Gesetzlich gesehen sicherlich, aber moralisch muss man da mehr als ein großes Fragezeichen machen. Hier ist aber auch die deutsche Politik gefragt, gegen solche Konstruktion zu handeln beziehungsweise für ein mögliches Handeln wirksame Mittel zu schaffen.
Keine Frage, natürlich sind die Steuertricks, die die Deutsche Wohnen dort angewendet hat, absolut legitim, aber letztlich entsteht der Solidargemeinschaft ein Schaden, den man moralisch gesehen sicherlich verurteilen sollte und kann.
Es geht um den Erwerb von Wohungsbeständen. Würde man nur die reinen Immobilien erwerben, dann müsste man auf diesen Grunderwerb mit daraufstehenden Wohnbauten natürlich wie jeder andere Normalbürger die sogenannte Grunderwerbssteuer bezahlen. Für die Bundesländer ist das übrigens eine wichtige Steuer für ihren jeweiligen Haushalt.
Nun gibt es hier allerdings auch legale Tricks, um die Grunderwerbssteuer zu umgehen. Dafür erwirbt man nicht die Immobilie selber, sondern einen Anteil an einer Gesellschaft, in deren Besitz sich diese Immobilien befinden; Share Deal nennt man das im Fachjargon.
Hier erwirbt in diesem konkreten Fall die Deutsche Wohnen einen Anteil an einer Gesellschaft in Höhe von maximal 94,9%, denn ab 95% würde wieder die genannte Grunderwerbssteuer zur Zahlung fällig werden. Jene Grunderwerbssteuer, die man ja einsparen wollte bzw. dann im konkreten Fall sogar eingespart hat.
Die Folge solcher Übernahmen ist natürlich auch nahezu immer ein neues Management, das natürlich versucht, die bestehenden Mieteinnahmen zu optimieren, denn man will ja Geld verdienen. Die Konsequenz ist natürlich nahezu immer, dass den Mietern eine Erhöhung ins Haus flattert.
Gegen solche Konstruktionen gibt es bis zum heutigen Tage keine rechtliche Handhabe der Städte und Gemeinden in Deutschland. Die Folge ist dann natürlich immer, dass die Mieten steigen und steigen und steigen. Mietpreisbremse hin oder her.
Würden die Immobilien nicht als „Share Deal“ verkauft, dann müsste ein solcher Verkauf durch den Notar bei der jeweiligen Gemeinde bzw. Stadt angezeigt werden, die dann wiederum ein Vorkaufsrecht geltend machen könnte auf die zum Verkauf stehenden Immobilien. Somit wäre die Stadt bzw. Kommune dann in der Lage, Einfluß auf den Mietmarkt zu nehmen.
Hier ist der Gesetzgeber gefordert, solche Konstruktionen auch „anzeigepflichtig“ zu machen und das städtebauliche Vorkaufsrecht auf solche Konstruktionen auszuweiten. Nur dann wird man wieder in der Lage sein, auf die steigenden Mieten auch wirklich Einfluss nehmen zu können. Ob die politischen Parteien aber überhaupt ein Interesse daran haben, eine solche Veränderung zu Gunsten der Bürger zu wollen, das darf man bei der derzeitigen politischen Konstellation dann doch sicherlich in Zweifel ziehen.
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