Am 18.11.2014 um 13:00 Uhr ist das Insolvenzverfahren Deutsche S & K Sachwert AG, ehemals geschäftsansässig, Kennedyallee 123, 60596 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 88233) eröffnet worden.
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Andreas Kleinschmidt, White & Case Insolvenz GbR, Bockenheimer Landstraße 20, 60323 Frankfurt am Main, Tel.: 069/36506998-0, Fax: 069/36506998-5555
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)bis 10.12.2014 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich (§ 174 InsO) anzumelden.
b) Dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Wer Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden, (§ 28 Abs. 2 InsO).
Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin sind an den Insolvenzverwalter zu leisten, (§ 28 Abs. 3 InsO).
Vor dem Insolvenzgericht findet am Mittwoch, 21.01.2015, 09:30 Uhr, Saal 1, Gebäude F, Klingerstraße 20, 60313 Frankfurt am Main eine Gläubigerversammlung mit folgendem Inhalt statt:
- Wahl des Insolvenzverwalters
- Wahl eines Gläubigerausschusses
- Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO)
- Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens
- gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66 (Rechnungslegung), 149 (Änderung der Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO bezeichneten Angelegenheiten
- zur Prüfung der angemeldeten Forderungen.
Ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung im Rahmen des § 160 InsO als erteilt.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 24.11.2014
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