Deutsche Telekom

Published On: Samstag, 22.06.2013By

Das Landgericht Bonn hat der Telekom Deutschland GmbH auf unsere Klage hin verboten, Bestandskunden Tarifänderungen oder kostenträchtige Zusatzleistungen zu bestätigen, wenn die Verbraucher keine entsprechende Vertragserklärung abgegeben haben (Urteil vom 27. März 2012, Az. 11 O 46/11). Unsere umfangreiche Beweisaufnahme hatte das Gericht überzeugt. Das sah es als erwiesen an, dass die  Darstellung der Betroffenen richtig war. Das Oberlandesgericht Köln bestätigte die Entscheidung in zweiter Instanz (Urteil vom 21. September 2012, Az. 6 U 75/12). Damit ist die Telekom rechtskräftig verurteilt und man will meinen, die  verbotene Praxis hat nun ein Ende. Doch dem ist nicht so:

Frau G. aus H. beispielsweise erhielt eine Auftragsbestätigung über ein Sicherheitspaket, das sie nicht bestellt hatte. Herr P. aus H. wurde auf seinem Mobiltelefon angerufen und bekam eine Auftragsbestätigung für eine kostenpflichtige Option Fremdnetz, obwohl er ausdrücklich erklärte hatte, sich am Telefon nicht mit einem solchen Angebot befassen zu wollen.

Ordnungsgeld beantragt

Wir haben das Unternehmen mit den Vorwürfen konfrontiert, bis heute aber keine Antwort erhalten, und sahen uns daher gezwungen, ein empfindliches Ordnungsgeld zu beantragen. Bis zu 250.000 Euro kann die Telekom der Verstoß gegen die Gerichtsentscheidung kosten. Vielleicht bringt den Marktführer dies endlich dazu, seine unzulässige Werbepraxis zu stoppen.

Zusatzleistungen untergeschoben

Zahlreiche Kunden hatten sich bei uns beschwert, dass ihnen im Telekom-Shop oder per Telefon kostenpflichtige Zusatzleistungen untergeschoben wurden, die sie gar nicht haben wollten. Angeblich bestellte Vertragsänderungen wurden bestätigt, und die Verbraucher hatten alle Mühe, sie wieder rückgängig zu machen. Das Unternehmen wies die Vorwürfe zurück und behauptete, die Kunden hätten der Umstellung zugestimmt. Wir haben die Telekom wegen dieses Geschäftsgebarens verklagt.

Herr R. schrieb per Mail: „Wegen  Unklarkeiten in meiner Abrechnung rief ich die Telekom an. Während des  Gesprächs offerierte mir der Mitarbeiter die Möglichkeit, meinen Vertrag  auf eine IP-basierte Basis umzustellen. Ich verneinte mein Interesse.  Ein paar Tage später, am 18.07.2011, rief ein Mitarbeiter der Telekom  Hotline bei uns an. Mein Sohn nahm den Anruf entgegen und teilte mit,  dass ich nicht da sei. Am 20.07.2011erhielt ich zu meiner Überraschung  eine Auftragsbestätigung für einen angeblichen Auftrag vom 18.07.2011  zur Stornierung meines bestehenden Call & Surf Comfort Anschlusses  sowie Neubestellung eines Entertain Comfort IP-Tarifs. Einen solchen  Auftrag habe ich nie, schon gar nicht am 18.07.2011, erteilt. Ich habe  mich sofort über dieses dreiste Vorgehen beschwert. Die Hotline  Mitarbeiterin entschuldigte sich und stornierte den im System erfassten  Auftrag wieder. Zudem versuchte sie zu beschwichtigen, es würde sich ja  nur um ein Angebot der Telekom handeln. Ich gab ihr daraufhin klar zu  erkennen, dass ich sehr wohl zwischen Angebot und Auftragsbestätigung  unterscheiden kann und äußerte meine Verwunderung über derartige  Geschäftspraktiken.”

Herr L. schreibt per Mail: „Am 14.03.2011  bestellte ich in einem Telekomshop einen Internetanschluss. Die  Bestätgung sollte ich schriftlich erhalten. Am 16.03.2011 erhielt ich  die Auftragsbestätigung. Sensibilisiert durch die Medien guckte ich  genau hin und siehe da: 2 nicht bestellte Positionen trickreich, weil  leicht zu übersehen, dazu geschummelt: „Sicherheitspaket und „eMail  Paket”, macht € 8,– /Monat. Anruf bei der Hotline: „Warten Sie doch  erstmal bis der Anschluss installiert ist, nehmen wir dann raus”.  Erneuter Anruf nach Installation: „Nehmen wir raus”. Es passiert nichts.  Erneuter Anruf bei der Hotline: „Das müssen Sie schriftlich machen.”  Mir platzt der Kragen. Der Mitarbeiter entschuldigt sich, der „Auftrag”  der nicht bestellten Positionen wird storniert.”

Frau B. per Mail: „In einem Telefonat am 25.07.2011 bot mir ein Telekom Mitarbeiter das Paket Big TV Entertainment an. Ich sagte deutlich, dass ich kein Interesse habe. Dennoch erhielt  ich eine mit dem  25.07.2011 datierte Auftragsbestätigung über Big TV Entertainment.”

Herr D. per Mail: „Meine Freundin hatte  eine Frage zur Abbuchung und rief im August 2009 bei der Telekom an. Die  Frage wurde beantwortet. Als wir später den Vertrag mit der Telekom  kündigen wollten, wurde uns die Kündigung zum August 2011 bestätigt. Das  konnte nicht angehen und so fragten wir bei der Telekom nach. Wir  bekamen dann die unverständliche, unglaubliche Antwort, dass meine  Freundin den Vertrag im August 2009 verlängert hätte. Das ist definitiv  nicht der Fall. Meine Freundin hatte sich lediglich eine Info über die  Abbuchung eingeholt. Alle unsere mündlichen und schriftlichen  Beschwerden blieben erfolglos und ohne Antwort.”

Herr B. per Mail: „Meine Tante suchte einen  Telekom Shop auf, um ihren alten Telefonanschluss in einen Call Comfort  Anschluss umzuwandeln. Im Gespräch wurde sie über die Neuerungen des  digitalen Fernsehens im Jahr 2012 unterrichtet. Diesen Erläuterungen maß  meine  Tante keine große Bedeutung bei. Die Sachbearbeiterin gab ihr  einen Prospekt mit, in der in der Innnenseite (‚Ihre Notizen‘) eine paar  Erläuterung in Sachen Digital TV aufgelistet wurden. Meine Tante  verließ den Shop in dem Glauben, dass ihr Wunsch nach Umstellung des  Telefontarifs erfüllt wird. Zwei Tage später erhielt meine Tante per  Post eine Auftragsbestätigung für ‚Entertain Pur/Flat‘. Ich suchte  daraufhin den Telekom Shop auf. Die Sachbearbeiterin zeigte mir die  Notiz und sagte, dass dieses ein regulärer Auftrag sei. Ich zweifelte  dies an, da es sich zum einen nur um eine schriftliche Notiz handelte  und meine Tante nichts Offizielles mitbekommen hatte, nichts  unterschrieben hat und nur einen Telefonanschluss ändern wollte. Mir  wurde mitgeteilt, dass es für die Telekom ein Auftrag sei und eine  Rücknahme nicht möglich.”

Wir helfen weiter

Wenn Sie ähnliche Probleme mit Ihrem Telefonanbieter haben, wenden Sie sich an  unsere Experten im Bereich Telekommunikation. Lassen Sie sich unter termine@vzhh.de oder Telefon 040 24832-107 einen Termin für eine persönliche  Rechtsberatung geben (22 €/Beratung, ALG II-Empfänger zahlen gegen  Nachweis die Hälfte). Unter der Nummer 0900-1 775441 (1,80 € aus dem  deutschen Festnetz, mobil mehr) beraten wir außerdem Montag bis  Donnerstag zwischen 10 und 18 Uhr auch direkt am Telefon.

Stand vom Donnerstag, 13. Juni 2013

Quelle: VBZ Hamburg

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