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Deutsche WertpapierService Bank AG: BaFin ordnet Sicherstellung der ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation und zusätzliche Eigenmittel an

Alexandra_Koch (CC0), Pixabay
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Die Deutsche WertpapierService Bank AG muss sicherstellen, dass das Risikomanagement ihrer Geschäftsorganisation ordnungsgemäß ist. Das hat die Finanzaufsicht BaFin gegenüber dem Institut angeordnet. Um Risiken zu reduzieren, muss es zudem zusätzliche Eigenmittel vorhalten, bis es die organisatorischen Mängel beseitigt hat.

Hintergrund ist, dass das Institut gegen die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation verstoßen hat, wie sie das Kreditwesengesetz (KWG) vorschreibt.

Die Deutsche WertpapierService Bank AG muss vor allem Mängel bei ihren internen Kontrollsystemen, der Internen Revision und der Identifizierung von operationellen Risiken beseitigen.

Die Maßnahmen sind bestandskräftig.

Hintergrund: Ordnungsgemäße Geschäftsorganisation

Eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation soll gewährleisten, dass Kreditinstitute die gesetzlichen Bestimmungen einhalten und tun, was betriebswirtschaftlich notwendig ist. Wie dies zu geschehen hat, regelt § 25a Absatz 1 KWG. Ein wesentlicher Teil der ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation ist ein angemessenes und wirksames Risikomanagement. Dies umfasst auch eine angemessene personelle und technisch-organisatorische Ausstattung. Damit soll die laufende Risikotragfähigkeit von Kreditinstituten sichergestellt werden.

Kommt die BaFin zu dem Schluss, dass die Geschäftsorganisation eines Instituts Mängel aufweist, kann sie tätig werden. Grundlage hierfür ist § 25a Absatz 2 Satz 2 KWG. Die BaFin kann zum Beispiel anordnen, dass das betroffene Institut die Mängel beseitigt. Sie kann auch verlangen, dass es zusätzlich zu den gesetzlichen Anforderungen weitere Eigenmittel vorhält. Damit sollen Risiken minimiert werden, bis die Mängel beseitigt sind. Beides hat die BaFin gegenüber der Deutschen WertpapierService Bank AG angeordnet.

 

Bekanntmachung

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 19. September 2023 gegenüber der Deutschen WertpapierService Bank AG angeordnet, Maßnahmen zu ergreifen, um die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation im Risikomanagement sicherzustellen.

Zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation im Risikomanagement hat die BaFin gegenüber der Deutschen WertpapierService Bank AG die Beseitigung von Mängeln insbesondere im internen Kontrollsystem, in der Internen Revision sowie bei der Identifizierung von operationellen Risiken angeordnet.

Grund für die Maßnahme ist ein Verstoß gegen die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation im Sinne des § 25a Absatz 1 KWG.

Darüber hinaus wurden gegenüber der Deutschen WertpapierService Bank AG am 21. November 2023 zusätzliche Eigenmittelanforderungen angeordnet.

In Abhängigkeit vom Fortschritt der Mängelbeseitigung können Maßnahmen nach Überprüfung der BaFin angepasst werden.

Die Anordnungen ergehen auf Grundlage des § 25a Absatz 2 Satz 2 KWG sowie des § 6c Absatz 1 Satz 1 Nr. 1, Nr. 4 und Nr. 6 in Verbindung mit § 6b KWG. Die Veröffentlichung erfolgt aufgrund des § 60b Absatz 1 KWG.

Die Maßnahmen sind seit dem 1. Dezember 2023 bestandskräftig.

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