Markt zu etablieren und begann in 2020 mit dem Aufbau von Kooperationen. Von den Kooperationspartnern sollten Leuchten zum Weiterkauf erworben werden. So erwarb die Deutsche Lichtmiete Leuchten der Zumtobel Lighting GmbH mit einer zehnjährigen Garantie zu einem Einkaufspreis in Höhe von C 10 Mio. Beabsichtigt war angabegemäß, diese Leuchten zu einem fünffachen Verkaufspreis, welcher der von Zumtobel ausgewiesenen UVP der Leuchten entsprechen soll, an Kunden zu veräußern.
Deutsche Lichtmiete Handelsgesellschaft mbH
Zwischen die Produktionsgesellschaft und die Vermietgesellschaft geschaltet ist die Deutsche Lichtmiete Handelsgesellschaft mbH, welche die Leuchten von der Produktionsgesellschaft kauft und an die Vermietgesellschaft vermietet.
Nach derzeitigem Kenntnisstand hat die Deutsche Lichtmiete Handelsgesellschaft mbH zu keinem Zeitpunkt Rechtsgeschäfte mit Unternehmen außerhalb der Gruppe getätigt. Vielmehr dient die interne Abwicklung über die Handelsgesellschaft offensichtlich dazu, die von der Produktionsgesellschaft hergestellten oder eingekauften Leuchten zu einem vier- bis fünffachen der vom Unternehmen kalkulierten Herstellungskosten als Kaufpreises zu erwerben und damit eine entsprechend hohe Aktivierung zu ermöglichen. Dies diente insbesondere dazu, gegenüber den Anleihegläubigern der Aktiengesellschaft eine Besicherung zu Verkaufspreisen darzustellen.
Direkt-Investitionsgesellschaften
Die Aufgabe der Direkt-lnvestitionsgesellschaften war es, Gelder von Direktinvestoren einzusammeln. Die einzelnen DLM Direkt-Investitionsgesellschaften waren dabei jeweils auf Direktinvestitionen gegenüber maximal 20 Investoren mit einem Gesamt- volumen von maximal C 20 Mio. beschränkt. Hingegen waren die Deutsche Lichtmiete Direkt-Investitionsgesellschaften diesen Beschränkungen nicht unterlegen und konnten Direktinvestitionen gegenüber zahlreichen Investoren mit je nach Produkt unterschiedlichen Mindestvolumen ermöglichten.
Bei den Deutsche Lichtmiete Direktinvestitionsgesellschaften erfolgte der Einkauf von Leuchten ausschließlich über die Handelsgesellschaft. Den Investoren wurden dabei sämtliche Produkte der Deutschen Lichtmiete zum Kauf angeboten. Von den DLM Direkt-Investitionsgesellschaften wurden die Leuchten hingegen direkt von der Produktionsgesellschaft oder von der Vermietgesellschaft eingekauft, wobei den Investoren ausschließlich das Produkt „HB 5 Strahler“ zum Kauf angeboten wurde.
Deutsche Lichtmiete Finanzierungsgesellschaft mbH
Von der Deutsche Lichtmiete Finanzierungsgesellschaft mbH wurde die nachfolgende Anleihe aufgesetzt:
„Deutsche Lichtmiete EnergieEffizienzAnleihe 2022“
ISIN DE000 WKN A2G9JL5
- 600 Anleger mit insgesamt C 10 Mio.
Die Anleihe diente der Finanzierung der Immobilienprojekte der Unternehmensgruppe. Geplant waren der Bau einer Produktionsstätte für geschätzt fi 3 Mio. sowie eines Verwaltungsgebäudes für geschätzt f 5 Mio. Hierfür wurde von der Produktions- gesellschaft das Grundstück in Sandkrug (Theodor-Heuss-Straße 14, 26209 Hatten) und von der Aktiengesellschaft ein Grundstück in Oldenburg (Kleigrund 2, 26135 Oldenburg) erworben.
Die Baukosten für die Produktionsstätte in Sandkrug beliefen sich schlussendlich auf € 6,5 Mio. Für das Verwaltungsgebäude wurde die Kostenprognose wiederholt korrigiert auf zuletzt C 10 bis 12 Mio. Aufgrund dieser erheblichen Kostensteigerung wurde lediglich das Projekt in Sandkrug umgesetzt und vom Bau des Verwaltungs- gebäudes Abstand genommen. Das Grundstück in Oldenburg wurde mangels Umsetzung der geplanten Bebauung im September 2021 an die Stadt Oldenburg rückaufgelassen.
Deutsche Lichtmiete Vertriebsgesellschaft für ethisch-ökologische Kapitalanlagen mbH
Die Deutsche Lichtmiete Vertriebsgesellschaft für ethisch-ökologische Kapital- anlagen mbH ist verantwortlich für den Eigenkapitalvertrieb der Unternehmensgruppe. Es wurden entsprechende Kapitalvertriebe, freie Finanzdienstleister, Banken und Börsen für den Vertrieb angesprochen, geschult und verwaltet. Neben den Vertriebs- aktivitäten wurde die Verwaltung der Investoren, Vertriebspartner und der Zahlstellen (Banken) übernommen. Dabei wurden die Daten mit der eigens entwickelten Datenbank DataControl verwaltet. Zu den weiteren Tätigkeiten zählten Annahme und Abwicklung von Beitrittserklärungen und Zeichnungsscheinen, Vorbereitung und Abwicklung von Provisionsabrechnungen und Vergütungssystemen, Aufbereitung und Überwachung von Verträgen (Adressänderungen, Änderungen Kontoverbindungen, Übertragungen, Erbschaften, etc.), Vorbereitung von Auszahlungen als Schnittstelle zur Buchhaltung, Organisation von Telefonkonferenzen und Webinaren sowie die Erstellung von Newslettern.
Holy Trinity GmbH
Die Holy Trinity GmbH hat ihren Sitz in Dresden und sollte insbesondere den Vertrieb in der Region Ost übernehmen.
Concept Light AG
Die Concept Light AG mit Sitz in der Schweiz hält diverse Namensrechte für den Schweizer Markt.
Weitere Gesellschaften
Darüber hinaus kann nicht ausgeschlossen werden, dass Geschäftsbeziehungen zu weiteren Gesellschaften bestehen, wobei zu Art, Weise und Umfang der Tätigkeiten dieser Gesellschaften keine Auskünfte erteilt wurden.
Finanzierungsmodelle
Mangels Bankenfinanzierung war die Unternehmensgruppe gezwungen, auf eine Finanzierung über Direktinvestitionen sowie Anleihen zurückzugreifen. Die einzelnen Modelle stellen sich wie folgt dar:
Direktinvestitionen
Im Rahmen der Direktinvestitionen ist zwischen dem Modell der Deutsche Lichtmiete Direkt-lnvestitionsgesellschaften und dem Modell der DLM Direkt- Investitionsgesellschaften zu unterscheiden:
Modell der Deutsche Lichtmiete Direkt-Investitionsgesellschaften
Bei diesen Direktinvestitionen handelt es sich um Vermögensanlagen nach dem Vermögensanlagegesetz. Unter Einschaltung der THD Treuhanddepot GmbH für die Mittelverwendungskontrolle wurden die produzierten Lampen zunächst von der Handelsgesellschaft an die Deutsche Lichtmiete Direkt-Investitionsgesellschaft mbH, die Deutsche Lichtmiete 2. Direkt-Investitionsgesellschaft mbH oder die Deutsche Lichtmiete 3. Direkt-lnvestitionsgesellschaft mbH veräußert. Diese verkauften die Lampen wiederum an die einzelnen Direktinvestoren. Die Investitionsvolumen sowie die Zahl der Investoren stellen sich dabei wie folgt dar:
Deutsche Lichtmiete Direkt-Investitionsgesellschaft mbH ca. 1500 Direktinvestoren mit C 30 Mio.
Deutsche Lichtmiete 2. Direkt-lnvestitionsgesellschaft mbH ca. 620 Gläubiger mit C 13,8 Mio.
Deutsche Lichtmiete 3. Direkt-Investitionsgesellschaft mbH ca. 1000 Gläubiger mit f 27,5 Mio.
Dabei war bereits im Kaufvertrag mit den Direktinvestoren eine Zurückvermietung der Lampen an die jeweilige Direkt-Investitionsgesellschaft vereinbart. In sämtlichen Verträgen ist außerdem eine fixe Rückkaufverpflichtung für die Leuchten vereinbart, so dass die Direkt-lnvestitionsgesellschaften nach Ablauf der Mietdauer entweder automatisch oder nach Leistung einer Abschlusszahlung Eigentümer der Leuchten werden.
Modell der DLM Direkt-Investitionsgesellschaften
Im Gegensatz zum Modell der Deutsche Lichtmiete Direkt-Investitionsgesellschaften war die Anlagemöglichkeit bei den DLM Direkt-Investitionsgesellschaften jeweils auf maximal 20 Gläubiger und ein maximales Anlagevolumen in Höhe von insgesamt C 20 Mio. beschränkt. Aufgrund der größeren Investitionsvolumen der einzelnen Investoren wurde eine Abwicklung überwiegend unmittelbar mit der jeweiligen DLM Direkt-lnvestitionsgesellschaft ohne Zwischenschaltung eines Treuhänders vereinbart. Die jeweiligen DLM Direkt-Investitionsgesellschaften kauften die Leuchten dabei entweder direkt von der Produktionsgesellschaft oder über die Vermiet- gesellschaft, wobei den Investoren ausschließlich das Produkt „HB 5 Strahler“ zum Kauf angeboten wurde.
Anleihe
Ausweislich der vorliegenden Unterlagen gab die Aktiengesellschaft von 2017 bis 2021 die nachfolgenden Inhaberschuldverschreibungen mit einem Volumen in Höhe von insgesamt € 130 Mio. aus:
„Deutsche Lichtmiete EnergieEffizienzAnleihe 2023“
ISIN DE000 WKN A2NB9P4
- 500 Anleger mit insgesamt C 30 Mio.
„Deutsche Lichtmiete EnergieEffizienzAnleihe 2025“
ISIN DE000 WKN A2TSCP0
- 1.000 Anleger mit insgesamt C 50 Mio.
„Deutsche Lichtmiete EnergieEffizienzAnleihe 2027“
ISIN DE000 WKN A3H2UH3
- 1.000 Anleger mit insgesamt € 50 Mio.
Beim Anleihemodell wurden die Gelder der Anleger unter Einbeziehung der Treuhänderin, der THD Treuhanddepot GmbH, an die Aktiengesellschaft geleistet, welche wiederrum Darlehen an die Handelsgesellschaft gewährte und gleichzeitig das Sicherungseigentum an den zu erwerbenden Leuchten erhalten sollte. Ausweislich der Prospektunterlagen war dabei eine Besicherung zu Verkehrswerten geschuldet, wobei die Handelsgesellschaft unter Berücksichtigung der Kalkulationen der Produktions- gesellschaft die Produkte zu einem vier- bis fünffachen der Herstellungskosten erwarb. Die zur Sicherheit übereigneten Leuchten konkretisierten sich angabegemäß mit Herstellung und Lieferung an die Produktionsgesellschaft. Im Rahmen der Darlehens- verträge zwischen der Aktiengesellschaft und der Handelsgesellschaß war die Handelsgesellschaft berechtigt, die Leuchten weiter zu vermieten. Die Forderungen der Anleihegläubiger sind angabegemäß auch durch Abtretung von Ansprüchen gegen die Mieter der Leuchten gemäß einer Sicherungsabrede gesichert.
Von 2017 bis 2021 leistete die Schuldnerin Zinszahlungen auf die Anleihen in Höhe von insgesamt C 10.425.000,00.
Systemsoftware
Bis Ende 2020 wurde Select-Line als ERP-System für die Pflege der Leuchten und Seriennummern genutzt. Ab Ende 2020 wurde auf Microsoft Dynamics 365 als neues ERP-System für die Pflege der Leuchten und Seriennummern umgestellt. Nach der Umstellung wurde mit der Übertragung der bisher in Select-Line eingepflegten Leuchten und Seriennummern in Microsoft Dynamics 365 begonnen, wobei die Übertragung bisher noch nicht abgeschlossen wurde. Bei den bisher übertragenen Leuchten und Seriennummern kann angabegemäß jedoch nicht sichergestellt werden, dass die Übertragung in das neue System korrekt erfolgte. Die zwingend erforderliche Kontrolle sollte 2022 stattfinden, wurde bisher jedoch noch nicht eingeleitet. Die Buchhaltung des Unternehmens wird in DATEV geführt, wobei DATEV keine Schnittstelle zum ERP-System besitzt. Daher wurden die von der Produktions- gesellschaft an die Handelsgesellschaft gestellten Ausgangsrechnungen für Leuchten ohne Softwarebezug zur Produktion erzeugt, also ohne systemischem Abgleich zum Lagerbestand an unfertigen sowie fertigen Erzeugnissen. Die Daten der Mietkunden und der Mietverträge werden wiederum in der Software Sales-Force als CRM-System erfasst und gepflegt. Bei Sales-Force besteht wiederum keine systemische Verknüpfung zum ERP-System mit den Leuchten und Seriennummer.
Die Mitarbeiter des Unternehmen selbst waren daher nicht in der Lage, die Daten aus den verschiedenen Systemen automatisch zusammenzuführen, so dass die Zuordnung der einzelnen Leuchten zu einer Seriennummer, einem Mietkunden sowie einem Anleihegläubiger bzw. einem Direktinvestor manuell erfolgen muss. Dabei dauert die manuelle Zuordnung für eine einzelne 1.euchte jeweils mindestens 10 Minuten, so dass die Mitarbeiter darauf hinwiesen, dass eine Zuordnung für die durch den Unterzeichner zu verwaltenden Gesellschaften quasi unmöglich sei.
Treuhänderin
Bei den Direktinvestitionen hatte die Treuhänderin im Rahmen der Mittelverwendungs- kontrolle insbesondere zu prüfen, ob eine Einkaufsrechnung der Handelsgesellschaft für die von dem Anleger erworbenen Leuchten vorliegt und ob für diese Leuchten ein Mietvertrag mit der Handelsgesellschafi vorliegt. Erst nach positiver Prüfung sollten Zug um Zug gegen Verschaffung des Eigentums an den Lampen die Zahlungen an die Direkt-lnvestitionsgesellschaften geleistet werden.
Beim Anleihemodell hatte die Treuhänderin die Einhaltung der Sicherungsketten zu überprüfen und durfte die Anlegergelder erst nach positiver Prüfung zur Auszahlung freigeben.
Mit dem Geschäftsftihrer der Treuhänderin, Herrn Clasen, sowie den Bevollmächtigten der Kanzlei GSK Stockmann fanden am 12.01.2022, 13.01.2022 und 21.01.2022 femmündliche Besprechungen statt. Am 13.01.2022 wurde außerdem ein Vor-Ort-Termin mit Herrn Clasen durchgeführt. Insbesondere wurden die Lager in Augenschein genommen.
Operatives Geschäft
Im Kick-Off-Termin vor Ort am 06.01.2022 wurde neben der Konzernstruktur auch die wirtschaftliche Lage erörtert. Dies war erheblich erschwert aufgrund der Beschlagnah- me der wesentlichen Akten durch die Staatsanwaltschaft, da die Vertreter des Unter- nehmens keine ihre Angaben belegenden Schriftstücke vorlegen konnten.
Im Rahmen des Erstgesprächs erfolgte eine Aufteilung in Kompetenzteams, um Ein- zelthemen zeitnah einer Lösung zuführen zu können. Folgende Aufteilung wurde vorgenommen:
- Kunden / Lieferanten / Dienstleister / Anleger
- Arbeitsrechtliche Belange
- Liquidität
- Produktionsmittel
- Sanierung
- Insolvenz erfahrensrecht
Parallel dazu wurden weitere Verfahrensfestlegungen getroffen, die einen reibungslosen Ablauf bei maximaler Transparenz für vorläufige Insolvenzverwaltung, Gläubigerorgane und Insolvenzgericht gewährleisten sollen. Zentrales Instrument der Berichterstattung und operativen Abstimmung ist dabei ein derzeit zweimal wöchentlich stattfindender Jour Fix, der entweder vor Ort oder im Wege einer Videokonferenz abgehalten wird und an dem alle maßgeblichen Entscheidungsträger des Unternehmens und der vorläufigen Insolvenzverwaltung teilnehmen.
Die nachfolgenden Festlegungen erfolgten dabei im Einvernehmen mit der Geschäfts leitung des Unternehmens und auch der vorläufige Gläubigerausschuss hat die Art und Weise der Überwachung und Zusammenarbeit bestätigt. Zur Erzielung einer transparen ten Berichterstattung gegenüber dem Insolvenzgericht wird zu den im Rahmen der vorgenommenen Aufteilung entstandenen Themenkomplexe einheitlich Bericht erstattet.
- Kunden
Im Rahmen der Anlaufbesprechung war zunächst die bestehende Kundenstruktur zu erfassen. Im Außenverhältnis gegenüber den Mietkunden trat ausschließlich die Vermietgesellschaft auf. Dabei ist zwischen den folgenden Kundengruppen zu unter- scheiden:
(1) Bestandskunden
Die Vermietgesellschaft hat ca. 700 laufende Verträge mit ca. 400 Kunden. Bei diesen Kunden ist die Installation der Leuchten vollständig abgeschlossen und es werden laufend Mieten gezahlt. Dabei wurden die Kunden angabegemäß nach einer überdurchschnittlichen Bonität ausgesucht. Die Insolvenzquote liegt hier seit 2012 angabegemäß bei lediglich 0,38 %. Auch ethische Überlegungen hätten bei der Kundenauswahl eine erhebliche Rolle gespielt.
Die Vertragslaufzeit liegt zwischen ein und zehn Jahren. Mit den teilweise kurzen Mindestvertragslaufzeiten wollte das Unternehmen den Kunden zum einen eine größt- mögliche Flexibilität bieten. Zum anderen bestanden beim Abschluss von Verträgen mit kürzerer Laufzeit oft geringere Abschlusshürden bei den Kunden.
Die kurzen Mindestvertragslaufzeiten seien unproblematisch, da sich die Verträge jeweils automatisch um ein Jahr verlängern, sofern der Kunde nicht kündigt. Die Kündigungsquote liegt dabei seit 2012 angabegemäß bei lediglich 1,26 %. Dies sei zum einen auf die hohe Kundenzufriedenheit zurückzuführen, zum anderen auf die hohen Hürden im Fall einer Kündigung durch den Kunden. Der Kunde sei in diesem Fall auf seine Kosten zum vollständigen Rückbau und der Rücksendung der Leuchten an das Unternehmen verpflichtet. Daher sei auch bei Kunden mit kurzer Kündigungsfrist von Vertragslaufzeit von zehn bis fünfzehn Jahren auszugehen.
Dies sei auch mit einer überdurchschnittlichen Haltbarkeit der Leuchten zu begründen. Die Haltbarkeit von für den Verkauf bestimmten Konkurrenzprodukten läge bei maximal fünf Jahren. Bei der Entwicklung der für die langfristige Vermietung bestimmten Produkte der Deutschen Lichtmiete sei auf eine weit überdurchschnittliche Haltbarkeit Wert gelegt worden. Diese läge daher bei zwölf bis fünfzehn Jahren.
Einzug der Mieten
Der Einzug der Mieten gegenüber den Kunden erfolgte bis zur Insolvenzantragstellung durch die Vermietgesellschaft.
Unmittelbar nach Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung hat die Treuhänderin, die THD Treuhanddepot GmbH, unter Berufung auf ein vereinbartes Sicherungsrecht in Form der Zessionen der Mieten bzw. unter Verweis auf eine entsprechende Einzugsermächtigung sämtliche Kunden angeschrieben und die Zahlung der Mieten an die Treuhänderin gefordert. Die der Vermietgesellschaft vormals erteilten Einziehungsermächtigungen wurden zumindest konkludent widerrufen. Den Schreiben an die Mietkunden waren nach hiesigen Erkenntnis lediglich Kopien einer Sicherungs- vereinbarung beigefügt, welche von den Parteien nicht unterzeichnet war. Es handelte sich vielmehr um bloße Mustervereinbarungen. Eine Unterscheidung zwischen den beiden vorliegenden Anlagemodellen wurde von der Treuhänderin nicht vorgenommen, obwohl sie aufgrund der Treuhandvereinbarung für die Direktinvestitionen erst mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens hätte tätig werden dürfen. Eine Regelung für die Tätigkeit der Treuhänderin Wiir den Fall der Insolvenzantragstellung, der Anordnung von Sicherungsmaßnahmen oder der Ablehnung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse sieht die Treuhandvereinbarung nicht vor. Somit erhielten alle Mietkunden das gleiche Schreiben. Auf Nachfrage teilte die Treuhänderin mit, dass sie trotz fehlender Ermächtigung zumindest gegenüber Mietern der Leuchten, welche im Rahmen der Direktinvestitionen vermietet sind, unter Kompetenzüberschreitung alle Mieter angeschrieben habe, da sie keine Unterscheidung vornehmen könne.
Im Ergebnis llihrte dies zu einer erheblichen Störung des Betriebsablaufs. Aufgrund der eingetretenen Verunsicherung meldeten sich zahlreiche Kunden beim Unternehmen und beim Unterzeichner. Gegenüber dem Unterzeichner wurde mitgeteilt, dass eine Einziehungsermächtigung der Treuhänderin aus den vorgelegten Unterlagen nicht erkennbar sei. Es wurde um Mitteilung gebeten, an wen und auf welches Konto nunmehr mit schuldbefreiender Wirkung geleistet werden könne.
Die Kunden wurden zunächst darüber informiert, dass bereits Kontakt zur Treuhänderin aufgenommen wurde und dass die Abstimmung andauert. Die Kunden teilten daraufhin zumeist mit, dass bis zur Klärung der Angelegenheit keine Mietzahlungen erfolgen würden. Erteilte SEPA-Lastschriftmandate wurden widerrufen. In den gemeinsamen Besprechungen mit der Treuhänderin und deren Bevollmächtigten wurden wiederholt die negativen Auswirkungen des Vorgehens der Treuhänderin erörtert.
Einigkeit konnte im Rahmen der Besprechungen dahingehend erzielt werden, dass oberstes Ziel für das weitere Vorgehen die Beruhigung der Mietkunden und die Sicherstellung der weiteren Mietzahlungen ist. Es wurde vereinbart, dass der Unterzeichner beim Insolvenzgericht die Ermächtigung gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 5 InsO zur Einziehung der Mieten durch den vorläufigen Insolvenzverwalter anregt. Ein entsprechender Beschluss wurde durch das Insolvenzgericht erlassen. Im Zuge dessen wurde ein Treuhandkonto für die Separierung der Mieten eingerichtet. Die Kunden wurden mit Schreiben vom 27.01.2022 über die gerichtliche Anordnung, das nunmehr einzuhaltende Procedere sowie die Bankverbindung informiert.
Seither läuft der Mieteinzug gegenüber den Kunden weitestgehend störungsfrei. Bisher wurden Mieten in Höhe von insgesamt ca. TC 340 eingezogen und separiert.
Zitat Ende
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