Deutsche Wohnen SE: BaFin setzt Geldbuße fest
Die BaFin hat am 12. September 2019 eine Geldbuße in Höhe von 427.000 Euro gegen die Deutsche Wohnen SE festgesetzt.
Der Sanktion lag ein Verstoß gegen § 115 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit § 115 Absatz 2 Nummer 3 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) zugrunde. Die Deutsche Wohnen SE hatte der Öffentlichkeit den Halbjahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2018 teilweise nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt.
Das Unternehmen kann gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen.
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